Berlin lockert Abstandsregeln für Gaststätten

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In Berlin werden die Corona-Beschränkungen noch ein bisschen lockerer: Die Abstandsregeln werden für Restaurants und Kneipen zwar nicht aufgehoben. Aber der Senat hat bei seiner mehrstündigen Sitzung mit 31 Tagesordnungspunkten am Dienstag beschlossen, dass bald bis zu sechs Gäste an einem Tisch sitzen dürfen, auch wenn 1,50 Meter Abstand nicht eingehalten werden können. Dafür wird die Infektionsschutzverordnung entsprechend geändert. In Kraft treten die neuen Regelungen nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt voraussichtlich schon am Samstag.

Grundsätzlich seien Abstandsregeln aber noch nicht verzichtbar, erklärte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) nach der Senatssitzung. Im Gegenteil, die Infektionszahlen seien nur niedrig, weil sich Menschen verantwortungsvoll verhielten. «Wer das nicht tut, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere.»

Bisher müssen in Gaststätten die Stühle so stehen, dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. Ausnahmen gelten für Ehe- und Lebenspartner und Angehörige des eigenen Haushalts - mit Arbeitskollegen und Bekannten wird das vertraute Gespräch über den Tisch hinweg dagegen manchmal schwierig.

Aus Sicht der Berliner Gastronomie war die Regelung eine erhebliche Einschränkung. Die Zahl der Gäste reduzierte sich deutlich, mit entsprechenden wirtschaftlich schmerzhaften Folgen für die Wirte - auch wenn die Regel nicht überall beachtet wurde. Der Berliner Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) war wegen dieses Themas in den vergangenen Wochen immer wieder in Gesprächen mit dem Senat und der Wirtschaftsverwaltung. Die Gastronomie in der Hauptstadt ist durch die Corona-Krise besonders betroffen.

Auch das Chorsingen soll wieder möglich werden, wenn die Hygienestandards der Kulturverwaltung eingehalten werden. Darauf haben sich Kultursenator Klaus Lederer (Linke) und Vertreter von Musikverbänden, der Kirchen und der Rundfunkchöre in einem Gespräch geeinigt. Sie wollen nun konkrete Maßnahmen dafür erarbeiten.

Lockerungen sind auch im Sportbereich vorgesehen. Freizeitsportler bekommen auch bei Kontaktsportarten wieder mehr Möglichkeiten zum Trainieren, wie der Senat beschlossen hat. Im Mannschaftssport ist Training in festen Gruppen mit bis zu 30 Personen möglich, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) sagte. Dabei ist die Übungsleitung eingeschlossen.

Für Kampfsportler sind feste Trainingsgruppen mit maximal vier Personen plus Übungsleitung erlaubt. Lockerungen stehen auch beim Wettkampfbetrieb an, der für die kontaktfreien Sportarten bereits möglich ist. Für andere Sportarten soll er ab dem 21. August wieder erlaubt sein. Wettkämpfe im überregionalen Ligenbetrieb soll es ab dem 15. August wieder geben können.

Bei den Clubs bleibt der Senat hart: Eine Öffnung ist nicht absehbar. Der Senat hat aber über den Vorschlag der Clubcommission beraten, die Bezirke zu bitten, für Open-Air-Veranstaltungen und Partys im Freien Grünflächen bereitzustellen. Nach Angaben der Wirtschaftssenatorin werde nach einer Lösung gesucht, die im Interesse aller sei.

Noch keine Entscheidung gibt es in der Frage, wann Prostitution in Berlin wieder zugelassen wird. Der Senat will darüber in zwei Wochen noch einmal beraten. Saunen bleiben ebenfalls geschlossen - von Trockensaunen abgesehen. Auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen öffnen noch nicht vollständig. Es ist aber geplant, bis Ende September 90 Prozent der Arbeits- und Betreuungsplätze wieder zu erreichen. (dpa)


 

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