Die Akte Alfons Schuhbeck: Revision liegt jetzt beim Bundesgerichtshof

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Starkoch Alfons Schuhbeck wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Die Richterin sprach damals von „hoher krimineller Energie“. (Tageskarte berichtete) Gegen die Gefängnisstrafe hatte Schuhbeck allerdings Revision eingelegt. Jetzt liegt sein Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Wie TZ berichtet, wird der Fall unter dem Aktenzeichen 1 StR 53/23 geführt und liege derzeit beim Generalbundesanwalt, so eine Sprecherin des BGH. Im nächsten Schritt werde dieser eine Stellungnahme anfertigen und dann „an den Bundesgerichtshof zur Entscheidung weiterleiten“, erklärt Dr. Laurent Lafleur, Sprecher des Münchner Oberlandesgerichts gegenüber der Zeitung. Die Prüfung der Revision könne mehrere Wochen bis hin zu Monaten dauern.

Bis dahin soll Schuhbeck auf der Suche nach einem Investor sein, der seinen Gewürzladen übernehmen könnte. Wie es in dem Bericht der TZ weiter heißt, soll dieser Investor gleichzeitig auch die Steuerschulden begleichen. Der Gewürzladen stand zuletzt auf der Kippe.

Der Vermieter hatte den Mietvertrag gekündigt und auf Räumung geklagt, weil Schuhbecks Company GmbH mehrere Monate keine Miete gezahlt haben soll. (Tageskarte berichtete) Die Mietschulden wurden inzwischen beglichen, bestätigt Schuhbeck-Anwalt Dr. Joachim Borggräfe auf Nachfrage der Zeitung. Auch die Räumungsklage für Schuhbecks Privatwohnung, ist vorerst vom Tisch. „Die Zeichen stehen auf Grün. Die Gespräche für neue Mietverträge laufen in eine gute Richtung“, so der Anwalt gegenüber der Bild-Zeitung.


 

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