Diese Regeln gelten beim Trinkgeld

| Gastronomie Gastronomie

In der Gastronomie ist das Trinkgeld häufig eine mehr als willkommene Aufstockung zum Lohn. Aber dürfen Servicekräfte das Geld direkt behalten?

Grundsätzlich gilt: Das Trinkgeld steht dem Arbeitnehmer zu, der es erhalten hat, sagt Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte. Zumindest, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist.

Der Gast gebe das Trinkgeld freiwillig und würdige damit die Leistung der ihn bedienenden Servicekraft. Wünscht sich der Gast nicht ausdrücklich eine andere Aufteilung des Trinkgelds, darf die jeweilige Servicekraft das Geld behalten.

Trinkgeld muss nicht an Inhaber gehen

Inhaber oder Inhaberin eines Gastronomiebetriebs etwa können dann nicht verlangen, dass Beschäftigte das Trinkgeld an sie abgeben. Solche Regelungen sind laut Fuhlrott regelmäßig unwirksam. Selbst wer eine entsprechende Klausel unterschrieben hat, müsse einer solchen Anweisung nicht Folge leisten.

Was dem Arbeitsrechtler zufolge aber denkbar ist: Arbeitsvertragliche Regelungen, wonach das Trinkgeld unter den Beschäftigten verteilt wird. Dafür bedarf es aber das Einverständnis der Mitarbeitenden. «Einseitig können solche Regelungen nicht vorgegeben werden.»

Keine Mindestvorgaben für Trinkgeld

Höchstens in Einzelfällen seien Regelungen erlaubt, das Trinkgeld auf das jeweilige Festgehalt anzurechnen. Hierbei darf aber insbesondere keine Verrechnung mit dem Mindestlohn erfolgen. Mindestvorgaben für Umsatz oder Mindestsummen von Trinkgeldern sind in keinem Fall zulässig. Die gute Nachricht für Beschäftigte: Trinkgelder sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei.

ARD-Moderatorin und Karl Lauterbach fordern mehr Trinkgeld in der Gastronomie

Die Journalistin Anja Reschke ist den vergangenen Jahren mehrfach für ihren Journalismus und ihre klare Art der Moderation ausgezeichnet worden. Anfang des Monats nahm sie auch bei Twitter kein Blatt vor den Mund und kritisierte anhand von Beispielen die geringen Trinkgelder in der Gastronomie. Was sei bitte los mit den Leuten, fragt Reschke in ihren Tweets. Gastrokräfte im Service und Küche seien schließlich auf die Trinkgelder angewiesen.

Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach kommentierte den Beitrag. Schon alleine wegen der dauernden Gefahr der Ansteckung mit dem Coronavirus sei es unverständlich, dass nicht großzügiger Trinkgeld bezahlt werde, so der Politiker. Ausgenommen seien natürlich Ärmere. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kneipe 80 expandiert mit neuen Standorten am Tegernsee und in Augsburg. Parallel führt das Unternehmen mit dem Format „Kiosk 80“ ein weiteres Konzept für kleinere Flächen ein.

Weissenhaus erweitert sein gastronomisches Angebot im Schloss um das Restaurant NAMI und die Bar 1896. Zuvor hatte das Zwei-Sterne-Restaurant Courtier nach dem Weggang seiner Leitung den Betrieb eingestellt.

Starbucks hat im zweiten Quartal 2026 Umsatz und Gewinn gesteigert. Das Unternehmen meldet höhere vergleichbare Umsätze und hebt seine Jahresprognose an.

Neue Daten des Bundes der Steuerzahler zeigen deutliche Unterschiede bei Terrassengebühren in deutschen Städten. Die Spannweite reicht von 0 bis 2.000 Euro für einen einheitlichen Musterbetrieb.

Kochroboter, kein Gastraum, alles für die Auslieferung: Wie eine Küche in Frankfurt den Gastronomie-Alltag verändern könnte – und warum menschliche Gastfreundschaft trotzdem unverzichtbar bleibt.

Im Streit um Markenrechte an einem Kebab-Gericht erwägt der amerikanische Fast-Food-Anbieter Kentucky Fried Chicken einen Rückzieher. KFC Deutschland teilte auf Anfrage mit, dass die Gespräche mit dem Bielefelder Dönerunternehmen Krispy Kebab zwar noch liefen, diese seien aber «herausfordernd».

Die Münchner Giesinger Brauerei drängt auf die Wiesn - und bekommt dafür nun Rückenwind von jemandem, der in der Sache künftig was zu sagen hat.

Die Sonne scheint, die Menschen genießen den Kaffee wieder im Freien. Die Gastronomen werden von den Städten im Land jedoch ganz unterschiedlich stark zur Kasse gebeten. Der Steuerzahlerbund meint: Weg damit!

Das Restaurant Greta Oto im Hamburger Conrad Hotel wurde mit dem Genuss-Michel 2026 in der Kategorie „Weltweit“ ausgezeichnet. Die MHP Hotel Group wertet den Preis als Bestätigung für ihre Strategie international ausgerichteter Gastronomiekonzepte.

Eine aktuelle Studie des Bayerischen Zentrums für Tourismus zeigt, dass fast die Hälfte der Deutschen aufgrund gestiegener Preise seltener essen geht, während das Preis-Leistungs-Verhältnis zum entscheidenden Faktor bei der Wahl des Restaurants geworden ist.