Doggybag: Gastronomen haften nicht für mitgenommene Speisen

| Gastronomie Gastronomie

Um Lebensmittelverschwendung zu reduzieren, werben Branchenvertreter und Politiker für die Mitnahme nicht verzehrter Speisen aus Restaurants oder von Buffets. Jetzt stellt das Ernährungsministerium klar, dass Wirte, ab dem Moment, in dem Speisereste von Gästen eingepackt werden, nicht mehr für Haltbarkeit und Qualität des Essens haften.

Mitnahme von Speiseresten im Restaurant

Grundsätzlich gebe es keine gesetzlichen Regelungen, die der Mitnahme von Essensresten, die im Eigentum des Gastes sind, entgegenstünden. Einige Gastronomen sehen jedoch offenbar ein Haftungsrisiko, wenn die Kühlkette infolge der Mitnahme nicht eingehalten wird und die Speisen verderben. Diese Befürchtung sei jedoch unbegründet. Durch die Mitnahme der bereits in seinem Eigentum befindlichen Speisereste gehe gleichzeitig auch die Haftung für die Haltbarkeit und Qualität der Speisereste auf den Gast über. Wenn der Gast die Speisen dann nicht richtig aufbewahre, liege dieses Fehlverhalten in seinem Verantwortungsbereich.

Mitnahme von Speisen vom Buffet

Grundsätzlich gelte das gleiche für Reste vom Buffet. Wer das Buffet bestellt und bezahlt, könne die Reste daher in der Regel mit nach Hause nehmen. Allerdings hänge dies von der Vertragsgestaltung im Einzelfall ab. Es empfehle sich, dies bereits bei Vertragsabschluss zu regeln. Einige Gastronomen ließen sich den Haftungsausschluss schriftlich bestätigen, bevor sie dem Gast die Lebensmittel mitgeben.

Anders sieht es mit der Weitergabe von Speisen vom Buffet an soziale Einrichtungen aus. Bei der Abgabe von Lebensmitteln an soziale Einrichtungen seien die Regelungen des Lebensmittelrechts, einschließlich der Regelungen zur Lebensmittelhygiene einzuhalten. Demnach dürften nur sichere und zum Verzehr geeignete Lebensmittel weitergegeben werden. Bei Lebensmitteln, die bereits auf einem Buffet waren, könne dies nicht mehr gewährleistet werden. Daher seien diese Lebensmittel von der Weitergabe an soziale Einrichtungen ausgeschlossen. Durch gute Planung und Organisation ließen sich Lebensmittelabfälle in diesem Bereich reduzieren, etwa indem Lebensmittel für das Buffet öfter nachgelegt würden und nicht alles von Anfang an angeboten werde.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gastronomische Akademie Deutschlands hat Drei-Sterne-Koch Christian Bau auf der 78. Frankfurter Buchmesse mit der Goldenen Feder für sein Buch „Paris–Tokio“ ausgezeichnet. Im Rahmen des Wettbewerbs vergab die Jury insgesamt 61 Preise an Verlage und Autoren.

Daniel Craig hat sich einem Bericht der „Times“ zufolge am Londoner Pub „Horseshoe“ beteiligt. Mit zwei Geschäftspartnern wolle der frühere James-Bond-Darsteller das Lokal in Clerkenwell zunächst renovieren lassen.

Klaus Rader, Co-Gründer von L'Osteria, kommt auf Mallorca bei einem Autorennen ums Leben. Die Unfallursache ist unklar. Die Veranstalter sagen nach dem Unfall das Ereignis ab.

Starbucks hat laut Financial Times mit Beratern an einer möglichen Übernahme von Chipotle gearbeitet. Ob bereits ein formelles Angebot vorliegt, ist nicht bekannt; Starbucks verweist auf seinen laufenden Konzernumbau.

Burger King heißt in Australien Hungry Jack’s. Der ungewöhnliche Name geht auf ein Markenproblem aus dem Jahr 1971 zurück. Später eskalierte der Streit zwischen Burger King und seinem australischen Franchisenehmer sogar vor Gericht.

Die Stadt Mainz bleibt bei ihrem Verbot für das Oktoberfest. Daran änderte auch die Vorlage neuer Unterlagen nichts, die der Veranstalter gemeinsam mit dem Gaststättenverband Dehoga am Mittwoch eingereicht hatte.

Tim Raue und der Berliner Unternehmer Nils Hölterhoff starten das Pizza-Konzept "Spizza Pizza" für Flughäfen und Bahnhöfe. Die erste Filiale soll im Dezember am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) eröffnen.

Subway führt ab 2027 ein neues Restaurant- und Markenkonzept in der EMEA-Region ein. „Blueprint“ umfasst neue Restaurantgestaltungen, Bestellwege sowie zusätzliche Angebote für Morgen, Tag und Abend.

Frédéric Prinz von Anhalt blieb mit einer Rechnung von 38.000 Euro allein am Tisch zurück. Was die Frage aufwirft: Muss man wirklich alles zahlen, wenn andere die Zeche prellen? Ein Anwalt klärt auf.

Die Nutzung des Festzeltes ist von der Stadt untersagt worden wegen fehlender Unterlagen. Nun präsentierten Veranstalter und Dehoga Papiere zu Standsicherheit und Brandschutz.