Gericht: Abfrage von Kontaktdaten in Restaurants ist zulässig

| Gastronomie Gastronomie

Restaurantgäste und Friseurkunden müssen in Nordrhein-Westfalen weiterhin Namen und Adressen hinterlassen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Dienstag in Münster entschieden. Wie eine Sprecherin mitteilte, wurde der Antrag eines Bochumer Rechtsanwalts im Eilverfahren abgelehnt. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 13 B 695/20.NE).

Der Anwalt hatte argumentiert, die mit der Coronaschutzverordnung erlassene Pflicht verletzte sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Gericht befand aber in dem vorläufigen Verfahren, die informationelle Selbstbestimmung habe gegenüber dem Schutz von Leben und Gesundheit vorübergehend zurückzustehen.

Um Infektionsketten zurückverfolgen zu können, sieht die Coronaschutzverordnung die Erfassung der Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, Zeitraum des Aufenthalts) vor. Die Kontaktdaten sind vier Wochen aufzubewahren und danach zu vernichten. Eine Weitergabe an die Gesundheitsbehörde erfolgt nur auf deren Verlangen.

Mit der Erhebung der Kundendaten soll sichergestellt werden, dass bei einer Neuinfektion mit dem Coronavirus die Kontaktpersonen des Betroffenen ermittelt werden können. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig und verstoße gegen den Datenschutz, hatte der Anwalt argumentiert.

Angesichts der weitgehenden Öffnung des sozialen und wirtschaftlichen Lebens sei es - nach vorläufiger Prüfung - nicht zu beanstanden, wenn die Kontaktdaten als milderes Mittel erhoben werden, um Infektionsketten aufzudecken und zu unterbrechen, befand dagegen das Gericht.

Wer dies nicht wolle, könne immer noch fernbleiben: Restaurant- und Fitnessstudiobesuche sowie das Haareschneiden beim Friseur dienten nicht der Deckung elementarer Grundbedürfnisse. Es gebe Alternativen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Vergabe der Festzelte Paulaner und Schottenhamel für das Oktoberfest 2026 bestätigt. Ein Wirt hatte eine europaweite Ausschreibung gefordert.

Vier Gastronomiebetriebe haben das Finale der Uber Eats Awards 2026 erreicht und treten am 26. Oktober 2026 in Berlin gegeneinander an. Eine Jury um Tim Raue entscheidet über die Vergabe von insgesamt 55.000 Euro Preisgeld.

Der Leaders Club Deutschland besteht seit 25 Jahren und zählt inzwischen mehr als 450 Mitglieder aus über 230 Unternehmen. Das Jubiläum wird am 13. November 2026 im Rahmen des Leaders Club Award in Hamburg gefeiert.

Die Althoff Hotels starten mit dem Althoff Eats Club ein kostenfreies Angebot rund um Kulinarik, Wein und Reisen. Grand Chef Joachim Wissler teilt Restaurantempfehlungen und stellt Produzenten sowie kulinarische Entdeckungen vor.

Pizza Pilgrims kündigt sein erstes deutsches Restaurant für den 2. November 2026 in München an. Ein zweiter Standort soll im Januar 2027 folgen; insgesamt strebt die Marke bis zu 50 Standorte in Deutschland an.

Bayerns Gastronomie verzeichnete im August 2026 einen realen Umsatzrückgang von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Beherbergung erzielte dagegen preisbereinigt ein Plus von 2,6 Prozent.

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat gemeinsam mit Sodexo den neuen Campus „Upbeat“ in der Berliner Europacity eröffnet. Sodexo übernimmt die gastronomische Versorgung sowie weitere Bewirtungsleistungen am Standort.

Das Bristol Berlin hat am Kurfürstendamm das Restaurant Flaneur eröffnet. Die Brasserie bietet französisch geprägte Küche und verfügt über 120 Plätze im Innenbereich sowie 86 Terrassenplätze.

Das Hotel der Stern in Bad Hersfeld kündigt die Schließung des L’étable zum 2. Januar 2027 an und nennt fehlende Gäste als Grund. Küchenchef, Restaurantleiter und Mitarbeiter würden im Haus bleiben und an einem neuen gastronomischen Konzept mitarbeiten.

An einer Tankstelle in München kann man sich von einem Kochroboter Käsespätzle, Kaiserschmarrn oder eine asiatische Tom-Kha-Gai-Suppe kochen lassen. In etwa fünf Minuten bereitet der autonome Koch eine warme Mahlzeit zu.