Gericht: Diskotheken bleiben geschlossen

| Gastronomie Gastronomie

Die Schließung von Diskotheken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr.

Die Schließung von Diskotheken zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist nach Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts nach wie vor rechtens. Wie das Gericht am Dienstag in Lüneburg mitteilte, lehnte der 13. Senat am Montag den Antrag einer Diskothek aus Schüttorf (Kreis Grafschaft Bentheim) ab, die wieder öffnen wollte. (Az.: 13 MN 244/20)

Die Schließung von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sei unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens eine notwendige Schutzmaßnahme, die das Land anordnen dürfe, befanden die Richter. Dass sich viele Menschen im geschlossenen Raum zum Tanzen treffen, berge eine erhebliche Infektionsgefahr. Ein überzeugendes alternatives Hygienekonzept habe die Diskothek nicht vorgelegt. «Insbesondere dürfte die Einhaltung eines Abstandsgebots praktisch kaum zu verwirklichen, jedenfalls aber nicht zu kontrollieren sein», hieß es in der Begründung.

Es sei keine sachwidrige Ungleichbehandlung, wenn inzwischen unter Beachtung von Abstandsregeln zum Beispiel wieder Vereinstreffen möglich seien oder das Versammeln unter freiem Himmel. Vereinstreffen beträfen einen überschaubaren Personenkreis und seien «nicht mit nennenswerter körperlicher Aktivität verbunden.» Das Versammlungsrecht sei vom Grundgesetz geschützt. Als Freiluftveranstaltungen seien Versammlungen von vorneherein mit einem geringeren Infektionsrisiko verbunden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der McChicken wird rund. McDonald’s Deutschland ergänzt sein Hähnchenangebot seit dem 30. September außerdem um zwei befristete McChicken-Varianten, einen weiteren McCrispy, McWings und zwei neue Boxen.

Taco Bell kündigt auf Instagram die Eröffnung seines ersten öffentlich zugänglichen Deutschland-Restaurants für den 3. Oktober in Köln an. Der ursprünglich für den 24. September vorgesehene Start war verschoben worden.

 

ALEX will im Sommer 2028 ein neues Restaurant im Westfield Ruhr Park in Bochum eröffnen. Für den Standort in den geplanten „Wald Terrassen“ sind rund 330 Sitzplätze sowie eine Investition von etwa zwei Millionen Euro vorgesehen.

Am Leipziger Hauptbahnhof eröffnet mit Robyn’s das erste deutsche Robotik-Restaurant. Zwei Roboter bereiten Speisen und Getränke zu, ein Mitarbeiter bestückt die Zutatenmagazine und unterstützt die Gäste.

Im Mai 2027 feiert Starbucks 25 Jahre auf dem deutschen Markt. Zum Internationalen Tag des Kaffees am 1. Oktober blickt das Unternehmen bereits jetzt auf die Entwicklung seiner Kaffeehäuser und die Anpassung an deutsche Vorlieben zurück.

Der Steigenberger Icon Frankfurter Hof eröffnet das neue Gastronomie-Ensemble „Français Jour · Soir“. Tagsüber setzt das Konzept auf französische Bistro-Kultur, abends stehen private Veranstaltungen und Dinner im Mittelpunkt.

Mit Smashed Croissants, Abnehmspritzen und Snacks auf die Hand verändert sich unser Essverhalten. Was hinter dem Snacking-Boom steckt, erklärt die Food-Spezialistin und Trendforscherin Karin Tischer.

Wer über Lieferplattformen bestellt, zahlt nicht nur fürs Essen: Je nach Modell kassieren Lieferdienste 13 bis 30 Prozent Provision. Gleichzeitig behalten sie den direkten Zugang zu den Kundendaten. Für viele Gastronomen wird das zum teuren Geschäft – DEHOGA warnt: Bei solchen Margen können sich nur wenige Restaurants die Zusammenarbeit leisten.

Der erste Restaurant Impact Report von OpenTable untersucht die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung von Restaurants in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen Ausgaben rund um Restaurantbesuche, Beschäftigung, Gemeinschaft und das Verhältnis zwischen Gästen und Betrieben.

Zwei-Sterne-Koch Paul Stradner plant im ersten Quartal 2027 sein erstes eigenes Restaurant im 1839 Malerhaus in Achern. Julian Schmid soll die Küche vor Ort gemeinsam mit ihm verantworten; seine Tätigkeit in der Villa René Lalique setzt Stradner fort.