Gericht kippt bayerische Corona-Sperrstunde

| Gastronomie Gastronomie

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Verordnung, wonach die Abgabe von Speisen und Getränken wegen der Corona- Pandemie nur in der Zeit von sechs bis 22 Uhr erlaubt ist, als nicht rechtskonform erlärt. Gastronomiebetriebe in dem Freistaat können damit ab sofort vorläufig wieder so lange öffnen, wie vor dem Corona-Ausbruch. Ein Gastwirt aus Unterfranken hatte die zeitliche Beschränkung der Bewirtung im Rahmen eines Normenkontroll-Eilverfahrens angefochten.

Der Richter führen zur Begründung ihrer Entscheidung an, dass die Überlegung, zunächst Erfahrungen mit einer zeitlich begrenzten Öffnung der Gastronomie zu sammeln, nicht mehr tragfähig erscheine, weil sich nicht abzeichne, dass die Öffnung von Gastronomiebetrieben seit dem 29. Mai 2020 in Bayern bislang zu einem nennenswerten Anstieg der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus geführt habe. Daher erweise sich die zeitliche Betriebsbeschränkung als unverhältnismäßig. Den Befürchtungen, es könne alkoholbedingt zur Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln und in Folge davon zu vermehrten Infektionen kommen, könne aber zum Beispiel durch das Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke ab einer bestimmten Uhrzeit begegnet werden. Das Bedürfnis, die Auswirkungen der Öffnung der Gastronomie auf das Infektionsgeschehen zu beobachten, rechtfertige angesichts der weitgehenden Lockerungen im öffentlichen Leben die Beschränkung nicht, argumentiert der Verwaltungsgerichtshof.

«Es gibt jetzt keine spezifischen Vorgaben für die Öffnungszeiten mit Blick auf die Corona-Pandemie. Das gilt ab sofort», sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München. Faktisch gelten damit wieder die gleichen Vorgaben für die Öffnungszeiten wie vor Beginn der Krise.

Das Gesundheitsministerium in München reagierte damit am Freitag auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Richter hatten die derzeit noch geltende vorgezogene Sperrstunde ab 22.00 Uhr für Bayerns Gastronomie wegen der Corona-Pandemie vorläufig außer Vollzug gesetzt und damit faktisch dauerhaft gekippt.

«Wir begrüßen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof», so Dr. Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes DEHOGA Bayern. «Angesichts niedriger Infektionszahlen können wir wieder mehr Freiheit wagen. Zugleich belegt das niedrige Infektionsgeschehen, dass unsere Hygienekonzepte funktionieren.» Geppert verweist auch auf den wirtschaftlichen Aspekt: «Wenn derzeit Corona-bedingt deutlich weniger Gäste einen gastronomischen Betrieb aufsuchen dürfen, ist dies jetzt zumindest wieder länger möglich. Der Beschluss schafft unseren Betrieben zusätzliche unternehmerische Spielräume.“ Zugleich appelliert Geppert an die Gäste: «Corona gibt es nach wie vor, jetzt liegt es an uns, mit diesen wiedergewonnenen Freiheiten verantwortungsbewusst umzugehen.»

Für die Staatsregierung ist es nicht die erste juristische Schlappe im Zuge der Corona-Beschränkungen. Nach der 800-Quadratmeter-Regel für den Einzelhandel, der 20-Uhr-Sperrstunde für die Außengastronomie und dem Wellness-Verbot für Hotels ist es die vierte Regelung, die einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten hat. «Die Rechtsetzung der Staatsregierung ist qualitativ miserabel – eine echte Blamage», sagte FDP-Landtagsfraktionschef Martin Hagen.

Das Gericht akzeptierte auch nicht die Befürchtung der Staatsregierung, es könne alkoholbedingt zur Missachtung von Abstands- und Hygieneregeln und deshalb zu mehr Infektionen kommen. Dies hätte auch durch das Verbot des Ausschanks alkoholischer Getränke ab einer bestimmten Uhrzeit und ohne generelle Sperrstunde geregelt werden können, urteilten die Richter. Auch das Bedürfnis, die Auswirkungen der Öffnung der Gastronomie auf das Infektionsgeschehen zu beobachten, rechtfertige angesichts der weitgehenden Lockerungen im öffentlichen Leben die Beschränkung nicht.

Derweil betonten die Richter, dass ihre Entscheidung nicht die weiter bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellen und sonstigen Vergnügungsstätten durch die Entscheidung berühre. Auch die anderweitig vorgegebenen Sperrzeiten, etwa zum Schutz der Nachbarschaft oder nach der Bayerischen Biergartenverordnung, seien weiterhin zu beachten.

Die weiter bestehende Schließung von Bars, Clubs, Diskotheken, Bordellbetrieben und sonstigen Vergnügungsstätten wird durch die Entscheidung nicht berührt. Auch die anderweitig vorgegebenen Sperrzeiten, etwa nach dem Immissionsschutzrecht zum Schutz der Nachbarschaft oder nach der Bayerischen Biergartenverordnung, sind weiterhin zu beachten.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Sachsens Gastwirte blicken voller Erwartungen auf das Weihnachtsgeschäft. Warum der Gänsebraten teurer werden könnte und welche Rolle die Mehrwertsteuer spielt.

Der klassische Döner ist schon fast so etwas wie Kulturgut in deutschen Fußgängerzonen. In Karlsruhe dreht sich aber kein Fleisch am Spieß, sondern ein Meerestier. Das gefällt nicht jedem.

Auf der US-Militärbasis Camp Walker in Südkorea hat die U.S. Army die erste autonome Roboterküche des Hamburger Start-ups goodBytz in Betrieb genommen. Damit startet das Unternehmen in die operative Phase seines bislang größten Projekts.

Das historische Schloss Montfort in Langenargen am Bodensee präsentiert sich unter neuer Führung mit einem umfassenden Nutzungskonzept. Das denkmalgeschützte, im 19. Jahrhundert im maurischen Stil erbaute architektonische Juwel, das auf einer Landzunge liegt, verbindet künftig Denkmalpflege mit Gastronomie und Kultur.

Nach der Bestätigung eines Masernfalls im Landkreis Erding berichtet das Gesundheitsamt jetzt, dass der Behörde bislang keine weiteren Verdachts- oder Infektionsfälle gemeldet wurden. Die betroffene Person war während der infektiösen Phase in einer Filiale der Fastfood-Kette Burger King in Erding tätig.

Die internationale Expansion des Guide Michelin erreicht Neuseeland. Welche Auswirkungen die Aufnahme in den renommierten Führer auf die lokale Gastronomie und den Tourismus haben wird und welche Städte im Fokus stehen.

Nach der Bestätigung eines Masernfalls im Landkreis Erding ruft das Gesundheitsamt die Bevölkerung zur erhöhten Wachsamkeit und zur Überprüfung des eigenen Impfstatus auf. Die betroffene Person war während der infektiösen Phase in einer Filiale von Burger King in Erding tätig.

Das Le Faubourg in der City West feiert sein Jubiläum mit einem modernisierten Brasserie Konzept, besonderen Menüangeboten und einer Bilanz seiner Rolle als Förderer junger Kochtalente.

Nach einer sechsmonatigen Umbauphase hat L’Osteria den Standort ihres ersten Restaurants in Nürnberg unter dem neuen Namen „L’Osteria Numero Uno“ wiedereröffnet. Auf die Gäste wartet ein neues Konzept, welches sich vornehmlich auf das Außerhaus-Geschäft sowie Pizza konzentriert.

Die Berliner Kaffeekette LAP Coffee steht im Zentrum von Kontroversen und ist Opfer gezielter Farbattacken geworden. In den letzten Tagen kam es zu koordinierten Angriffen auf mehrere Filialen in verschiedenen Berliner Stadtteilen. Gründer Ralph Hage rechnete jetzt den Gewinn pro Tasse vor.