Gesundheitsamt warnt nach Masernfall in Erdinger Fastfood-Restaurant

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Nach der Bestätigung eines Masernfalls im Landkreis Erding ruft das Gesundheitsamt die Bevölkerung zur erhöhten Wachsamkeit und zur Überprüfung des eigenen Impfstatus auf. Die betroffene Person war während der infektiösen Phase in einer Filiale von Burger King in Erding tätig, weshalb die Behörde alle Gäste und Angestellten des betreffenden Zeitraums dringend bittet, auf Symptome zu achten und ihren Impfnachweis zu kontrollieren.

Infektionsrisiko: Angestellter war in Gastronomie tätig

Nach Angaben des Gesundheitsamtes Erding wurde der Behörde ein bestätigter Fall einer Masernerkrankung gemeldet. Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes gilt die Aufmerksamkeit nun allen Personen, die sich im betreffenden Zeitraum in dem Restaurant aufgehalten haben.

Die betroffene Person war im Burger King Erding beschäftigt und dort während der infektiösen Phase tätig. Dieser Zeitraum erstreckte sich vom 24. Oktober 2025 bis zum 1. November 2025. Das Gesundheitsamt Erding appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, besonders an jene, die in dieser Zeit im genannten Restaurant waren, erhöhte Aufmerksamkeit walten zu lassen.

Masern sind hochansteckend: Behörde empfiehlt Impfnachweis-Kontrolle

Das Gesundheitsamt betont, dass Masern eine hoch ansteckende Virusinfektion darstellen, die schwerwiegende Komplikationen verursachen kann.

Die wirksamste Schutzmaßnahme gegen die Erkrankung ist nach Aussage der Behörde eine vollständige Masernschutzimpfung. Daher wird dringend empfohlen, den Impfschutz gegen Masern zu überprüfen. Personen, bei denen kein oder nur ein unvollständiger Impfschutz vorliegt, sollen umgehend ihren Impfstatus mit einem Hausarzt oder einer Hausärztin besprechen. Eine Impfung könne in bestimmten Fällen auch nach einem möglichen Kontakt noch Schutz bieten.

Verhalten im Krankheitsfall: Arztpraxis nur nach Voranmeldung

Bürger sollen auf maserntypische Symptome achten. Dazu zählen laut Behörde insbesondere: Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung sowie Hautausschlag.

Sollten diese Anzeichen auftreten, bittet das Gesundheitsamt darum, nicht unangemeldet eine Arztpraxis oder Notaufnahme aufzusuchen. Um eine mögliche Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, muss eine telefonische Anmeldung bei der Hausarztpraxis erfolgen.

Das Gesundheitsamt Erding steht für Rückfragen zur Verfügung und ersucht die Bevölkerung um Mithilfe, um eine weitere Verbreitung der Erkrankung zu verhindern.


 

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