Nächste Runde vor Gericht: Im Konflikt zwischen Hans im Glück und Ex-Franchise-Nehmer Paniceus hat das Landgericht Frankfurt den Tatbestand der Irreführung auf den Facebook-Seiten von Peter Pane bestätigt. Die Werbung für Peter Pane-Standorte mit Bewertungen und Gefällt-mir-Angaben, die Facebook-Nutzer ursprünglich für Burger-Läden der Marke Hans im Glück abgegeben haben, wurde Paniceus per einstweiliger Verfügung untersagt.












