Hygienepranger stoßen in der Branche auf wenig Gegenliebe. Der hessische Verwaltungsgerichtshof schloss sich nun dieser Meinung an und untersagte im Rahmen eines Eilverfahrens Veröffentlichungen, die lediglich auf allgemeine Hygienemängel hinweisen. Das sogenannte „Verbraucherfenster Hessen“ hatte bis noch vor wenigen Tagen genau das getan.












