Ins Restaurant nur bei Angabe von Namen und Telefonnummer

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Wer in Niedersachsen nach der Wiedereröffnung ein Restaurant oder Café besuchen will, muss dort Namen und Telefonnummer hinterlegen. Das geht aus der überarbeiteten Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hervor, die das Sozialministerium am Samstag in Hannover veröffentlichte. Die Lockerungen im Einzelhandel, im Tourismus, in Teilen der Gastronomie, in der Kita-Betreuung und in Schulen treten am Montag in Kraft und gelten vorerst bis zum 27. Mai.

Für einen Besuch im Restaurant, Café oder Biergarten sei keine Reservierung erforderlich, erläuterte das Ministerium. Sie werde aber dringend empfohlen. Zwingend sei, dass jeder Gast als Kontaktdaten seinen Namen, Vornamen und eine Telefonnummer angibt. So sollen mögliche Infektionsketten später zurückverfolgt werden.

Die Wirte müssen auch genau vermerken, wann ein Gast gekommen und gegangen ist. «Ein Gast darf nur bedient werden, wenn er mit der Dokumentation einverstanden ist», heißt es in der Verordnung. Die Daten müssen drei Wochen aufbewahrt werden.

Als eine Lockerung dürfen Ferienwohnungen wieder vermietet werden, wenn auch nur an eine Gruppe von Gästen in sieben Tagen. Der Zugang zu den ostfriesischen Inseln wird freigemacht. Allerdings wollen die zuständigen Landkreise Tagestouristen ohne gebuchte Übernachtung vorerst von den Inseln fernhalten. Sie müssen dies aber noch in eigenen Verordnungen festschreiben. (dpa)


 

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