Kirchengemeinde darf Kita-Koch nicht wegen Kirchenaustritt feuern

| Gastronomie Gastronomie

In der Regel geht es Arbeitgeber nichts an, welcher Religion Beschäftigte angehören. Anders kann das bei kirchlichen Arbeitgebern aussehen. Aber auch hier kommt es auf die Tätigkeit an, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (PDF), auf das der Bund-Verlag verweist.

Demnach darf eine evangelische Kirchengemeinde einem Koch, der in einer ihrer Kindertagesstätten tätig ist, nicht einfach fristlos kündigen, wenn dieser aus der Kirche austritt. Bei einem Mitarbeiter im Küchendienst stellt die Kirchenzugehörigkeit keine wesentliche und berechtigte Anforderung an den Arbeitnehmer dar, erklärt der Bund-Verlag.

Koch hatte kaum Kontakt zu den Kindern

Der Koch war seit 1995 in einer Kita der Kirchengemeinde beschäftigt. 2019 trat er aus der evangelischen Landeskirche aus. Nachdem die Gesamtkirchengemeinde davon erfahren hatte, kündigte sie das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger außerordentlich und fristlos. Für die Gemeinde hatte der Koch mit seinem Austritt schwerwiegend gegen seine vertraglichen Loyalitätspflichten verstoßen.

Der Koch argumentierte, sein Kontakt mit den Kindern habe sich auf die Ausgabe von Getränken beschränkt. Auch mit dem pädagogischen Personal in der Kita habe er nur zu organisatorischen Fragen gesprochen.

Schon das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart hatte die Kündigung für unwirksam erklärt, wie der Bund-Verlag schreibt. Gegen dieses Urteil hatte die Kirchengemeinde Berufung eingelegt.

Auch die zweite Instanz hielt die Kündigung für unwirksam und wies die Berufung zurück. Für das Landesarbeitsgericht stellte Loyalitätserwartung der Gemeinde keine wesentliche und berechtigte Anforderung an die persönliche Eignung des Kochs dar. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Vergabe der Festzelte Paulaner und Schottenhamel für das Oktoberfest 2026 bestätigt. Ein Wirt hatte eine europaweite Ausschreibung gefordert.

Vier Gastronomiebetriebe haben das Finale der Uber Eats Awards 2026 erreicht und treten am 26. Oktober 2026 in Berlin gegeneinander an. Eine Jury um Tim Raue entscheidet über die Vergabe von insgesamt 55.000 Euro Preisgeld.

Der Leaders Club Deutschland besteht seit 25 Jahren und zählt inzwischen mehr als 450 Mitglieder aus über 230 Unternehmen. Das Jubiläum wird am 13. November 2026 im Rahmen des Leaders Club Award in Hamburg gefeiert.

Die Althoff Hotels starten mit dem Althoff Eats Club ein kostenfreies Angebot rund um Kulinarik, Wein und Reisen. Grand Chef Joachim Wissler teilt Restaurantempfehlungen und stellt Produzenten sowie kulinarische Entdeckungen vor.

Pizza Pilgrims kündigt sein erstes deutsches Restaurant für den 2. November 2026 in München an. Ein zweiter Standort soll im Januar 2027 folgen; insgesamt strebt die Marke bis zu 50 Standorte in Deutschland an.

Bayerns Gastronomie verzeichnete im August 2026 einen realen Umsatzrückgang von 4,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Beherbergung erzielte dagegen preisbereinigt ein Plus von 2,6 Prozent.

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hat gemeinsam mit Sodexo den neuen Campus „Upbeat“ in der Berliner Europacity eröffnet. Sodexo übernimmt die gastronomische Versorgung sowie weitere Bewirtungsleistungen am Standort.

Das Bristol Berlin hat am Kurfürstendamm das Restaurant Flaneur eröffnet. Die Brasserie bietet französisch geprägte Küche und verfügt über 120 Plätze im Innenbereich sowie 86 Terrassenplätze.

Das Hotel der Stern in Bad Hersfeld kündigt die Schließung des L’étable zum 2. Januar 2027 an und nennt fehlende Gäste als Grund. Küchenchef, Restaurantleiter und Mitarbeiter würden im Haus bleiben und an einem neuen gastronomischen Konzept mitarbeiten.

An einer Tankstelle in München kann man sich von einem Kochroboter Käsespätzle, Kaiserschmarrn oder eine asiatische Tom-Kha-Gai-Suppe kochen lassen. In etwa fünf Minuten bereitet der autonome Koch eine warme Mahlzeit zu.