Der Starbucks-Konzern muss sich in den USA einer Kunden-Klage vor Gericht stellen, weil in einer Reihe von Fruchtgetränken Aromastoffe statt der namensgebenden Früchte enthalten waren. Ein Richter in New York entschied, dass die Namen und der tatsächliche Inhalt für Verbraucher irreführend sein könnten.
Richter John Cronan verwies darauf, dass zum Beispiel die «Mango-Drachenfrucht»-Limonade zwar echte Drachenfrucht, aber Mango nur als Aromastoff enthalten habe. Für Käufer sei der Unterschied aus den Namen und der Werbung nicht ersichtlich gewesen, betonte er in der am Montag (Ortszeit) veröffentlichten Entscheidung. Und anders als etwa im Fall von Vanille sei nicht allgemein üblich, dass es sich um Aroma statt des tatsächlichen Produkts handele.