Musikbar eröffnen: Darauf müssen Gründer achten

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Wer sich in der Gastronomie selbständig machen möchte, muss zuallererst ein tragfähiges Geschäftsmodell entwickeln. Vor allem, wo die Konkurrenz durch andere Restaurants, Bars & Co groß ist, bedarf es eines Alleinstellungsmerkmals, um dennoch ausreichend Kunden anzulocken. Wer sich für die eigene Bar entscheidet, kann diesbezüglich auf die Musik setzen. Eine Musikbar kann sich beispielsweise durch regelmäßige Live-Musik oder ein „Open-Mic“ für die Gäste auszeichnen. Auch Veranstaltungen wie kleine Konzerte sind eine tolle Möglichkeit, um Bekanntheit zu erlangen und die eigenen Reihen zu füllen. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, welche bei der Eröffnung einer solchen Musikbar beachtet werden müssen:

Konkurrenzanalyse als Grundlage für den Businessplan

Vor jeder Gründung ist es unerlässlich, einen Businessplan zu erstellen. Dieser dient dem Zweck, das Geschäftsmodell zu spezifizieren und auf seine Realisierbarkeit zu überprüfen. Eine Konkurrenzanalyse ist in diesem Zuge nicht der einzige wichtige, aber ein unerlässlicher Schritt. Vor allem an Standorten mit hoher Dichte an Gastronomiebetrieben gibt diese einen verlässlichen Hinweis darauf, ob überhaupt noch Platz am Markt für einen neuen Anbieter ist. Schließlich gilt es, sich dauerhaft gegen die Konkurrenz zu behaupten und das ist umso schwieriger, je größer der Wettbewerb ist. Ein Alleinstellungsmerkmal wie beispielsweise eine Musikbar ist dafür nicht in jedem Fall ausreichend – erhöht aber zumindest die Erfolgschancen. Alternativ können die Gründer zuerst das Geschäftsmodell entwickeln und anschließend per Standortanalyse einen geeigneten Standort suchen, falls sie örtlich flexibel sind. Erst mit einem ausgereiften Businessplan können alle weiteren Gründungsschritte wie die Finanzplanung angegangen werden.

Franchise als Option prüfen

Wer selbst nicht die Erfahrung mitbringt oder nicht die zündende Geschäftsidee hat, um eine eigene Musikbar ins Leben zu rufen, kann auf ein Franchise-Modell setzen. Dieses bringt oftmals noch weitere Vorzüge wie eine umfassende Unterstützung durch den Franchise-Geber mit sich. Vor allem aber kann sich der Gründer sicher sein, dass das Geschäftsmodell am Markt funktioniert. Er kann auf bestehende Strategien sowie (Marketing-) Konzepte zurückgreifen und mit bekanntem Namen lassen sich auch bessere Künstler für Live-Auftritte gewinnen. Franchise bedeutet also, direkt unter einer namhaften Marke zu starten und sich dadurch mit Themen wie der Imagebildung nicht oder zumindest in geringerem Ausmaß auseinandersetzen zu müssen. Vorsicht: Eine Erfolgsgarantie gibt es dennoch nicht!

Neugründung vs. Übernahme einer Musikbar

Eine weitere Alternative zur Neugründung auf eigene Faust ist die Übernahme einer bestehenden Musikbar. Auch sie bringt gewisse Vorteile mit sich, da sie bereits am Markt etabliert ist und gewisse Stammkunden zählt. Allerdings muss für diese Übernahme oftmals mit höheren Kosten gerechnet werden als bei der Neugründung und deshalb ist es essentiell, die Zahlen im Detail zu überprüfen. Nur, wenn der Erfolg der Musikbar ihren Preis rechtfertigt, sodass sich die Investition zeitnah amortisiert, kann sich eine Übernahme lohnen. Dann stellt sie ein geringeres Risiko als bei einer Neueröffnung dar. Wer hingegen eine eigene, ausgefallene Geschäftsidee hat, die er oder sie am Markt ausprobieren möchte, für den bietet sich eher die Neugründung an. Dann kann die Bar nämlich nach den eigenen Vorstellungen gestaltet und von Beginn an entsprechend vermarktet werden. Nach einer Übernahme empfehlen sich nämlich nur kleinere Veränderungen im Geschäftsmodell, um die Erfolge durch den laufenden Betrieb nicht zu gefährden. Bei der Frage, ob eine Neugründung oder Übernahme besser ist, handelt es sich daher um eine Grundsatzentscheidung, welche jeder Gründer höchst individuell treffen muss.

Behördliche Verpflichtungen und Genehmigungen

Bevor eine Musikbar ihren Betrieb starten kann, müssen die Gründer allerhand behördlichen Verpflichtungen nachkommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Anmeldung als Gastronomiebetrieb, um die Einholung einer Schanklizenz, um die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, um einen Antrag auf Bewirtung im Freien – wenn benötigt – beim Ordnungsamt sowie um die Feststellung der persönlichen Eignung. Sollte es sich um eine Übernahme handeln, muss diese mit dem Registergericht gehandhabt und im Handelsregister erfasst werden. Zuletzt ist bei eventuellen baulichen Änderungen an dem Gebäude ein Antrag beim Bauordnungsamt zu stellen, was sowohl für den Außenbereich als auch für den Innenbereich gilt. Erst, wenn alle Genehmigungen sowie Unterlagen vorliegen, darf die Musikbar eröffnet werden. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Investitionen für den Kauf und die Pflege von Instrumenten

Eine Musikbar benötigt für die Live-Musik ausreichend Platz sowie die entsprechende Ausrüstung. Das unterscheidet sie von anderen Gastronomiebetrieben, erfordert aber zugleich höhere Anfangsinvestitionen. Diese umfassen beispielsweise den Kauf von Instrumenten oder Zubehör wie Lautsprechern, Licht & Co. Eventuell sind auch bauliche Maßnahmen für eine bessere Akustik notwendig. Gleichzeitig erhöhen sich durch die Instandhaltung und Pflege dieser Ausrüstung die laufenden Kosten. Ein Klavier muss beispielsweise vor Luftfeuchtigkeit geschützt werden, um nur eine von mehreren notwendigen Maßnahmen zu nennen, was in einem Raum voller Menschen durchaus schwierig werden kann. Auch diesbezüglich muss daher von Beginn an ein tragfähiges Konzept erstellt und umgesetzt werden, damit die Musikbar langfristig erfolgreich sein kann.

Lärmschutzbedingungen abklären

Gleichzeitig verursacht eine Musikbar unter Umständen mehr Lärm als vergleichbare „normale“ Bars. Nicht an jedem Standort ist ein solch hoher Geräuschpegel erlaubt und somit kann der Lärmschutz einen Strich durch den Geschäftserfolg der Gründer machen. Wichtig ist deshalb, mit der Gemeinde vorab zu klären, welche Lärmschutzbedingungen gelten und welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden müssen. Daraufhin kann ein geeigneter Standort gesucht werden, bevor größere Investitionen stattgefunden haben, beispielsweise in Umbaumaßnahmen. Dadurch können die Betreiber der Musikbar präventiv Ärgernisse mit Anwohnern wie Gerichtsverfahren verhindern, die unter Umständen für den Gastronomiebetrieb existenzgefährdend werden können.

Anmeldepflicht bei der GEMA berücksichtigen

Wann immer (Live-) Musik in einer Bar gespielt wird, ergibt sich ein Sonderfall: die GEMA-Gebühren. Angemeldet werden müssen alle öffentlichen Veranstaltungen, sofern es sich nicht um die sogenannte dauerhafte Musiknutzung handelt, sprich die ständige Wiedergabe von Hintergrundmusik. Eine Abgrenzung, wann die Musikbar entsprechende Lizenzen bezahlen muss und wann nicht, kann daher schwierig werden. Am besten ist deshalb eine vorsorgliche Beratung im Einzelfall, um diesbezüglich keine Strafen befürchten zu müssen. Oftmals muss dabei also unterschieden werden, ob es sich um den Regelbetrieb oder um eine besondere Veranstaltung handelt. Zudem müssen die anfallenden Gebühren finanziell eingeplant werden, denn sie erhöhen die laufenden Kosten der Musikbar und diese müssen sich durch die Einnahmen wieder refinanzieren. Die entsprechenden GEMA-Gebühren haben somit indirekt Einfluss auf die Preisgestaltung in der Musikbar. Weitere Gebühren fallen eventuell für Privatsender oder für den Rundfunkbeitrag an.

Versicherungsschutz für die Musikbar

Versicherungen sind ein wichtiges Thema für jeden (angehenden) Unternehmer. Es ist deshalb essentiell, frühzeitig die richtigen Versicherungen abzuschließen, um die Risiken im laufenden Betrieb sowie darüber hinaus zu minimieren. Als wichtige Versicherungen für jeden Gründer gelten dementsprechend die Betriebshaftpflichtversicherung sowie zusätzliche private Policen, die vor den finanziellen Folgen verschiedener Szenarien wie einer Insolvenz oder Rechtsstreitigkeiten schützen. Das Gewerbe und sich selbst möglichst umfassend abzusichern, ist daher ein wichtiger Schritt vor der Eröffnung einer Musikbar. Dazu zählt auch, eine geeignete Rechtsform zu finden.

Infektionsschutz und Hygiene beachten

Zuletzt muss in einer Musikbar, ebenso wie in jedem anderen Gastronomiebetrieb, das Augenmerk auf die Hygiene gelegt werden. Vor allem, aber nicht nur, in Deutschland sind die Erwartungen der Gäste verhältnismäßig hoch. Aber auch eine Vielzahl an gesetzlichen Bestimmungen rund um Hygienevorschriften sowie den Infektionsschutz gilt es zu beachten. Das bedeutet gewisse Anfangsinvestitionen und laufende Kontrollen, da die Infektionsschutzbelehrung in regelmäßigen Abständen erfolgen muss. Das Gesundheitszeugnis muss daher ebenfalls vor Betriebsaufnahme beantragt werden. Auch sind eine entsprechende Unterrichtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie gegebenenfalls zusätzlich umfassende Schulungen in regelmäßigen Abständen notwendig, um die vorgeschriebenen Maßnahmen zu kennen und die gültigen Regeln einzuhalten. Auch das verursacht zusätzliche Kosten zu Beginn sowie im laufenden Betrieb, die bei der Erstellung des Businessplans einkalkuliert werden müssen. Erst dann steht der Eröffnung der Musikbar nichts mehr im Weg.

Abb.1: stock.adobe.com © carbonyte
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