Neue Regeln für Kölns Außengastronomie

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Ab dem kommenden Jahr treten in Köln überarbeitete Regelungen für die Außengastronomie in Kraft. Diese sollen eine klarere Struktur für die Nutzung und Gestaltung von Außenflächen schaffen und gleichzeitig den öffentlichen Raum aufwerten.

Nach einem zweijährigen Abstimmungsprozess mit Gastronomievertretern, Bürgern sowie Organisationen wie DEHOGA und der IHK hat die Stadt Köln ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt. Ziel dieser Leitlinien ist es, die Qualität der Außengastronomie zu sichern, Barrierefreiheit zu gewährleisten und den öffentlichen Raum nachhaltiger zu gestalten.

Was ändert sich konkret?

Die neuen Vorschriften regeln, welche Flächen für die Außengastronomie genutzt werden können, welche Größe diese haben dürfen und wie sie gestaltet sein müssen. Wichtige Schwerpunkte sind:

  • Barrierefreiheit: Die Nutzung der Flächen soll auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos möglich sein.
  • Verkehrssicherheit: Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer bleibt zentral.
  • Sozialgerechtigkeit: Die Interessen der Bürgerschaft sollen ebenso berücksichtigt werden wie die der Gastronomen.

Mehr als 70 Prozent der erarbeiteten Vorschläge wurden verbindlich beschlossen und sollen flächendeckend in Köln gelten. "Wir haben eine Lösung gefunden, die sowohl für die Gastronomie als auch für die Bürgerschaft und den öffentlichen Raum vorteilhaft ist", so Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen in Köln, laut t-online. 

Strengere Vorgaben und Übergangsfristen

Zu den wesentlichen Neuerungen gehört die Vorgabe, dass ab 2025 Gehwege eine Mindestbreite von 1,50 bis 1,80 Metern aufweisen müssen, um ausreichend Platz für Fußgänger zu gewährleisten. Für Genehmigungen, die 2024 erteilt wurden, sind Übergangsfristen geplant, damit Gastronomen Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Nach Ablauf dieser Fristen müssen jedoch alle Flächen die neuen Standards erfüllen. Die endgültige Entscheidung über die Beschlussvorlage fällt der Kölner Stadtrat am 12. Dezember 2024. 


 

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