Neues DEHOGA-Merkblatt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge

| Gastronomie Gastronomie

Seit dem 1. September 2022 gelten neue Regelungen zur Übermittlung der Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Informationen sind nunmehr so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens 24 Stunden nach Aufforderung elektronisch übermittelt werden können.

Eine weitere Änderung steht zum 31. Dezember 2022 an: Die Rückverfolgbarkeitsinformationen müssen dann in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format vorgehalten werden. Ausnahmen sind jeweils im Einzelfall möglich.

Über die Neuerungen hatten wir Sie bereits im Juli in DEHOGA-Compact informiert und ein Merkblatt erstellt. Wie die Regelungen von den Betrieben in der Praxis umgesetzt werden müssen, ist rechtlich nicht abschließend geklärt. Ihren Rückmeldungen haben wir zudem entnommen, dass die Umsetzung der neuen Erfordernisse einige Umstellungen erfordern, die nicht immer leicht vorgenommen werden können. Das Thema „Rückverfolgbarkeit“ wirft aber auch insgesamt Fragen auf.

Um umfassender über das Thema  zu informieren und für die Umsetzung der rechtlichen Bestimmungen weitergehende Handlungsvorschläge zu geben, hat der DEHOGA-Bundesverband ein Merkblatt erstellt: Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln – Hintergrundinformationen und Handlungsvorschläge (Stand: Oktober 2022).

Das Merkblatt kann hier im DEHOGA-Shop abgerufen werden.

Für DEHOGA-Mitglieder: kostenlos / Für Nicht-Mitglieder: 4,50 EUR


Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kneipe 80 expandiert mit neuen Standorten am Tegernsee und in Augsburg. Parallel führt das Unternehmen mit dem Format „Kiosk 80“ ein weiteres Konzept für kleinere Flächen ein.

Weissenhaus erweitert sein gastronomisches Angebot im Schloss um das Restaurant NAMI und die Bar 1896. Zuvor hatte das Zwei-Sterne-Restaurant Courtier nach dem Weggang seiner Leitung den Betrieb eingestellt.

Starbucks hat im zweiten Quartal 2026 Umsatz und Gewinn gesteigert. Das Unternehmen meldet höhere vergleichbare Umsätze und hebt seine Jahresprognose an.

Neue Daten des Bundes der Steuerzahler zeigen deutliche Unterschiede bei Terrassengebühren in deutschen Städten. Die Spannweite reicht von 0 bis 2.000 Euro für einen einheitlichen Musterbetrieb.

Kochroboter, kein Gastraum, alles für die Auslieferung: Wie eine Küche in Frankfurt den Gastronomie-Alltag verändern könnte – und warum menschliche Gastfreundschaft trotzdem unverzichtbar bleibt.

Im Streit um Markenrechte an einem Kebab-Gericht erwägt der amerikanische Fast-Food-Anbieter Kentucky Fried Chicken einen Rückzieher. KFC Deutschland teilte auf Anfrage mit, dass die Gespräche mit dem Bielefelder Dönerunternehmen Krispy Kebab zwar noch liefen, diese seien aber «herausfordernd».

Die Münchner Giesinger Brauerei drängt auf die Wiesn - und bekommt dafür nun Rückenwind von jemandem, der in der Sache künftig was zu sagen hat.

Die Sonne scheint, die Menschen genießen den Kaffee wieder im Freien. Die Gastronomen werden von den Städten im Land jedoch ganz unterschiedlich stark zur Kasse gebeten. Der Steuerzahlerbund meint: Weg damit!

Das Restaurant Greta Oto im Hamburger Conrad Hotel wurde mit dem Genuss-Michel 2026 in der Kategorie „Weltweit“ ausgezeichnet. Die MHP Hotel Group wertet den Preis als Bestätigung für ihre Strategie international ausgerichteter Gastronomiekonzepte.

Eine aktuelle Studie des Bayerischen Zentrums für Tourismus zeigt, dass fast die Hälfte der Deutschen aufgrund gestiegener Preise seltener essen geht, während das Preis-Leistungs-Verhältnis zum entscheidenden Faktor bei der Wahl des Restaurants geworden ist.