Nach mehreren Corona-Infektionen in einem Restaurant im Kreis Leer in Niedersachsen hat der Gaststättenbetreiber die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Bei der Wiedereröffnungsveranstaltung im Restaurant «Alte Scheue» in Moormerland habe es sich am 15. Mai nicht um eine private Party gehandelt. Es seien seitens des Betreibers alle Voraussetzungen erfüllt worden, die gemäß Paragraf 6 der niedersächsischen Corona-Verordnung vorgeschrieben seien, hieß es am Mittwoch in einer schriftlichen Erklärung mit Datum vom 26. Mai der Rechtsanwälte des Restaurantbetreibers.
So seien die Tische in einem Mindestabstand von zwei Metern angeordnet und nur mit Gästen aus zwei Haushalten besetzt worden. Der Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen den Gästen sei jederzeit eingehalten worden. Auch habe es lückenlos geführte Listen mit den Daten der Gäste gegeben.
Nach aktueller Kenntnis hätten offenbar bereits drei Gäste vor dem Abend Symptome gezeigt, die auf eine Covid-19-Infektion hindeuteten. Diese seien im Nachhinein auch positiv getestet worden. «Ohne das unverzügliche Einschreiten des Betreibers wären die Neuansteckungen nicht zeitnah aufgefallen beziehungsweise nachverfolgt worden», hieß es in der Erklärung.
Gesundheitsministerin kündigt Strafen an
Wegen der Infektionen drohen nicht nur dem Betreiber, sondern auch den Besuchern Strafen. Das hatte Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) am Montag in Hannover angekündigt. «Sollte sich der begründete Verdacht bestätigen, dass mit dieser Veranstaltung gegen die Corona-Auflagen verstoßen wurde, werden die Behörden vor Ort nicht nur gegen die Organisatoren, sondern auch gegen die Besucherinnen und Besucher Ordnungswidrigkeiten einleiten mit empfindlichen Geldstrafen als Folge.»
Es sei offenbar zu mehreren Verstößen gegen die Auflagen gekommen, unter anderem habe es Händeschütteln und Umarmungen gegeben, sagte die Ministerin. Die Kontaktnachverfolgung habe inzwischen ergeben, dass der Teilnehmerkreis an der geschlossenen Gesellschaft größer war als zunächst angenommen. «Das, was wir da gesehen haben, war eine Veranstaltung.» Diese seien nach der Corona-Verordnung nicht erlaubt, es habe sich nicht um einen gewöhnlichen Restaurantbetrieb gehandelt.
Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte: «Es ist nämlich ein Lehrstück, was passieren kann, wenn man die Vorgaben nicht berücksichtigt». Er hoffe, nun sei deutlich geworden, dass die Vorgaben «nicht dafür gedacht sind, Gastronomen zu ärgern, sondern im Gegenteil die Voraussetzung dafür sind, dass das Geschäft wieder losgehen kann».
(dpa)