Offene Gästelisten in Restaurants „verboten und nicht rechtmäßig“

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Bremens Datenschutzbeauftragte Imke Sommer hat mit Blick auf die Corona-Auflagen für Kneipen und Restaurants vor offenen Gästelisten gewarnt. Derartige Listen seien verboten und nicht rechtmäßig, weil Gäste Informationen über andere Gäste lesen und schlimmstenfalls sogar fotografieren könnten, sagte sie am Dienstag in Bremen. Jeder einzelne erwachsene Gast müsse ein eigenes Formular bekommen oder einzeln befragt und die Antworten anschließend notiert werden. Einzelerfassungen verhinderten Stalking im Netz oder per Telefon.

Sommer reagierte damit auf «zahlreiche berechtigten Beschwerden», dass Gastwirtinnen und Gastwirte Listen mit Gästedaten ausliegen oder in den Gaststätten herumgehen ließen. Zweck der Dokumentation sei die Infektionskettenverfolgung. Diese Informationen dürften ausschließlich an das Gesundheitsamt weitergeben werden. Die Gastronomen müssten ihre Gäste auch darüber aufklären, was mit den Daten geschehe. Die Informationen müssten drei Wochen lang aufbewahrt und dann vernichtet werden. (dpa)


 

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