In sämtlichen Biergärten und Restaurant-Außenbereichen im Landkreis Aurich ist es am Vatertag verboten, Alkohol zu verkaufen und zu konsumieren. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung beschlossen. Gastwirte dürfen demnach keine Getränke in Außenbereichen anbieten und sind entsprechend wütend
Wörtlich verbietet der Landkreis „Restaurationsbetrieben jeglicher Art alkoholische Getränke in Außenbereichen und Außenanlagen auszuschenken“. „Der Verzehr alkoholischer Getränke in diesen Bereichen ist verboten.“ Mit der Maßnahme soll verhindert werden, dass sich bei den Ausflügen zu Christi Himmelfahrt größere Menschenansammlungen bilden, so der Landkreis. Denn damit steige das Risiko für Infektionen mit dem Coronavirus.
Dieses Vorgehen nimmt der DEHOGA in Niedersachsen nicht hin und will gegen das Alkoholverbot gerichtlich vorgehen. Man gehe nach einer ersten juristischen Prüfung davon aus, dass das Verbot rechtswidrig sei, sagte Sprecherin Birgit Kolb-Binder NDR 1 Niedersachsen. Die Gastronomen bewirteten am Vatertag nicht nur trinkende Männer. „Ich kann doch nicht der Familie zum Spargelessen am Himmelfahrtstag das Glas Wein verwehren“, kritisierte die niedersächsische Dehoga-Vizepräsidentin in dem Sender.
Der Landkreis argumentiert in seiner Verfügung, dass Christi Himmelfahrt im Allgemeinen ein hohes Potenzial berge, dass sich an verschiedenen Orten Sammelplätze für Menschengruppen oder für Ansammlungen bilden. Gerade bei gutem Wetter neigten die Menschen aktuell dazu, sich im Freien zu betätigen. Die Möglichkeit, sich in einem Restaurationsbetrieb im Freien bewirten zu lassen, werde besonders an Feiertagen wie Christi Himmelfahrt verhältnismäßig oft in Anspruch genommen. An diesem Feiertag fänden erfahrungsgemäß viele Fahrradtouren im Sinne von Sternfahrten zu besagten Orten statt.