Recht im Restaurant: Von lauwarmen Süppchen, geplatzten Reservierungen und Zechprellerei

| Gastronomie Gastronomie

Von Andreas Kunze, dpa

Im Hasenfilet steckte noch eine Schrotkugel. Das konnte der Gast des Restaurants natürlich nicht wissen und biss in das Fleisch. Danach hatte er einen Zahn weniger, bekam vor Gericht aber Schmerzensgeld zugesprochen.

Nicht immer geht es bei Streitigkeiten im Restaurant um solche körperlichen Schäden. Oft sind es lange Wartezeiten oder lauwarme Speisen, die Gäste verärgern. Gastronomen wiederum sind zornig, wenn Reservierungen platzen.

Manche Restaurants bitten sogar zur Kasse. Für eine verbindliche Reservierung müssen Gäste dann eine Kreditkartennummer angeben. Wird die Reservierung ohne Absage nicht wahrgenommen oder diese weniger als 48 Stunden vor Termin storniert, wird eine Gebühr im zwei- bis dreistelligen Bereich fällig.

Aufwand für das Restaurant

Stefanie Heckel vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband erklärt die Sicht der Gastronomen: Wenn Gäste eine Reservierung ohne Absage einfach nicht wahrnehmen, seien sie sich oft nicht bewusst, was für ein Aufwand die Auslastungsplanung für ein Restaurant bedeutet.

Für bestimmte Restaurants seien leere Tische besonders ärgerlich, führt die Dehoga-Sprecherin aus. Zum Beispiel Lokale mit nur wenigen Plätzen oder einem sehr hochwertigen Angebot.

Dass bei den sogenannten «No-Shows» dem Gastronom generell ein Schadenersatz zusteht, ist unter Juristen unstrittig. Allerdings kommt es nach Ansicht der Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin auch darauf an, wie genau die Reservierung ausgestaltet war.

Gastronomen müssen den Schaden beweisen

Denn: «Wer einen Schadenersatz haben will, muss seinen Schaden beweisen können. Wurde einfach ein Tisch für zehn Leute reserviert, könnte es auch sein, dass die zehn Gäste den ganzen Abend nur jeweils ein Glas Mineralwasser konsumiert hätten», so Genkin. «Entsprechend gering wäre die Basis, um einen entgangenen Gewinn zu berechnen. Anders sieht es aus, wenn etwa für zehn Gäste ein bestimmtes Menü zu einem festen Preis vereinbart wurde.»

Zudem habe der Gastronom eine Schadenminderungspflicht. Er müsse sich bemühen, anderweitig den Tisch vollzukriegen, erläutert Genkin.

Lange Wartezeiten und angebrannte Kartoffeln

Doch nicht nur eine geplatzte Reservierung kann im Rechtsstreit enden. Ein weiterer Grund für Ungemach ist, wenn das Essen lange auf sich warten lässt. 30 Minuten sollte ein Gast hinnehmen. Danach kann man eine Frist von 10 bis 15 Minuten setzen.

Kommt bis dahin immer noch nichts, ist es möglich, seine Bestellung zurückzunehmen oder am Ende weniger zu zahlen. Eine Minderung von 30 Prozent auf die Speisen hat etwa das Landgericht Karlsruhe einmal für angemessen erachtet, weil Gäste eineinhalb Stunden darauf warten mussten (Az.: 1 S 196/92).

Angebrannte Kartoffeln oder lauwarme Süppchen kann der Gast reklamieren - das muss er aber sofort machen und nicht erst, wenn er aufgegessen hat. Sind Speisen ungesund, haben Gäste unter Umständen Schmerzensgeldansprüche. So bekam ein Mann 500 Euro zugesprochen, weil er sich an einer Schrotkugel im Wildhasenfilet einen Zahn ausgebissen hatte (Amtsgericht Waldkirch, Az.: 1 C 397/99).

Das Märchen von der Zechprellerei

Wollen unzufriedene Gäste das Restaurant verlassen, ohne zu zahlen, drohen Gastwirte mitunter mit einer Anzeige wegen Zechprellerei. Den Straftatbestand gibt es in Deutschland aber nicht - in Betracht kommt allerdings der Vorwurf des Betruges. Zudem kann ein Gastwirt von der Polizei die Personalien feststellen lassen und einen Gast vor dem Zivilgericht verklagen, wenn dieser nicht bezahlt hat. Strafbar verhält man sich jedoch nur, wenn man schon beim Bestellen beabsichtigt hat, nicht zu bezahlen.

Ewig warten muss man auf seine Rechnung indes nicht, erklärt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Rat: Reagiert der Kellner auf mehrmalige Bitten nicht, zahlt man an der Theke. Und: «Wer das Lokal ohne zu zahlen wütend verlässt, sollte wenigstens Name und Anschrift hinterlassen, damit der Wirt die Rechnung zuschicken kann.»

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Küchenchef ist Autodidakt, der Hof liegt in einem 150-Seelen-Dorf in Mittelfranken  – und trotzdem ist ein Michelin-Sterne über dem Restaurant des Winzerhofs Stahl aufgegangen. Wer den Aufstieg des ehrgeizigen Kochs, Winzers und Weinbauingenieurs schon länger verfolgt, ist nicht überrascht.

Unilever Food Solutions hat „Future Menus 2024“ veröffentlicht, einen Trendreport, der globale Entwicklungen in der Gastronomie zeigt. Zu den wichtigsten Veränderungen gehören die steigende Nachfrage nach neuen Geschmackserlebnissen und Gerichten auf pflanzlicher Basis, die Neuinterpretation klassischer Gerichte sowie die Maximierung von Ressourcen, um Lebensmittelabfälle zu reduzieren.

Der Guide Michelin hat zahlreiche Restaurants in Bayern für ihre Leistungen ausgezeichnet. «Eine wirklich herausragende Entwicklung hat Edip Sigl vom Restaurant ES:SENZ im oberbayerischen Grassau vollzogen», lobten die Inspektoren das einzige neue Drei-Sterne-Restaurant Deutschlands.

Nachdem bereits Mitte Dezember 2023 eine Filiale auf der Landside eröffnete, können Reisende am BER seit dem 14. März auch hinter dem Sicherheitsbereich bei Burger King einkehren.

Wer sind die talentiertesten Köchinnen und Köche in Deutschland und wo lohnt sich eine Einkehr ganz besonders? Antworten auf diese Fragen geben die Macher des «Guide Michelin» heute um 19 Uhr in Hamburg. In der Hansestadt wird verkündet, welche Spitzenküchen erneut einen oder mehrere Sterne erkocht haben und welche vielleicht sogar welche abgeben müssen.

In Frankfurts ältestem Thai-Restaurant „Bangkok“ sorgt die deutsche Bürokratie für große Probleme. Der aus Nordthailand stammende Koch Chart Ngamkhum muss trotz seiner Fähigkeiten im Sommer das Land verlassen. Der Grund: eine Gesetzesvorgabe, die das Traditionslokal vor große Herausforderungen stellt.

Ein Biergarten, eine Gaststube - typisch fränkisch geht es zu im Lokal «Zur Sägemühle» im Dorf Großenohe. Fast: Denn es gibt keine Getränke mit Alkohol. Der Grund ist sehr persönlich. Offen erzählt die Betreiberin von der Alkoholkrankheit ihres Partners.

Der Restaurantführer „Der Große Guide“ kürt alljährlich die Besten ihres Faches. In der gerade erschienenen 2024er Ausgabe wird Kathrin Feix mit der höchsten Auszeichnung der Weinbranche bedacht, sie ist „Sommelière des Jahres“

Eine mutmaßliche Schleuserbande soll über Jahre mehr als 20 Menschen als Köche ausgebeutet haben. Nun schlugen die Behörden mit einer großangelegten Razzia in Berlin und Brandenburg zu.

Der Siegeszug der Köchinnen aus Lateinamerika in der Spitzengastronomie reißt nicht ab. Bereits zum fünften Mal in Folge ist mit der Brasilianerin Janaína Torres eine Latina zur «besten Köchin der Welt» gekürt worden. Dabei leitet Torres nicht nur die Küche des beliebten Restaurants "A Casa do Porco" in ihrer Heimatstadt São Paulo.