Restaurant aus Leipzig fordert wegen Lockdown Schadenersatz vom Freistaat

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Ein Restaurant aus Leipzig fordert vom Land Sachsen wegen des ersten Corona-Lockdowns Schadenersatz von rund 200 000 Euro. Dabei handelt es sich um ein zivilrechtliches Musterverfahren vor dem Landgericht Dresden, das von der Industrie- und Handelskammer Leipzig (IHK) unterstützt wird.

Weitere Unternehmen in Sachsen warteten auf eine Entscheidung, um auch zu klagen, hieß es am Donnerstag zur Verhandlung. Neben Gaststätten zählen laut IHK etwa auch Händler, Bildungsträger und andere dazu, die aufgrund der pauschalen Schließung vom 22. März bis 14. Mai 2020 wirtschaftliche Nachteile erlitten.

Nach Darstellung der 9. Zivilkammer in Dresden sind derartige Klagen derzeit bundesweit anhängig. Als erstes Obergericht habe das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) kürzlich in einem ähnlichen Fall eine Klage abgewiesen. Die Anwälte des Freistaates - namentlich das Landesamt für Steuern und Finanzen - weisen die Ansprüche des Leipziger Restaurants zurück. Es gebe kein «Sonderopfer» für derartige Fälle in der Gastronomie, wie es der Kläger geltend mache. Das Infektionsschutzgesetz sehe Entschädigungen «in besonderen Fällen vor», was hier aber nicht anwendbar sei.

Das Dresdner Gericht machte den Klägern wenig Hoffnung auf Erfolg. «Wir sehen es derzeit ähnlich wie das OLG Brandenburg", sagte der Vorsitzende Richter. Die Kammer will ihre Entscheidung am 25. November verkünden. Die Kläger hoffen, dass im Falle einer Abweisung der Rechtsweg zum Bundesgerichtshof möglich ist und dort dann zum Erfolg zu kommen.


 

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