Sieben Prozent Mehrwertsteuer ab Januar 2026 in der Gastronomie - Was Gastgeber jetzt umsetzen müssen

| Gastronomie Gastronomie

Der deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im Dezember 2025 eine wegweisende Änderung des Umsatzsteuergesetzes verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Diese Entscheidung zielt darauf ab, die Branche wirtschaftlich zu stützen und steuerliche Ungleichheiten gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel abzubauen. Für Gastronomen bedeutet dieser Schritt eine unmittelbare Verpflichtung zur Anpassung ihrer betrieblichen Abläufe und technischen Systeme. 

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) hat hierzu ein ausführliches Merkblatt sowie eine detaillierte Mitgliederinformation veröffentlicht, die insbesondere die praktische Anwendung der neuen Regelung erläutern.

Umstellung der Kassensysteme und Abrechnungsgrundlagen

Pünktlich zum Jahreswechsel um Mitternacht müssen sämtliche Kassensysteme, die Warenwirtschaft sowie alle digitalen Abrechnungstools auf die neuen Steuersätze programmiert sein. Ab diesem Zeitpunkt sind Speisen im Rahmen von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit sieben Prozent zu verbuchen. Es ist zu beachten, dass Getränke ausdrücklich von dieser Ermäßigung ausgeschlossen bleiben und weiterhin dem Regelsatz von 19 Prozent unterliegen. Sollten Betriebe nach dem Stichtag fälschlicherweise weiterhin den höheren Satz auf Speisen ausweisen, schulden sie diesen Betrag dem Finanzamt, während der Gast lediglich den gesetzlich korrekten Vorsteuersatz geltend machen kann.

Leistungszeitpunkt als entscheidendes Kriterium

Für die steuerliche Bewertung einer Dienstleistung ist ausschließlich der Moment der Leistungserbringung maßgeblich. Der Zeitpunkt der Reservierung, der Rechnungsstellung oder der Bezahlung spielt dabei keine Rolle. Dies hat insbesondere für die Silvesternacht Bedeutung. Eine Bewirtung, die am 31. Dezember 2025 abgeschlossen und bezahlt wird, unterliegt noch dem alten Steuersatz von 19 Prozent. Zieht sich eine Veranstaltung jedoch bis in die frühen Morgenstunden des 1. Januar 2026 hin, wird für die Speisen bereits der ermäßigte Satz von sieben Prozent fällig. Dies gilt laut den Informationen des Branchenverbandes Dehoga auch für Pauschalangebote wie Silvestergalas mit Mitternachtsimbiss.

Differenzierung zwischen Restaurantleistung und Außer-Haus-Verkauf

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich künftig deutlicher zwischen dem Verzehr im Betrieb und der reinen Lieferung. Alle Speisen, die innerhalb eines Restaurants serviert werden, gelten als Verpflegungsdienstleistung und werden mit sieben Prozent besteuert. Dies umfasst auch Lebensmittel, die beim Einkauf mit 19 Prozent belegt waren, wie etwa Austern oder Kaviar. Im Gegensatz dazu gilt bei Lieferungen oder beim Abholgeschäft ohne zusätzliche Dienstleistung weiterhin der Steuersatz, der für das jeweilige Lebensmittel beim Einkauf galt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf Getränken: Diese bleiben grundsätzlich bei 19 Prozent. Eine Ausnahme bilden lediglich Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent, sofern diese außer Haus verkauft werden.

Neue Regeln für Pauschalangebote und Catering

Bei Kombinationsleistungen wie Frühstücksbuffets, Halbpension oder Tagungspauschalen ist eine steuerliche Aufteilung zwischen Speisen und Getränken zwingend erforderlich. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu eine Vereinfachung festgelegt. Es wird nicht beanstandet, wenn Gastronomen 30 Prozent des Pauschalpreises den Getränken zuordnen und mit 19 Prozent versteuern, während der Rest auf die Speisen mit sieben Prozent entfällt. Auch im Bereich Catering und Partyservice vereinfacht sich die Systematik. Ab 2026 unterliegen Speisen im Rahmen von Verpflegungsdienstleistungen auch dann dem ermäßigten Satz, wenn zusätzliches Inventar wie Tische oder Servicepersonal gestellt wird.

Wirtschaftliche Lage und branchenpolitischer Hintergrund

Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer erfolgt in einer für die Branche kritischen Phase. Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, dass die preisbereinigten Umsätze in der Gastronomie bis Herbst 2025 deutlich unter dem Niveau von 2019 lagen, während die Insolvenzen im selben Zeitraum um 26,0 Prozent anstiegen. Dehoga-Präsident Guido Zöllick betonte die Relevanz der Entscheidung: „Die 7 Prozent Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie sind die wichtigste Maßnahme zur Stärkung unserer Restaurants, Wirtshäuser, Cafés und Caterer.“ Durch die Neuregelung werde die Benachteiligung gegenüber anderen Essensanbietern beendet und die regionale Wertschöpfungskette gesichert.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main ist um ein Gastronomiekonzept reicher. Die Fast-Food-Kette KFC hat dort ein neues Restaurant eröffnet, das nach eigenen Angaben als einziger Core-Plus-Store in Deutschland gilt. Das Konzept zeichnet sich durch innovative Services, Technologien und ein besonderes Storedesign mit lokalem Bezug aus.

Das Victor’s Fine Dining by Christian Bau im saarländischen Perl-Nennig feierte jetzt ein außergewöhnliches Jubiläum: Seit dem 21. November 2005 ist das Gourmetrestaurant ununterbrochen mit drei Michelin-Sternen ausgezeichnet. Der Festakt versammelte alle saarländischen Ministerpräsidenten der vergangenen zwei Jahrzehnte.

Eine aktuelle Umfrage von Lightspeed zeigt: Weihnachtsfeiern in der Gastronomie bleiben in Deutschland beliebt. Doch angesichts eines engen Budgetgürtels und hoher Preissensibilität müssen sich Restaurants etwas einfallen lassen. Neben gutem Essen und Service wünschen sich die Gäste nämlich vor allem maximale Planbarkeit.

Kloster Eberbach startet ein neues Kapitel seiner Gastronomie. Die Stiftung hat die Bewirtung der Klosterschänke selbst übernommen und eröffnet das Lokal am 16. November 2025 mit einem neuen Konzept. Unter der Leitung von Rosa Roccaro, einer Gastronomin mit sizilianischen Wurzeln, soll ein Ort entstehen, der Kulinarik und Kultur verbindet.

In der Grand Hall Zollverein in Essen fand am 17. November 2025 das große Doppelfinale zur 10. Auflage des Live-Wettbewerbs "Koch des Jahres" statt. Dies stellte einen historischen Moment dar, da die Finalisten von "Koch des Jahres" und "Patissier des Jahres" erstmals gleichzeitig antraten. Die Wettbewerbe wurden vor 1.200 Fachbesuchern und Medienvertretern ausgetragen.

Das Hotel Louis C. Jacob an der Hamburger Elbchaussee veranstaltete erneut seine Big-Bottle-Küchenparty. Im Fokus standen in diesem Jahr die ehemaligen Wegbegleiter von Küchenchef Thomas Martin.

Die Hauptstadt hat ihre gastronomischen Aushängeschilder für das Jahr 2025 gekürt. Bei der Ehrung der Berliner Meisterköche 2025 wurden herausragende Persönlichkeiten und Konzepte ausgezeichnet. Der Hauptpreis, die Auszeichnung „Berliner Meisterkoch 2025“, ging an Nicholas Hahn vom Cookies Cream, dem ersten vegetarischen Sternerestaurant Berlins.

Nach fast 50 Jahren an der Spitze der Düsseldorfer Spitzengastronomie endet die Ära des Sterne-Restaurants „Im Schiffchen“. Küchenchef Jean-Claude Bourgueil (78) reduziert sein Engagement. Das Gasthaus wurde an einen Käufer übergeben, bei dem Bourgueil künftig angestellt sein wird. „Im Schiffchen“ soll zukünftig kein Sternerestaurant mehr sein“, so Bourgueil.

Am Samstag wurde in Konstanz der Leaders Club Award 2025 verliehen. Die Senns.Bar&Foodlounge aus Salzburg gewann die Goldene Palme, die Kneipe 80 und das Bergson Kunstkraftwerk, beide aus München, erhielten Silber beziehungsweise Bronze.

Die Non-Profit-Initiative Greentable e.V. hat einen neuen Leitfaden präsentiert, der Gastronomiebetrieben konkrete Hilfestellung bei der Umsetzung von Nachhaltigkeit bietet. Die Publikation mit dem Titel „Genuss mit Verantwortung – 12 Ziele für eine nachhaltige Gastronomie“ zeigen, wie nachhaltiges Handeln im Betriebsalltag verankert werden kann.