Starkoch Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung angeklagt

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Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck (72) ist wegen Steuerhinterziehung angeklagt worden. Das bestätigte sein Sprecher Stephan Heller am Mittwoch. Zuvor hatte die «Süddeutsche Zeitung» darüber berichtet. Die Staatsanwaltschaft München I wollte sich unter Verweis auf das Steuergeheimnis nicht dazu äußern. Schuhbecks Sprecher teilte der Deutschen Presse-Agentur mit: «Weitere Aussagen zum Verfahren kann ich Ihnen leider nicht geben.» Schuhbeck will sich nach Angaben Hellers auch nicht zu den Vorwürfen äußern. Wenn die Anklage zugelassen wird, muss der Koch sich in einem Gerichtsverfahren verantworten.

Vor mehr als zwei Jahren waren die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck bekannt geworden. In deren Zusammenhang wurden auch seine Geschäftsräume durchsucht. «Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften», sagte der Koch damals. Er stehe «den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort».

Schuhbeck ist einer der bekanntesten Köche und Gastronomen der Republik. Er hat schon die Beatles und Charlie Chaplin bekocht, Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Queen - und immer wieder auch den FC Bayern München. Sein Name ist eine Marke. Er baute ein Firmengeflecht auf mit drei Restaurants, einem Catering-Service, einem Eissalon und Gewürzläden.

Im Juli dieses Jahres wurde allerdings bekannt, dass Schuhbecks Imperium in finanziellen Schwierigkeiten steckt. Er meldete Insolvenz an und begründete das mit ausgebliebenen Staatshilfen im Zuge der Corona-Pandemie. «Nachdem die vollmundig angekündigten Staatshilfen bei mir bis heute ausgeblieben sind, muss ich für meine Betriebe Insolvenz anmelden», sagte Schuhbeck damals laut einer Mitteilung, die überschrieben war mit «Das nächste Corona-Opfer».

Bis zuletzt habe er auf die staatlichen Finanzhilfen gehofft und private Gelder in sein Unternehmen gesteckt, ließ Schuhbeck damals mitteilen. «Doch jetzt ist Schluss.»

Allerdings hatte Schuhbeck nach Informationen des Bundesamtes für Justiz (BFJ) seit 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Da dies gegen die im Handelsgesetzbuch für mehrere Arten von Unternehmen vorgeschriebene Offenlegungspflicht verstößt, leitete die Bonner Behörde Ordnungsgeldverfahren ein, wie das BFJ kurz nach Bekanntwerden des Insolvenzverfahrens auf Anfrage mitteilte.

Im Bundesanzeiger fehlten im Sommer die Bilanzen der «Schuhbeck's Holding GmbH & Co. KG» und «Schuhbeck's Partyservice GmbH und Co. KG» für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Deswegen wurden Ordnungsgeldverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, wie das Bundesamt mitteilte.

Das Ordnungsgeld beträgt im Regelfall mindestens 2500 Euro und höchstens 25 000 Euro. Bei Schuhbeck könnte mittlerweile eine beträchtliche Summe zustande gekommen sein. (dpa)


 

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