Die Thüringer Gastwirte möchten die Öffnungszeiten ihrer Biergärten verlängern – und fordern nun eine eigene Biergartenverordnung. Man könne wie in Bayern eine Biergartenverordnung mit klaren, rechtlichen Regelungen schaffen, so Dirk Ellinger vom regionalen Dehoga. Eine solche Verordnung könne helfen, die derzeitige Rechtslage im Land zu präzisieren. Das derzeitige Gaststättengesetz sieht in Thüringen eine Sperrzeit von 1 Uhr nachts bis 6 Uhr morgens vor. Doch auch das Bundes-Immissionsgesetz spielt eine Rolle, da es unterschiedliche Lautstärkegrenzen zwischen 22 und 6 Uhr vorschreibt.












