Tübinger Verpackungssteuer kommt vor das Bundesverfassungsgericht

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Das Bundesverfassungsgericht muss sich mit der umstrittenen Verpackungssteuer auf Einwegbecher und Essensverpackungen der Stadt Tübingen befassen. McDonald's teilte am Freitag mit, eine Franchise-Nehmerin aus Tübingen habe Verfassungsbeschwerde erhoben. Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte deren Eingang in Karlsruhe. Es geht um ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Mai entschieden hatte, dass Tübingen bei Verkäufern von Speisen und Getränken eine solche Steuer auf Einwegverpackungen, Einweggeschirr und -besteck erheben darf.

Damit unterlag die Betreiberin einer McDonald's-Filiale in der Universitätsstadt, die unterstützt von dem Fast-Food-Konzern gegen die kommunale Verpackungssteuersatzung geklagt hatte. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt. Ziel der Stadt ist es, über die Steuer für weniger Müll im öffentlichen Raum zu sorgen. Andere Städte in Deutschland zeigten sich nach dem Urteil zunächst zögerlich, dem Beispiel aus Baden-Württemberg zu folgen. Als einen Grund nannten sie in einer Umfrage den Wunsch nach einer städteübergreifenden Lösung.

McDonald's erklärte am Freitag, die Franchise-Nehmerin weiter zu unterstützen. «Der Grund dafür ist, dass wir nach wie vor davon überzeugt sind, dass es in dieser Fragestellung einer bundesweiten und -einheitlichen Lösung bedarf. Insellösungen wie in Tübingen sind insbesondere für landesweit tätige Unternehmen nicht darstellbar.» Eine bundesweite Lösung würde demzufolge nicht nur Planungssicherheit für die rund 200 lokalen mittelständischen Franchise-Nehmer und -Nehmerinnen bedeuten, sondern gleichzeitig auch notwendige Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite fördern.

Die Verfassungsbeschwerde hat nach Auskunft der Stadt Tübingen im Moment keinerlei Auswirkungen auf die Verpackungssteuer. «Sie wird erhoben gemäß den Anpassungen des Bundesverwaltungsgerichts», sagte eine Sprecherin. Demnach sind je 50 Cent (netto) für Einwegverpackungen wie Kaffeebecher und Einweggeschirr wie Pommesschalen fällig sowie 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel, etwa Trinkhalme. Eine frühere Obergrenze von 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit entfalle aber nach dem Urteil.

Mit dieser Anpassung gehe die Stadt jetzt in die sogenannte Steuerveranlagung, sagte die Sprecherin. Sprich: Die Betriebe müssen eine Steuererklärung abgeben und erhalten nach Prüfung einen Steuerbescheid, rückwirkend zum 1. Januar 2022. Die nötigen Formulare sollen voraussichtlich kommende Woche an die Betriebe gesendet werden. Nach früheren Angaben der Stadt sind das rund 440.

Die Deutsche Umwelthilfe wiederum teilte mit: «Anstatt Einweg endlich aus seinen Filialen zu verbannen und auf Mehrweg umzusteigen, will McDonald's mit allen Mitteln mutige Kommunalpolitik verhindern.» Die Verfassungsbeschwerde sei ein Spiel auf Zeit und solle wirksame Maßnahmen zur Mehrwegförderung verhindern. «Dieses Treiben verschwendet wertvolle Ressourcen des Bundesverfassungsgerichtes und könnte leicht durch Bundesumweltministerin Steffi Lemke beendet werden, indem sie unnötiges Einweggeschirr durch eine bundesweite Abgabe von mindestens 20 Cent finanziell unattraktiv macht.»


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