Unterstützung für Wirte: Heizpilze und Pop-Up-Biergärten in NRW

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Auch im Winter draußen essen und trinken: Wegen der Corona-Pandemie planen mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen Erleichterungen für Wirte bei der Außengastronomie. So haben zum Beispiel Köln und Bonn jüngst die gebührenfreie Sondernutzung der Außenflächen bis ins kommende Jahr hinein verlängert. Entsprechende Anträge von Gastronomen sollen in Köln - auch für temporär genutzte Flächen wie Parkplätze - bis Ende 2021 formlos genehmigt und Anträge für weitere Pop-Up-Biergärten wohlwollend geprüft werden, wie es im Ratsbeschluss heißt.

In Essen plant die Verwaltung wegen der Corona-Pandemie befristet bis zum 31. März 2021 eine Duldung von Heizpilzen - normalerweise sind sie in der Ruhrgebietsmetropole an öffentlichen Plätzen und Straßen nicht erlaubt.

In den meisten NRW-Städten sind die als umweltschädlich geltenden Heizpilze nicht oder zumindest nicht grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es zum Beispiel in Köln nach Angaben eines Stadt-Sprechers für bestimmte Bereiche - etwa für die Ringe und den Rheingarten - «Gestaltungssatzungen». Diese legen beispielsweise fest, dass dort elektrische Heizelemente in Markisen zu integrieren sind.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte vor wenigen Tagen in einem Interview des «Kölner Stadt-Anzeiger» gesagt, dass er es «mit Blick auf die Ausnahmesituation und den Gesundheitsschutz» für richtig halte, dass Wirte im kommenden Winter Heizpilze aufstellen dürfen.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband NRW sprach sich für «Terrassen-Stärkungspakte» zwischen Kommunen und Gastronomie aus. Kommunen sollten Heizpilz-Verbote - «dort wo es sie gibt» - aufheben, Pavillons auf Terrassen erlauben und Gäste auch im Herbst und Winter bis 24 Uhr draußen sitzen lassen. (dpa)


 

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