Versicherungen für Gastronome: Wie sieht eine gute Absicherung aus?

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Betreiber von Gastronomiebetrieben müssen sich als Unternehmer zweigleisig absichern. Die eine Seite stellt klar die eigene Person, teilweise unter Berücksichtigung der Familie dar. Auf der anderen Seite steht das Unternehmen direkt, denn auch dieses erfordert Absicherungen, die wünschenswert, aber teilweise auch gesetzlich gefordert sind. Dieser Artikel schaut sich einige Bereiche einmal genauer an und erklärt, worum es genau geht und worauf es ankommt.

Betriebshaftpflicht: Unbedingt abschließen

Sie mag keine gesetzliche Pflicht sein, dennoch gehört die Betriebshaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen eines Gastronomen. Drei Beispiele:

  • Feuchter Boden – ob durch die nasse Witterung, ein umgeschüttetes Getränk oder ein Salatblatt auf dem Boden: Rutscht ein Kunde aus, so schützt die Betriebshaftpflichtversicherung den Unternehmer vor teils hohen Forderungen.
  • Deklarierung – Gastronome müssen die Inhaltsstoffe in Speisen klar deklarieren. Doch wo Menschen arbeiten, geschehen Fehler und es kann geschehen, dass versehentlich eben das Gewürz in das Essen gelangt, welches vom Gast aus gesundheitlichen Gründen nicht gewünscht wird.
  • Der Klassiker – die meisten Menschen haben über die Schlagzeilen aus den USA geschmunzelt, als ein Gast sich am Coffee-to-Go schwere Verbrennungen zugeführt hat. In der Praxis kann ein solcher Unfall jedoch in jedem Gasthaus geschehen. Beim Servieren muss das Personal nur versehentlich stolpern und einen Gast mit heißer Suppe überschütten.

Bei der Betriebshaftpflichtversicherung handelt es sich somit um eine ebenso sinnvolle Versicherung, wie bei der privaten Haftpflichtversicherung. Wichtig ist, dass der Vertrag genau geprüft wird und unbedingt den Ausschluss der Nichteinsatzpflicht bei grober Fahrlässigkeit beinhaltet.

Übrigens ist die Betriebshaftpflicht von etlichen Verpächtern gefordert – sie schützt nämlich auch bei Wasserrohrbrüchen oder Brandschäden im gepachteten Raum.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört auch für Unternehmer der Gastronomie zu einer Pflichtversicherung. Anders als die Angestellten haben Unternehmer jedoch die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung. Aber für welche Variante sollten sich Gastronome entscheiden?

  • Gesetzliche Krankenversicherung – der Beitrag berechnet sich nach dem Einkommen und ist gerade in jüngeren Jahren oft höher als bei der PKV. Dafür erhalten Versicherte den Komplettschutz, so wie er in den gesetzlichen Versicherungen festgelegt ist. Während die Versicherung in einigen Bereichen punkten kann und beispielsweise Kinder und Partner unter Umständen direkt in die Familienversicherung aufgenommen werden, so leistet die Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen deutlich weniger. Über Zusatzversicherungen lässt sich der Tarif jedoch aufstocken, wodurch sich natürlich die Preise erhöhen.
  • Private Krankenversicherung – sie steht Unternehmern ohne Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze offen. Gerade für jüngere Menschen ist die PKV kostentechnisch vorteilhaft, da die Tarife sehr günstig sind. Dies ändert sich jedoch mit dem Älterwerden, wobei aus diesem Grund eigens der Basistarif eingeführt wurde. Privatversicherte können vom üblichen Tarif in den Basistarif wechseln und somit im Alter Kosten sparen. Inhaltlich unterscheidet sich der Basistarif jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenkasse. Allgemein bietet die PKV, jedoch auch abhängig vom gewählten Tarif, mehr Leistungen und bietet höhere Kostenübernahmen an.

Generell empfiehlt es sich, vor der Wahl die Versicherungen gegenüberzustellen und zu prüfen, ob für den eigenen Bedarf auch die gesetzliche Versicherung über Zusatzversicherungen aufgebessert werden darf. Für ältere Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen ist es allgemein ratsam, sich für den gesetzlichen Schutz zu entscheiden, da diese Versicherung keine Ausschlüsse im Versicherungsumfang kennt. Bei einer vorliegenden Herzerkrankung werden Erkrankungen rund um das Herz somit nicht aus dem Leistungsumfang gestrichen.

Geschäftsinhaltsversicherung und Rechtsschutz: Weitere wichtige Gebiete

Viele Gastronome und junge Unternehmer allgemein machen zu Beginn ihrer Tätigkeit einen großen Fehler: Sie glauben, dass ihre bisherige Rechtsschutzversicherung ausreicht und ebenso Streitfälle aus dem Geschäftsleben übernimmt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Für den Betrieb muss ein Gastronom eine eigene Betriebsrechtsschutzversicherung abschließen. Diese sollte übrigens unbedingt das Arbeitsrecht mi einschließen.

Eine weitere durchaus wichtige Police ist die Geschäftsinhalteversicherung:

  • Was das ist – die Geschäftsinhalteversicherung versichert die Inhalte eines Betriebs, also das Inventar und die Anlagen. So ähnelt sie der privaten Hausratversicherung, nur dass sie auf geschäftlicher Ebene tätig ist. Das Inventar ist bei Wasserschäden, Brandschäden, aber auch bei Vandalismus und Einbrüchen versichert. Allerdings müssen die Bedingungen beachtet werden.
  • Sinnvoll – grundsätzlich ist die Versicherung sinnvoll, da eben Ausfälle einer Zapfanlage abgedeckt sind. Wichtig ist nur, die Versicherungssumme korrekt zu beziffern, da es schnell zu Unterversicherungen kommen kann.
  • Zusätze – Inhaber von Gatsronomiebetrieben sollten unbedingt Speisen und gelagerte Lebensmittel mitversichern. Wie schnell geschieht es, dass es doch zu Ungezieferbefall kommt oder dass durch einen Wasserschaden ein Großteil der Lebensmittel vernichtet wurde? Die Geschäftsinhalteversicherung kommt nun wenigstens teilweise für den entstandenen Schaden auf.

Grundsätzlich sollte sich jedoch gut informiert und überlegt werden, welche Versicherungen bereits ab dem ersten Tag notwendig sind. Jedoch dürfen die anfangs vernachlässigten Versicherungen nicht vergessen werden. Ohne eine betriebliche Rechtsschutzversicherung sollte kein Gastronom tätig werden, denn kommt es zu einem Streitfall, weil beispielsweise ein Lieferant nicht oder in schlechter Qualität liefert, bliebe der Gastronom ohne den Rechtsschutz auf den Kosten sitzen.
 

Fazit – unbedingt Informationen einholen und sich beraten

Gastronome haben zu Beginn viel zu bedenken. Nicht nur müssen sie sich um Konzessionen bemühen, eine geeignete Wirkstätte finden, ein Konzept aufbauen, nein, sie müssen sich auch um die eigene Absicherung und die des Betriebs sorgen. Ein inhaltlicher und preislicher Vergleich der einzelnen Versicherungen ist absolut angeraten, wobei neben den Inhalten immer auch die Bedingungen entscheiden. Wer diese missachtet, der sieht sich in einer Notsituation unter Umständen unterversichert.

Ähnliche Überlegungen gelten für die Wahl der Krankenversicherung. Die günstigen Tarife für junge Menschen verlocken oft zum direkten Abschluss der privaten Krankenversicherung, doch kann diese in einigen Jahren teuer werden, was nicht selten den Wechsel in den Basistarif bedeutet. Für Gastronomie-Inhaber mit einer Familie kann die GKV aufgrund der obligatorischen Mitversicherungsmöglichkeit durchaus die bessere Wahl sein – den vollumfänglichen Schutz bieten nun die Zusatzversicherungen.


 

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