Weil Corona neu ist: Gastwirt ohne Anspruch auf Entschädigung durch Versicherung

| Gastronomie Gastronomie

Ein Neusser Gastwirt hat keinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen seiner Versicherung für Umsatz-Ausfälle wegen der Corona-Krise. Das hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden und die entsprechende Klage abgewiesen. Der Grund: Die Versicherung deckt laut Gericht nur Krankheiten ab, die es im Jahr 2000 schon gab.

Der Betreiber eines griechischen Restaurants in Neuss hatte eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen und ab dem 23. März für 30 Tage Zwangsschließung im ersten Lockdown 24.000 Euro Verdienstausfall gefordert. Zu Unrecht, urteilte der Richter. Die Versicherung decke laut Vertrag nur Folgen aus Krankheiten ab, die schon 2000 im Infektionsschutzgesetz genannt wurden. Die Krankheit Covid-19 habe es damals noch nicht gegeben. Also bestehe in seinem Fall kein Anspruch auf Entschädigung.

In einem anderen Fall hatte Deutschland größter Versicherungskonzern eine Woche vor der geplanten Urteilsverkündung einen Vergleich mit dem Wirt des Münchner Restaurants «Guido al Duomo» geschlossen. Über die Einzelheiten wurde Stillschweigen vereinbart, wie die Allianz mitteilte. Zuerst hatte die «Wirtschaftswoche» darüber berichtet.

Der Wirt hatte im Prozess 160.000 Euro von der Allianz für die behördliche Schließung seines Restaurants während des ersten Lockdowns im vergangenen Frühjahr gefordert. Die Allianz lehnt Zahlungen ab, da das Unternehmen keinen Versicherungsfall sieht.

Die strittigen Versicherungsverträge gelten ausdrücklich für Betriebsschließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Das Coronavirus ist zwar nicht in der Liste der von der Allianz aufgeführten Krankheiten und Erreger enthalten, für die der Versicherungsschutz gilt. Doch ausdrücklich ausgeschlossen hatte die Allianz auf der anderen Seite nur Zahlungen bei Betriebsschließungen wegen Prionenerkrankungen - das betrifft den Rinderwahn BSE und verwandte Erreger. Das Münchner Landgericht hatte diese Versicherungsbedingungen mehrfach als intransparent kritisiert und den klagenden Wirten daher gute Erfolgschancen in Aussicht gestellt.

Zuvor hatte die Allianz sich in einem ähnlichen Fall außergerichtlich mit dem Wirt des bekannten Münchner Wirtshauses am Nockherberg geeinigt (Tageskarte berichtete), aus dem vor der Pandemie das alljährliche Politiker-Derblecken vom Bayerischen Rundfunk übertragen wurde.

Vor anderen Gerichten hat laut Unternehmen hingegen die Allianz gewonnen. «Alle zwölf bisherigen, die Allianz betreffenden Urteile, bestätigen unsere Rechtsauffassung, dass Betriebsschließungen durch/mit COVID-19 in unseren Verträgen nicht versichert sind.», erklärte ein Sprecher des Konzerns. Bundesweit haben Wirte mehrere hundert Klagen gegen mehrere Versicherer eingereicht. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Restaurant Noma will im August 2026 wieder in Kopenhagen eröffnen. Gleichzeitig kündigt das Restaurant eine neue Führungsstruktur sowie ein Konzept mit zwölf saisonalen Abschnitten pro Jahr an.

Die Heitlinger Genusswelten haben eine neue Weinbar in Östringen-Tiefenbach eröffnet. Das Konzept setzt auf regionale Produkte, biodynamische Weine und wird im Winter durch eine Brasserie ergänzt.

Eine aktuelle Befragung im Auftrag von Sodexo untersucht das Essverhalten von Arbeitnehmern in Deutschland. Die Ergebnisse zeigen eine steigende Preissensitivität beim Mittagessen sowie deutliche Unterschiede in den verschiedenen Alters- und Einkommensgruppen.

Das Wiener Café Schwarzenberg feiert im Juni sein 165-jähriges Bestehen als ältestes Kaffeehaus an der Ringstraße. Der Traditionsbetrieb erweitert aus diesem Anlass sein kulinarisches Angebot um eine eigens kreierte Geburtstagstorte.

Die späten Anstoßzeiten vieler Spiele der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft könnten Kneipen, Bars und Biergärten in Deutschland erheblich zusetzen. Das zeigt eine Auswertung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) für die Deutsche Presse-Agentur. 

Der Meisenheimer Hof plant die Eröffnung des neuen Restaurants La Mésange im November 2026 und erweitert zugleich sein Hotelangebot um 14 Zimmer. Zudem wurden Pläne für die Heimatküche und die Winebank Nahe vorgestellt.

Ein bayerischer Gastronom will die ersten frei zugänglichen Schnellrestaurants der US-Kette Taco Bell in Deutschland eröffnen. Pachtverträge für zwei Restaurants in München sind unterschrieben, wie der Unternehmer Christian Lehmann mitteilte.

Wenn Kneipen schließen, fehlen nach Ansicht des Politikwissenschaftlers Oliviero Angeli wichtige Orte für Austausch und Verständnis. Das hat auch Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Die Supreme Sports Hospitality GmbH übernimmt künftig die gastronomische Versorgung des Musikfestivals World Club Dome in Frankfurt am Main. Wie das Unternehmen mitteilt, wurde mit der World Club Dome GmbH ein Vertrag über fünf Jahre geschlossen.

Thomas Bühner sucht Mitarbeiter für ein neues Gastronomieprojekt im Münsterland. Der ehemalige Drei-Sterne-Koch kündigt damit eine Rückkehr zu seinen westfälischen Wurzeln an und macht zugleich ein bislang unbekanntes Restaurantvorhaben öffentlich.