Hotellerie

Hotellerie

In einem richtungsweisenden Urteil hat das Landgericht Berlin II festgestellt, dass Booking.com gegenüber zahlreichen Hotels schadensersatzpflichtig ist. Grund für die Entscheidung ist die jahrelange Verwendung von unzulässigen Bestpreisklauseln. Das Gericht gab der Feststellungsklage von insgesamt 1.099 Klägern statt.

In Bodenmais eröffnet am 26. Dezember das Arber Hotel am Rothbach unter der Leitung von Martina Müller. Das Besondere an dem Neustart des ehemaligen Hotels Rothbacher Hof ist die vollständige Übernahme des Teams aus dem früheren Hotel „Zum Arber“.

Die US-Hotellerie startet mit einem deutlichen Minus in den Dezember. Während Hurrikan-Folgen und eine sinkende Belegung die landesweiten Kennzahlen drücken, sorgen Sportevents und Kongresse in ausgewählten Städten für punktuelle Zuwächse.

Das 5-Sterne-Superior-Resort Trofana Royal in Ischgl präsentiert zur Wintersaison einen neugestalteten Wellnessbereich. Mit Fokus auf modernes Design, hochwertige Naturmaterialien und eine erweiterte Saunalandschaft investiert das Resort weiter in sein Spa-Angebot.

All-Inclusive kann ja sehr entspannend sein – fürs Essen wird gesorgt und der ganze Alkohol geht auch aufs Haus. Wer daher in seinem nächsten Urlaub auf das Armbändchen nicht verzichten möchte, sollte sich das Ranking der besten 25 All-Inclusive-Resorts der Welt nicht entgehen lassen. Der erste Platz ging an das „Iberostar Grand Hotel Paraiso“ in Mexiko. Silber sicherte sich das „Royalton Cayo Santa Maria“ in Kuba, auf dem dritten Platz landete das „The Beloved Hotel“, das ebenfalls in Mexiko liegt.

Das Buhlen um die Victoria Jungfrau-Hotelgruppe geht in die nächste Runde. Nachdem das Kaufangebot der Freiburger Beteiligungsgesellschaft Aevis über 250 Franken pro Aktie für zu niedrig befunden wurde, legte nun der chinesische Investor Yunfeng Gao ein eigenes vor. Über die genaue Höhe der Offerte gibt es derzeit noch keine genauen Angaben, doch wird sie wohl um die 300 Franken pro Aktie liegen. Ihr Ziel sei eine Hotelmarke, die Tradition, modernen Luxus und Swissness unter einen Hut bringe, so Gaos Geschäftspartner in der Schweiz Toni Bucher.

Das Frühstück im Hotel unterliegt weiterhin dem vollen Mehrwertsteuersatz. Das gilt auch dann, wenn die „Übernachtung mit Frühstück“ zum Pauschalpreis angeboten wird, wie das gestern veröffentlichte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) noch einmal klarstellte. Es sei vom Gesetzgeber ausdrücklich erörtert und beschlossen worden, dass die Steuerbegünstigungen für Übernachtungen nicht auch für das Frühstück gelten, so die Erklärung.

In der nächsten Woche soll der Berliner Senat eine City Tax beschließen, die der Stadt 25 Millionen Euro in die notorisch klammen Kassen spülen soll. Die Hauptstadt Hoteliers sind vorbereitet. Der örtliche DEHOGA hält die Bettensteuer für verfassungswidrig und hat die entsprechende Klage bereits in der Schublade.

Bei Bauarbeiten am Rheinufer in Köln ist am Mittwoch eine Fünf-Zentner-Fliegerbombe gefunden worden. Daraufhin wurden das Hyatt-Hotel, der LVR-Turm, das Finanzamt und ein Restaurant evakuiert. Insgesamt wurden 800 Personen in Sicherheit gebracht.

Fairmas hat die Kennzahlen der Hotellerie in Deutschland für den November 2013 veröffentlicht. Das Bild in den großen Städten in Deutschland zeigt sich uneinheitlich. In fünf von acht Orten kletterte der RevPar. Berlin, Hamburg und München mussten dagegen rückläufige Erlöse beklagen.

Warum nur bekommen manche das kostenlose Upgrade, während man selbst im Zimmer am Aufzug nächtigen muss? Wer sich diese Frage häufiger stellt, sollte vielleicht an seinen Umgangsformen arbeiten. Schließlich sei die Freundlichkeit gegenüber dem Hotelpersonal die Grundregel, um als Gast eine Vorzugsbehandlung zu genießen, so die Illustrierte „Bunte“. Ein großzügiges Trinkgeld beim ersten Sonderwunsch könne natürlich auch nicht schaden. Aha, jetzt endlich wissen wir, wie das geht.

Meistbegünstigungsklauseln, wie Raten-, Konditionen- und Verfügbarkeitsparitäten, sind in den Verträgen der meisten Hotelbuchungsportale verankert, obwohl diese Klauseln nach Ansicht des europäischen Hotellerie-Dachverbandes HOTREC im Widerspruch zum EU-Recht stehen und von immer mehr Kartellbehörden und Gerichten als kritisch eingestuft werden. Deshalb fordert HOTREC jetzt die Hotelbuchungsportale auf, unverzüglich ihre Geschäftsbedingungen zu ändern und auf jede Art von Meistbegünstigungsklauseln zu verzichten.