AGB from Hell: Airbnb erhält Negativpreis des Schweizer Konsumentenschutz

| Hotellerie Hotellerie

Aus über 36.000 Wörtern bestehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Airbnb. Zudem ist der größte Teil des Kleingedruckten, mit dem sich jede Kundin und jeder Kunde in der Schweiz einverstanden erklären muss, nur in Englisch verfügbar. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter verliehen deshalb die Konsumentenorganisationen den Negativpreis «klein aber gemein» an Airbnb für besonders kundenunfreundliche AGB.

Kundenunfreundliche und unlesbare Geschäftsbedingungen sind weit verbreitet. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter, der acsi aus dem Tessin und der Westschweizer FRC untersuchte der Konsumentenschutz die AGB von Anbietern aus unterschiedlichsten Branchen auf Fairness und Ausgewogenheit. Airbnb schlägt mit ihren AGB dem Fass den Boden aus und geht als klare «Siegerin» hervor.

Das Kleingedruckte von Airbnb umfasst über 36’000 Wörter, sind zum großen Teil ausschließlich in Englisch verfügbar und sind neben dem Hauptdokument in acht weitere separate Kapitel aufgeteilt. Zudem muss der Kunde zu Beginn entscheiden, ob für ihn die Variante «european users» oder «non-european users» gilt. Für in der Schweiz lebende Personen gilt die zweite Fassung, was nicht jedem Nutzer auf Anhieb klar sein dürfte.

Lesedauer von weit mehr als vier Stunden
 

Konsumentenschutz-Mitarbeiter Lauritz Mori verlas die Airbnb-Bestimmungen in die Kamera: Nach einer Vorlesedauer von 4 Stunden und 17 Minuten warf Mori (jung, aufgeweckt und gut gebildet) entnervt und erschöpft das Handtuch. «Man müsste einen ganzen Tag investieren, um die AGB der Airbnb auch nur halbwegs zu verstehen», zieht er Bilanz. Auch Powersnacks und starker Kaffee halfen nicht.

Das Gesetz verbietet unfaires Kleingedrucktes

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet AGB, die Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen. Der Kunde muss in der Lage sein, sich mit Hilfe der AGB über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Für den Nutzer, der über Airbnb ein Zimmer für eine Nacht mieten möchte, ist dies offensichtlich nicht möglich.

Die AGB von Airbnb sind somit nicht mit den im Gesetz verankerten Grundsätze von Fairness und Ausgewogenheit vereinbar. Eine gerichtliche Klage gegen Airbnb steht dennoch nicht zur Diskussion – auch nicht für den Konsumentenschutz. Viel zu groß sind die finanziellen und beweistechnischen Hürden. Die geltende Zivilprozessordnung verhindert es weitgehend, dass Konsumenten und private Organisationen ihre Rechte gerichtlich einklagen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ein Hotel, das den Fokus auf die mentale Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Kultur legt, ein von Auszubildenden geführtes Restaurant und eine Systemgastronomie, die auf Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt setzt – an Arbeitgeber-Konzepte wie diese gingen am Mittwochnachmittag insgesamt 16 Hospitality HR Awards.

Hyatt hat einen umfassenden Expansionsplan für die kommenden zwei Jahre in Portugal und Kap Verde bekanntgegeben. Bis 2027 soll sich die Anzahl der Hyatt-Hotels in der Region durch die Eröffnung von vier neuen Standorten verdreifachen.

In Osnabrück hat das erste Hotel der Marke Prize by Radisson mit dem neuen Designkonzept eröffnet. Das Hotel vereint urbanes Design mit digitalen Services. Es ist das erste Haus der Marke, in dem das weiterentwickelte Konzept umgesetzt wurde.

Das Pannonia Tower Hotel im österreichischen Parndorf plant eine Erweiterung. Neben dem bestehenden 4-Sterne-Haus soll ein zweites Hotelgebäude mit rund 300 zusätzlichen Zimmern entstehen.

Nach kurzer Vorbereitungszeit betreibt die DQuadrat Living GmbH seit dem 17. November nun auch ihr zweites Accor Franchisehaus, das ibis Styles Tübingen, und erweitert damit die Marktpräsenz in der Neckar-Alb-Region.

Kurzzeitvermietung verändert Städte, Märkte und Machtverhältnisse. Was als Sharing-Idee begann, ist heute ein milliardenschweres Ökosystem mit massiven Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige und die Gesellschaft. In ihrem Podcast sprechen Marco Nussbaum und Otto Lindner darüber, warum diese Debatte für die Zukunft der Hotellerie so entscheidend ist.

Die IFA by Lopesan Hotels haben ihre vier deutschen Standorte umfassend modernisiert und starten damit in die neue Saison. Die Überarbeitungen betrafen nach Angaben der Hotelgruppe unter anderem die Ausstattung und das Design in Lobbys, Restaurants, Bars, Zimmern, Spas und Tagungsräumen.

Die auf Seniorenresidenzen spezialisierte „Schönes Leben Gruppe“ erweitert ihr Geschäftsfeld und wird künftig auch im Hotelgewerbe tätig. Am Niederrhein hat das Unternehmen den traditionsreichen Hotel Krefelder Hof übernommen. Ein neues Gebäude soll Hotel und Seniorenresidenz vereinen.

Die Dertour Group Hotel Division erweitert ihr Markenportfolio und nimmt zur Sommersaison 2026 insgesamt sieben neue Häuser in ihr Angebot auf. Die Expansion stärkt die Präsenz der Marken ananea, Sentido und Calimera, insbesondere in wichtigen Destinationen rund um das Mittelmeer.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat einen neuen Podcast ins Leben gerufen, der sich an die deutsche und europäische Hotellerie richtet. Als Gastgeber fungieren die beiden IHA-Vorstandsmitglieder Otto Lindner und Marco Nussbaum.