AGB from Hell: Airbnb erhält Negativpreis des Schweizer Konsumentenschutz

| Hotellerie Hotellerie

Aus über 36.000 Wörtern bestehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB von Airbnb. Zudem ist der größte Teil des Kleingedruckten, mit dem sich jede Kundin und jeder Kunde in der Schweiz einverstanden erklären muss, nur in Englisch verfügbar. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter verliehen deshalb die Konsumentenorganisationen den Negativpreis «klein aber gemein» an Airbnb für besonders kundenunfreundliche AGB.

Kundenunfreundliche und unlesbare Geschäftsbedingungen sind weit verbreitet. In Zusammenarbeit mit dem Beobachter, der acsi aus dem Tessin und der Westschweizer FRC untersuchte der Konsumentenschutz die AGB von Anbietern aus unterschiedlichsten Branchen auf Fairness und Ausgewogenheit. Airbnb schlägt mit ihren AGB dem Fass den Boden aus und geht als klare «Siegerin» hervor.

Das Kleingedruckte von Airbnb umfasst über 36’000 Wörter, sind zum großen Teil ausschließlich in Englisch verfügbar und sind neben dem Hauptdokument in acht weitere separate Kapitel aufgeteilt. Zudem muss der Kunde zu Beginn entscheiden, ob für ihn die Variante «european users» oder «non-european users» gilt. Für in der Schweiz lebende Personen gilt die zweite Fassung, was nicht jedem Nutzer auf Anhieb klar sein dürfte.

Lesedauer von weit mehr als vier Stunden
 

Konsumentenschutz-Mitarbeiter Lauritz Mori verlas die Airbnb-Bestimmungen in die Kamera: Nach einer Vorlesedauer von 4 Stunden und 17 Minuten warf Mori (jung, aufgeweckt und gut gebildet) entnervt und erschöpft das Handtuch. «Man müsste einen ganzen Tag investieren, um die AGB der Airbnb auch nur halbwegs zu verstehen», zieht er Bilanz. Auch Powersnacks und starker Kaffee halfen nicht.

Das Gesetz verbietet unfaires Kleingedrucktes

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet AGB, die Konsumenten «erheblich und ungerechtfertigt» benachteiligen. Der Kunde muss in der Lage sein, sich mit Hilfe der AGB über seine Rechte und Pflichten zu informieren. Für den Nutzer, der über Airbnb ein Zimmer für eine Nacht mieten möchte, ist dies offensichtlich nicht möglich.

Die AGB von Airbnb sind somit nicht mit den im Gesetz verankerten Grundsätze von Fairness und Ausgewogenheit vereinbar. Eine gerichtliche Klage gegen Airbnb steht dennoch nicht zur Diskussion – auch nicht für den Konsumentenschutz. Viel zu groß sind die finanziellen und beweistechnischen Hürden. Die geltende Zivilprozessordnung verhindert es weitgehend, dass Konsumenten und private Organisationen ihre Rechte gerichtlich einklagen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach hat nach einer umfassenden Modernisierung wiedereröffnet. Das Hotel umfasst 148 Zimmer und eine 4.500 Quadratmeter große Spa-Landschaft. Ein medizinischer Bereich ist für Anfang 2027 geplant.

Das von Fairmont Hotels & Resorts geführte Plaza Hotel in New York soll ab Januar 2027 mindestens vier Jahre geschlossen bleiben. Geplant sind Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an der denkmalgeschützten Fassade. Das Plaza diente als Schauplatz mehrerer Filme.

Die Comer Group will das ehemalige Hilton-Hotel in Gravenbruch kaufen. Nach einem Bericht der Hessenschau ist der Vertrag unterschrieben, die behördliche Genehmigung steht jedoch aus. Der sanktionierte Geschäftsmann Ali Ansari darf von dem Verkauf nicht profitieren.

Kapital und Gästenachfrage sind vorhanden, doch Hoteltransaktionen müssen höhere Anforderungen erfüllen. Die vierte Ausgabe des „Expert Papers“ „Booking the Future“ von mrp hotels beleuchtet, worauf Investoren, Banken und Betreiber bei Finanzierung, Konzept und Wachstum achten.

Stayery expandiert nach München und übernimmt ein Apartmenthaus am Oberwiesenfeld mit 105 Einheiten. Die Eröffnung des konvertierten Bestandsgebäudes am Olympiapark ist für Anfang 2027 geplant.

Seetelhotels meldet einen Ransomware-Angriff auf interne IT-Systeme. Ein möglicher Datenabfluss wird untersucht; bei Buchungen und Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen.

Die Radisson Hotel Group hat in Breslau ihr 20. Prize-by-Radisson-Hotel eröffnet. Das Haus im Sky Tower verfügt über 208 Zimmer und ist der zweite Standort der Marke in Polen.

Accor tritt mit dem geplanten ibis Styles Helsinki Helka erstmals in den finnischen Hotelmarkt ein. Das Haus mit 157 Zimmern soll Ende 2027 aus dem traditionsreichen Hotel Helka hervorgehen.

Das bisherige Mercure Tagungs- und Landhotel Krefeld soll ab Januar 2027 als eigenständiges Haus unter dem Dach einer neu gegründeten GmbH fortgeführt werden. Das bestehende Team soll bleiben; neue Tagungskonzepte sind in Arbeit.

Der Ulmer Gemeinderat hat nach einem Bericht der Südwest Presse mit knapper Mehrheit eine Bettensteuer beschlossen. Ab 2030 sollen Übernachtungsgäste drei Euro pro Nacht zahlen.