Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Hotels: Hotelverband schafft Rechtsklarheit im Kleingedruckten

| Hotellerie Hotellerie

Am Ende geht es ums  „Kleingedruckte“. Deshalb stellt der Hotelverband Deutschland (IHA) der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden. Jetzt gleich herunterladen und wieder auf Nummer sicher gehen.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.


Die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ hier beziehen

Die vollständig überarbeiteten „AGBV 6.0“ hier erhalten

„AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ im Doppelpack beziehen und sparen

[Mitglieder des Hotelverbandes können die AGB-Empfehlungen auch im Extranet des Hotelverbandes herunterladen.]


Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“

Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.

Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.

„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.

Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt.


Die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ hier beziehen

Die vollständig überarbeiteten „AGBV 6.0“ hier erhalten

„AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ im Doppelpack beziehen und sparen

[Mitglieder des Hotelverbandes können die AGB-Empfehlungen auch im Extranet des Hotelverbandes herunterladen.]


„Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Nach dem Insolvenzverfahren der Lindner Hotels AG kehrt das Parkhotel Oberstaufen in die Hand der Gründerfamilie zurück. Der Enkel des Gründers übernimmt das Haus in Oberstaufen, das ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr zur Lindner Hotel Group gehört, und richtet es neu aus. Ein erfahrener General Manager ist für die operative Führung des 87-Zimmer-Hotels verantwortlich.

Das Flushing Meadows Hotel beendet nach zwölf Jahren seinen Betrieb in München. Das Haus, das durch seine Dachterrasse, sein Design und unkonventionellen Gästezimmer bekannt wurde, bleibt noch bis zum 20. Dezember geöffnet. Danach ist endgültig Schluss.

Rocco Forte Hotels hat die Eröffnung eines zweiten Standorts in Apulien bekanntgegeben. Die Masseria del Cardinale soll im Jahr 2028 in Fasano an den Start gehen und das Italien-Portfolio der Gruppe ergänzen.

Meliá Hotels erweitert das eigene Portfolio an Luxus- und Lifestyle-Marken und hat für das Jahr 2026 insgesamt 23 neue Hoteleröffnungen bestätigt. Die Expansion erstreckt sich über Südostasien und Südamerika bis nach Europa und in den Indischen Ozean.

Der Hotelkonzern Accor plant für das Jahr 2026 die Eröffnung von rund 350 neuen Häusern weltweit. Auch in der DACH-Region kommen ein paar Häuser hinzu. Mit dem Wachstum früherer Jahre ist der Ausbau der Geschäftstätigkeiten hierzulande allerdings nicht zu vergleichen.

Die PKF Hospitality Group hat die Hotelgruppe B&B Hotels offiziell als die schnellstwachsende Hospitality-Marke Europas für das Jahr 2025 ausgezeichnet. Die Ehrung unterstreiche die Position der Gruppe im Budget- und Economy-Segment sowie deren Rolle als Impulsgeber im europäischen Value-for-Money-Markt.

Die europäische Kollektion unabhängiger Boutiquehotels Quality Lodgings vergrößert ihr Portfolio um acht neue Häuser. Damit wächst die Sammlung auf insgesamt 126 Hotels in acht Ländern. In Deutschland umfasst die Kollektion nun 30 Adressen.

IHG Hotels & Resorts hat die Vertragsunterzeichnung für das zukünftige InterContinental Prag bekanntgegeben. Dies markiert die Rückkehr der Marke in die tschechische Hauptstadt. Das geplante Luxushotel mit 137 Zimmern soll voraussichtlich 2029 eröffnet werden.

Das Dachsteinkönig – Familux Resort in Gosau, welches unter anderem vom Gault Millau als „Familienhotel des Jahres 2026“ ausgezeichnet wurde, leitet eine umfassende Weiterentwicklung ein. Im Rahmen dieser Expansion entstehen derzeit elf neue, zweistöckige Luxus-Chalets.

Das Grand Hotel des Bains Kempinski St. Moritz startet mit einer umfassenden Neugestaltung und einer Investition von insgesamt 18,5 Millionen Schweizer Franken in die Wintersaison. Dies betrifft sowohl die Zimmer als auch die Gastronomie des Hauses.