Arcona Hotels & Resorts - Amtsgericht Rostock gibt Insolvenzanträgen statt

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Das Amtsgericht Rostock hat dem Antrag des Hotel-Unternehmens Arcona Hotels & Resorts auf Gruppeninsolvenz in Eigenverwaltung stattgegeben. Zudem sei Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters als vorläufige Sachwalterin vorgeschlagen und bestellt worden, teilte der für Insolvenzsachen zuständige Pressesprecher am Amtsgericht Rostock am Dienstag auf Anfrage mit.

Es seien Anträge für die Holding sowie sieben Tochtergesellschaften gestellt worden. Arcona betreibt unter anderem Vier- und Fünfsterne- Hotels in Weimar, Eisenach und auf Sylt sowie mehrere Hotels auf Rügen und Usedom. Für alle deutschen Betriebe hatte das Unternehmen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Bei dieser Insolvenzvariante behält die Geschäftsführung weiterhin die Kontrolle.

Es werde nun im sogenannten Eröffnungsverfahren durch die Sachwalterin geprüft, ob eine Insolvenz vorliege. Nach den bisherigen Darstellungen habe zumindest bei Antragstellung eine Zahlungsunfähigkeit gedroht, so der Gerichtssprecher. Ein Insolvenzverfahren sei aber durchaus eine Chance für eine Restrukturierung eines Unternehmens. Dies müsse auch im Antrag umfangreich dargestellt werden. «Das ist hier passiert.»

Arcona hatte am Montag als Ziel ausgegeben, das Unternehmen im Ganzen zu erhalten und für die Zukunft neu aufzustellen. Die Gehälter für die insgesamt rund 500 betroffenen Mitarbeiter seien durch das Insolvenzausfallgeld bis Ende Januar gesichert. Damit bleibe genügend Zeit für die nächsten Sanierungsschritte. Die ausländischen Betriebe in Österreich und Spanien sind von der Insolvenz in Eigenverwaltung nicht betroffen.

Das 2008 gegründete Unternehmen teilte weiter mit, dass die während der anhaltenden Pandemie getroffenen Investitionsentscheidungen und die rasche Expansion des Unternehmens auf nicht vorhersehbare externe Faktoren gestoßen seien. Dazu zählten etwa der Krieg in der Ukraine, Engpässe in der Energieversorgung und die hohe Inflation. «Die daraus folgende allgemeine Kaufzurückhaltung der Gäste führte zu ganz erheblichen Umsatzeinbußen, insbesondere in den Gastronomien der Hotels», hieß es. (dpa)


 

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