Bettensteuer in Magdeburg gilt ab April

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In der Landeshauptstadt Magdeburg wird ab April eine sogenannte Bettensteuer für Übernachtungen erhoben. Wie die Stadt mitteilte, müssen Gäste dann fünf Prozent des Übernachtungspreises zusätzlich zahlen. Auch die gelegentliche Vermietung von Zimmern, etwa über Onlineportale, unterliegt der Steuerpflicht. Der Stadtrat hatte die neue Steuer im November beschlossen. Auch Halle (Saale) hatte zu Jahresbeginn eine Bettensteuer eingeführt. Dort müssen seit Januar vier Prozent der Übernachtungskosten gezahlt werden. 

Vor allem touristisch beliebte Orte wie Quedlinburg, Oberharz am Brocken, Wittenberg, Naumburg und Bad Schmiedeberg erheben schon seit längerem entsprechende Gästebeiträge. (dpa)


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