BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Steigenberger hat in diesem Jahr das 95-jährige Bestehen mit einer Reihe von Veranstaltungen gefeiert. Den Höhepunkt der Feierlichkeiten bildete die Wiedereröffnung des Steigenberger Icon Europäischer Hof Baden-Baden.

Der in London börsennotierte Luxusimmobilienentwickler Dar Global und die Trump Organization haben die Weltpremiere des Trump International Hotel Maldives sowie den Start des ersten tokenisierten Hotelentwicklungsprojekts der Welt bekannt gegeben. Die Eröffnung der Anlage auf den Malediven ist für Ende 2028 geplant.

Seit Jahren ruhen die Bauarbeiten an dem als Luxushotel „The Diaoyutai Mansion Frankfurt“ konzipierten Projekt in Frankfurt-Niederrad. Die Bauherrin, die Huarong Deutschland GmbH, sucht einen Investor. Währenddessen hat die Stadt Frankfurt den Kontakt zur Pächterin verloren.

Die Bereitstellung von Lademöglichkeiten für Elektroautos entwickelt sich in der österreichischen Hotellerie zum Standard. Eine aktuelle Umfrage der Österreichischen Hotelvereinigung zeigt, dass die Branche auf die steigende Zahl von Gästen mit Elektrofahrzeugen reagiert.

Die jährliche Marriott Talentschmiede versammelte über 100 Top-Nachwuchstalente der Hotellerie in Berlin. Die Konferenz thematisierte die persönliche Markenbildung und bot Einblicke in globale Karrierewege.

Das künftige Waldorf Astoria London Admiralty Arch hat die Eröffnung seiner beiden Signature-Restaurants für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Mit Coreus von Clare Smyth MBE und Café Boulud von Daniel Boulud positioniert sich das Hotel als neue Destination für Gourmets.

Marriott International hat die Marke von 100 Hotels in Saudi-Arabien erreicht, die sich entweder in Betrieb befinden oder in der Entwicklungspipeline stehen. Dies wurde anlässlich der Unterzeichnung für ein neues Courtyard by Marriott in Mekka bekanntgegeben.

Die europäische Hotelbranche verzeichnet einen historischen Höchststand in der Bau-Pipeline. Der aktuelle Bericht von Lodging Econometrics beleuchtet die Entwicklungen in den wichtigsten Segmenten und Regionen sowie die Prognosen für Neueröffnungen in den kommenden Jahren.

Die DekaBank beabsichtigt offenbar den Erwerb des Luxushotels Andaz Vienna Am Belvedere in Wien. Die Immobilie gehört zum Portfolio der insolventen Signa Development Selection, des früheren Immobilienimperiums von René Benko.

Das Gstaad Palace, ein Fünf-Sterne-Traditionshotel im Berner Oberland, gewährt erstmals einen umfassenden Blick hinter seine Kulissen. Eine neue SRF-Dokumentation beleuchtet den täglichen Betrieb, die Herausforderungen und die Mitarbeitenden des Hauses, das seit über einem Jahrhundert Gäste aus aller Welt empfängt.