BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Le Méridien Frankfurt hat die umfassende Kernsanierung seines denkmalgeschützten historischen Palais aus dem Jahr 1905 abgeschlossen und präsentiert sich in neuem Design. Die Investition in Millionenhöhe zielte darauf ab, die lange Geschichte des Hauses mit der Dynamik der Mainmetropole Frankfurt zu vereinen.

Die Tin Inn Holding forciert ihre Wachstumsstrategie. Nach einem starken Kursanstieg von über 100 Prozent seit der Erstnotiz im Mai 2025, plant CEO Nico Sauerland, die Expansion durch eine besicherte Unternehmensanleihe mit einem Zielvolumen von bis zu 15 Millionen Euro zu beschleunigen.

In Belgrad haben Hunderte Menschen gegen den geplanten Abriss des ehemaligen Armee-Hauptquartiers protestiert, um Platz für ein Luxus-Hotelprojekt zu schaffen. Dieses wird vorangetrieben von Jared Kushner, dem Schwiegersohn des US-Präsidenten.

Drei Hotels in Bad Griesbach – der Fürstenhof, Das Ludwig und das Maximilian – stellen sich strategisch neu auf. Mit Investitionen und angepassten Konzepten soll die Basis für die Weiterentwicklung des Standorts gelegt werden.

Smartments hat das neue Haus smartments Frankfurt Airport in Betrieb genommen. Mit der Eröffnung des Standorts in Gateway Gardens erweitert der Anbieter sein Portfolio um 142 Serviced Apartments.

Der Europa-Park feiert Richtfest für die neue „Riverside Western Lodge“ in der Silver Lake City. Das Gästehaus erweitert das Western-Resort um 119 Themenzimmer und zusätzliche Angebote.

Die Akzeptanzrate für Hotels, die sich zur Nachhaltigkeit bekennen, steigt in RFPs für Corporate Travel auf 56 Prozent. Künstliche Intelligenz und Daten treiben die Emissionsreduktion voran. HRS hat seinen zweiten „State of Sustainability in Corporate Travel“-Report veröffentlicht.

Marco Nußbaum und Otto Lindner, die Vorstandsmitglieder des Hotelverband Deutschland (IHA), haben gemeinsam das neue Podcast-Format „Zukunft Hotel“ gestartet. Das Format dient dazu, auch die Themen des Hotelverbands verständlich und mit der nötigen Tiefe zu kommunizieren. Die Startfolge fokussiert auf die Booking-Sammelklage und die Berliner Verbändewelt.

Das geplante Großprojekt „Baltic Island Eco Resort“ auf der Halbinsel Bug bei Dranske auf Rügen ist endgültig gescheitert. Die Gemeinde Dranske leitete im Jahr 2023 die Aufhebung des Bebauungsplans für das Luxus-Resort ein, um das Areal als Naturschutzfläche zu sichern. Dies geht aus einem Bericht des Nordkurier hervor.

Die Kölner Hotellerie verzeichnete laut CoStar-Daten im Oktober die höchsten Kennzahlen für die durchschnittliche Tagesrate und den Umsatz pro verfügbarem Zimmer. Dies wurde maßgeblich durch die Messe Anuga beeinflusst.