BGH: Verbot kurzzeitiger Vermietung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich

| Hotellerie Hotellerie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermietung von Ferienwohnungen im Internet gestärkt. Laut der BGH-Entscheidung dürfen Wohnungseigentümergemeinschaften eine entsprechende Nutzung nicht gegen den Willen einzelner Eigentümer verbieten.

Gegenstand der verkündeten Entscheidung des Bundesgerichtshofs war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann.

Die Parteien bildeten im vorliegenden Fall eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen Wohnungseigentümer. Die Teilungserklärung enthält eine Regelung, wonach den Wohnungseigentümern auch die kurzzeitige Vermietung ihrer Wohnungen (z.B. an Feriengäste) gestattet ist.

Eine sogenannte Öffnungsklausel sieht vor, dass die Teilungserklärung mit einer Mehrheit von 75 % aller Miteigentumsanteile geändert werden kann. Mit einer solchen Mehrheit beschlossen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung, die Teilungserklärung dahingehend zu ändern, dass die Überlassung einer Wohnung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste, vor Ort befristet Tätige oder andere Mieter mit Unterkunftsbedürfnissen von kurzer Dauer sowie eine Nutzung als Werkswohnung nicht mehr zulässig ist.

Auf die erhobene Beschlussmängelklage der Klägerin hat das Amtsgericht die Nichtigkeit des Beschlusses festgestellt. Nachdem die Berufung der übrigen Wohnungseigentümer erfolglos geblieben ist, wollten sie mit der von dem Landgericht zugelassenen Revision weiterhin die Abweisung der Klage erreichen. Die Revision war jedoch erfolglos. Der Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Beschluss rechtswidrig ist, weil die Zustimmung der Klägerin fehlte.

Nach der bislang geltenden Gemeinschaftsordnung war die kurzzeitige Vermietung zulässig. Dienen Einheiten zu Wohnzwecken, ist dies nämlich als Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter anzusehen. Die zulässige Wohnnutzung umfasst, wie der Bundesgerichtshof schon im Jahr 2010 entschieden hat, auch die Vermietung an täglich oder wöchentlich wechselnde Feriengäste.

Den übrigen Wohnungseigentümern stünden aber andere Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung. Was die Kurzzeitvermietung angehe, müssten damit einhergehende Störungen wie Überbelegung, fortwährende Verstöße gegen die Hausordnung oder Lärmbelästigungen durch Feriengäste nicht hingenommen werden.

Das komplette BGH-Urteil gibt es hier.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die niederländische Hotelkette Fletcher Hotels setzt den Expansionskurs in Deutschland fort und übernimmt mit dem ehemaligen Romantik Berghotel Astenkrone den zweiten deutschen Betrieb innerhalb einer Woche.

Das Hotel Ensana Fürstenhof in Bad Griesbach wird nach einer Modernisierung im Spätsommer wiedereröffnet. Der europäische Spa-Anbieter bringt damit sein gesundheitstouristisches Konzept mit Thermal-Infrastruktur erstmals nach Deutschland.

Marriott International und Blacksand haben ein Abkommen über den Bau von zehn Hotels mit über 1.300 Zimmern in Saudi-Arabien unterzeichnet. Die Projekte sollen bis 2030 realisiert werden und über 6.000 neue Arbeitsplätze schaffen.

Premier Inn hat die Eröffnung eines neuen Hotels in Bremerhaven bekanntgegeben. Mit dem Standort an der Wesermündung wächst das Unternehmen nach eigenen Angaben auf 73 Hotels in Deutschland. Das neue Haus befindet sich direkt am Deich zwischen Hafen und Innenstadt und umfasst 115 Zimmer auf sieben Etagen.

Bislang war nur bekannt, dass Motel One zu den Hotelgruppen zählt, die an Teilen des Revo-Hospitality-Portfolios Interesse zeigen. Nun nennt eine Wettbewerbsbehörde weitere konkrete Standorte. Demnach will die Hotelgruppe Häuser in Deutschland, Österreich, Polen und Ungarn übernehmen.

Ein laufendes Fusionskontrollverfahren des Bundeskartellamts macht erstmals einen Interessenten aus dem Investorenprozess der Revo Hospitality Group öffentlich. Motel One plant demnach die Übernahme von zehn Hotels in Deutschland.

Mandarin Oriental hat an der Südwestküste Mallorcas das neue Resort Mandarin Oriental Punta Negra eröffnet. Die Anlage in Calvià verfügt über 131 Zimmer sowie umfangreiche Wellness- und Gastronomieangebote.

Das Hotel Dein Engel in Oberstaufen plant mit dem Projekt „Engels Ursprung“ eine umfangreiche Erweiterung. Vorgesehen sind unter anderem neue Wasser- und Freizeitbereiche, zusätzliche Gastronomieflächen sowie ein Veranstaltungsraum. Das Hotel beziffert die Investitionen auf einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.

Das Dorint Hotel An der Messe Köln feiert sein 25-jähriges Bestehen mit einer internen Jubiläumsfeier für die Belegschaft. Die Unternehmensleitung hebt dabei die wirtschaftliche Bedeutung des Standorts innerhalb der Hotelgruppe hervor.

Hyatt kündigt drei neue Hotelprojekte in Rom und auf Sizilien mit insgesamt 428 Zimmern an. Damit führt das Unternehmen zwei neue Marken auf dem italienischen Markt ein und reagiert auf die prognostizierten Wachstumswerte im europäischen Tourismus.