Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer – Benachteiligung von Hotels und Pensionen befürchtet

| Hotellerie Hotellerie

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.

In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch bei uns im DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen.

Diese Einordnung sei auch mit Blick auf die aktuellen Erbschaftssteuerrichtlinien der Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar, sagt der DEHOGA Bundesverband, in denen es heißt: Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen, führt die Überlassung der Grundstücksteile nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z. B. bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätzen).

„Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall“, so der DEHOGA.

Es sei völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. „Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz“, betont der Verband.

Die Politik sei gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhielten.

Der DEHOGA hat daher bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Die DEHOGA Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister.

„Wir wissen, hier steht viel auf dem Spiel. Seien Sie bitte versichert, gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden werden wir uns mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt“, so der DEHOGA abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Herfords größtes Hotel hat Insolvenz angemeldet. Hintergrund des Insolvenzantrags sind Liquiditätsschwierigkeiten, unter anderem wegen außerordentlichen, unerwartet hohen Energiekostennachzahlungen. Der Betrieb des Vier-Sterne-Hauses soll vorerst uneingeschränkt weiterlaufen.

Die Autobahn Tank & Rast Gruppe verpachtet 15 ihrer Hotels an das Unternehmen Coffee Fellows. Die Kooperation markiert einen strategischen Schritt zur Weiterentwicklung des Übernachtungsangebots entlang der Autobahn und bringt für Coffee Fellows das erste Engagement in diesem Segment mit sich. Die Umstellung der Standorte beginnt im Dezember 2025.

Die spanische Regierung hat gegen Airbnb eine Geldstrafe von gut 64 Millionen Euro verhängt. Hauptgrund seien Anzeigen für mehr als 65.000 Wohnungen, die nicht über die erforderliche Lizenz verfügten, teilte das Ministerium für Verbraucherschutz in Madrid mit.

Das traditionsreiche Grandhotel Nassauer Hof in Wiesbaden beendet mit einer Silvesterparty zum Jahresende 2025 seine aktuelle Ära und schließt anschließend für eine umfassende Grundsanierung. Die Wiedereröffnung ist für das erste Quartal 2028 geplant.

Die Marriott-Marke Moxy Hotels ist mit der Eröffnung des Moxy Kathmandu erstmals in Nepal präsent. Das Haus in der nepalesischen Hauptstadt soll durch sein spielerisches und geselliges Konzept Reisende ansprechen, die eine Verbindung zur lokalen Kultur und Dynamik suchen.

Das Wald & Schlosshotel Friedrichsruhe begeht im Jahr 2026 das zehnjährige Jubiläum der Zusammenarbeit mit Küchenchef Boris Rommel. Anlässlich des Jahrestags kündigte das Hotel eine Reihe von Veranstaltungen an.

Im laufenden Jahr sind weniger Touristen nach Berlin gekommen als noch ein Jahr zuvor - und dabei wird 2025 auch eine wichtige Marke verpasst. Der Visit-Berlin-Chef hat eine Vermutung, woran das liegt.

Die britische Hotelmarke Premier Inn hat ihren Markteintritt in Duisburg vollzogen. Mit dem Premier Inn Duisburg City Altstadt nahm das Unternehmen den Betrieb an seinem 65. Standort in Deutschland auf.

Die Online Birds haben die Trendberichte ausgewertet, die derzeit von Hotelgesellschaften oder Beratern veröffentlich werden. Demnach zeichnet sich für die DACH-Region ein überraschend klares Bild ab: Gäste suchen vermehrt nach Substanz statt Überfluss, nach Gefühl statt Ablenkung.

Stayery erweitert das Portfolio in der Hauptstadt mit einem neuen Haus am Kurfürstendamm. Das ehemalige Hotel „Ku’Damm 101“ wird bis 2027 zu 198 Serviced Apartments umgebaut und soll künftig Geschäfts- und Freizeitreisende ansprechen.