Bundesfinanzhof zur Erbschaftssteuer – Benachteiligung von Hotels und Pensionen befürchtet

| Hotellerie Hotellerie

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs zählen Beherbergungsbetriebe zum Verwaltungsvermögen, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt wird. Der DEHOGA läuft bundesweit Sturm gegen den Richterspruch und fordert gesetzliche Klarstellung.

Bei der Erbschaftssteuer hat der Gesetzgeber geregelt, dass das sog. „Betriebsvermögen“ begünstigt wird. Vermögen, das in erster Linie der weitgehend risikolosen Renditeerzielung dient und weder die Schaffung von Arbeitsplätzen noch zusätzliche volkswirtschaftliche Leistungen bewirkt, ist dagegen sog. „Verwaltungsvermögen“, das bei der Erbschaftssteuer nicht begünstigt ist.

In einer aktuellen Entscheidung des BFH ging es um die Erbschaft eines Parkhauses. Der BFH hat entschieden, dass ein Parkhaus erbschaftssteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen ist. Der BFH hat allerdings auch ausgeführt, dass ebenfalls Beherbergungsbetriebe (Hotels, Pensionen und Campingplätze) und Räume in Gaststätten nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen sind. Dieses Urteil hat bereits Teile der Branche stark verunsichert und ist nachvollziehbar bei Hoteliers wie auch bei uns im DEHOGA auf großes Unverständnis gestoßen.

Diese Einordnung sei auch mit Blick auf die aktuellen Erbschaftssteuerrichtlinien der Finanzverwaltung nicht nachvollziehbar, sagt der DEHOGA Bundesverband, in denen es heißt: Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und in Anspruch genommen, führt die Überlassung der Grundstücksteile nicht zu Verwaltungsvermögen, wenn die Tätigkeit nach ertragsteuerlichen Gesichtspunkten insgesamt als originär gewerbliche Tätigkeit einzustufen ist (z. B. bei Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen oder Campingplätzen).

„Die Auffassung des BFH widerspricht eindeutig dem Willen des Gesetzgebers, der auch in der seinerzeitigen Gesetzesbegründung nur das Verwaltungsvermögen von der Verschonung ausnehmen wollte, welches der risikolosen Renditeerzielung dient, keine Arbeitsplätze schafft und keine volkswirtschaftlichen Leistungen erbringt. Das alles trifft auf Beherbergungsbetriebe unstreitig nicht zu, das Gegenteil ist der Fall“, so der DEHOGA.

Es sei völlig inakzeptabel, Hotels und andere Beherbergungsbetriebe bei der Erbschaftssteuer zu benachteiligen. „Wir erwarten Gleichbehandlung mit Handwerks- und Industriebetrieben. Unsere Betriebe haben eine hohe arbeitsmarktpolitische, volkswirtschaftliche wie gesellschaftliche Relevanz“, betont der Verband.

Die Politik sei gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhielten.

Der DEHOGA hat daher bereits Bundesfinanzminister Christian Lindner sowie die Mitglieder des Finanzausschusses angeschrieben und den politischen Handlungsbedarf aufgezeigt. Die DEHOGA Landesverbände wenden sich ebenso an ihre Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Wirtschaftsminister.

„Wir wissen, hier steht viel auf dem Spiel. Seien Sie bitte versichert, gemeinsam mit den DEHOGA Landesverbänden werden wir uns mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt“, so der DEHOGA abschließend.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Bayreuth ist es laut Polizei zu mehr als 100 auffälligen Hotelbuchungen über ein Online-Portal gekommen. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs.

Patrizia hat für das Holiday Inn Express in Augsburg einen neuen langfristigen Mietvertrag abgeschlossen. Die The Chocolate on the Pillow Group übernimmt den Betrieb des Hotels mit 136 Zimmern.

Der Mainzer Stadtrat hat die Einführung einer Bettensteuer beschlossen. Kurz vor der Abstimmung hatte der DEHOGA Rheinland-Pfalz erneut versucht, die Entscheidung zu stoppen und für einen Gästebeitrag geworben.

Das aktuelle „mrp hotels quarterly“ sieht aktives Asset Management als zentrale Steuerungsfunktion für Hotelimmobilien. Vertreter aus Finanzwirtschaft und Hotellerie diskutierten steigende Kosten, veränderte Nachfrage und Unterschiede zwischen den Hotelsegmenten.

Marriott International meldet für das erste Quartal 2026 ein RevPAR-Wachstum von 4,2 Prozent und eine Rekord-Pipeline von fast 618.000 Zimmern. Trotz steigender Managementgebühren sank der Nettogewinn leicht auf 648 Millionen US-Dollar.

Novum Hospitality eröffnet mit dem Holiday Inn – the niu Quay in Hamburg-Harburg sein erstes Hotelprojekt in der kombinierten Rolle als Eigentümer und Betreiber. Das Haus umfasst 166 Zimmer und ist Teil des Projekts Aqua²dock am Harburger Binnenhafen.

Klarna und Minor Hotels kooperieren ab sofort in 13 europäischen Ländern, um Reisenden flexible Zahlungsmodelle anzubieten. Kunden können Hotelbuchungen künftig sofort oder in zinsfreien Raten begleichen.

Das Romantik Hotel Zell am See nimmt am 13. Mai nach umfassenden Renovierungsarbeiten den Betrieb für die Frühjahrssaison wieder auf. Die Umbaumaßnahmen betrafen vor allem die Optik und Ausstattung des Vier-Sterne-Hauses.

Das Hotel Taschenbergpalais Kempinski Dresden verzeichnet seit der Wiedereröffnung im Februar 2024 insgesamt 14.000 Gäste im Veranstaltungsbereich. Das Haus setzt bei seinem Angebot auf eine Kombination aus historischen Räumlichkeiten und regionalen Ausflugszielen.

Die MHP Hotel AG bringt ihre Eigenmarke Mooons erstmals nach Deutschland. Dafür wurde nun ein langfristiger Pachtvertrag mit der Rock Capital Group für einen Standort in Frankfurt am Main unterzeichnet.