Bundesgericht erlaubt Zürich Beschränkung von Kurzzeitvermietungen

| Hotellerie Hotellerie

Das Schweizer Bundesgericht hat eine weitreichende Entscheidung zum Schutz von Wohnraum getroffen. Die Richter in Lausanne wiesen die Beschwerde privater Beschwerdeführer gegen die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich ab. Damit ist die rechtliche Grundlage für die geplante Nichtanrechenbarkeit von befristet vermieteten Wohnungen an den obligatorischen Wohnanteil bestätigt.

Die Teilrevision sieht vor, dass Immobilien, die dauerhaft als Airbnb-Unterkünfte oder Business Apartments genutzt werden, nicht mehr dem festgelegten Mindestwohnanteil angerechnet werden dürfen. Damit reagiert die Kommune auf eine schleichende Umwandlung von regulärem Wohnraum in gewerbliche Unterkünfte. Der Zürcher Stadtrat betonte, dass die Entscheidung der obersten richterlichen Instanz die bisherigen Bemühungen zur Sicherung von Wohnraum für die städtische Bevölkerung stütze.

Eigentümer müssen Baugesuch einreichen

Der Vorsteher des Hochbaudepartements, Tobias Langenegger, kündigte an, dass die Verwaltung die Umsetzung der neuen Regelung unverzüglich einleiten werde. Nach derzeitigem Stand soll die Bestimmung voraussichtlich im Herbst 2026 in Kraft treten, sofern kein weiterer Einspruch gegen den Beschluss erfolgt. Mit dem Wirksamwerden der neuen Ordnung müssen Eigentümer bei der Einreichung eines Baugesuchs die Art der beabsichtigten Wohnnutzung deklarieren.

Für die Umwandlung einer regulären Wohnung in ein kommerzielles Angebot wird künftig zwingend ein Baugesuch erforderlich sein, auch wenn dafür keine baulichen Maßnahmen vorgenommen werden müssen. Die zuständige Baubehörde plant, die Einhaltung der neuen Vorgaben anhand konkreter Hinweise aktiv zu überprüfen. Von der Regelung ausgenommen bleiben weiterhin gelegentliche Vermietungen der eigenen Wohnung während kurzzeitiger Abwesenheiten des Inhabers.

Keine Bestandesgarantie bei kommerzieller Kurzzeitvermietung

In rechtlicher Hinsicht stellte das Bundesgericht fest, dass die sogenannte Bestandesgarantie in diesem spezifischen Bereich keine Anwendung findet. Diese Regelung, die primär dem Schutz von Investitionen dient, entfaltet keine Wirkung, sofern sich temporär genutzte Wohnobjekte ohne bauliche Veränderungen leicht in regulär vermietbaren Wohnraum zurückführen lassen.

Parallel zu dieser Entwicklung erarbeitet der Stadtrat derzeit einen Gegenvorschlag zu der im September 2025 eingereichten Volksinitiative„Wohnraum schützen – Airbnb und Business Apartments regulieren“. Dieser Vorschlag werde inhaltlich und rechtlich eng mit der nun bestätigten BZO-Teilrevision abgestimmt. Das Ziel bleibe eine kohärente Strategie im Umgang mit den verschiedenen Formen kommerzieller Wohnraum-Kurzzeitvermietung im Zürcher Stadtgebiet.

Bei der Erstellung dieses Artikels kamen KI-gestützte Werkzeuge zum Einsatz. Die Inhalte wurden redaktionell überprüft. Feedback nehmen wir gerne unter news@tageskarte.io entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

IHG Hotels & Resorts übernimmt in Kooperation mit GCP Hospitality ein Portfolio von 14 Hotels in Kyoto. Diese sollen innerhalb der kommenden zwölf Monate schrittweise unter den Marken Garner und Holiday Inn Express neu positioniert werden.

Der erhoffte Aufwärtstrend im Thüringer Tourismus ist in der ersten Jahreshälfte ausgeblieben. Ferienheime, aber auch Campingplätze und Jugendherbergen verbuchten weniger Übernachtungen.

Quality Reservations veranstaltet am 22. Oktober 2026 in Frankfurt den fünften QR Redebedarf. Unter dem Titel „Sag Hallo zu neuen Märkten“ soll es um internationale Herkunftsmärkte, veränderte Gästesegmente und die daraus resultierenden Anforderungen an den Hotelvertrieb gehen. Rund 150 Hoteliers werden erwartet.

Pressemitteilung

Was mit einer Idee von Branchenexperten während eines Ski-Wochenendes im Südtiroler Ganischgerhof begann, feiert jetzt Premiere: „Zukunft Gebucht“, der neue wegweisende Vidcast/Podcast, startet mit seiner ersten Staffel. Das Konzept bricht radikal mit klassischen Mustern und bringt die akuten Fragen einer ganzen Branche ungefiltert auf den Tisch.

Der gemeinnützige Verein a&o educare unterstützt finanziell benachteiligte Familien bei den Kosten für Klassenfahrten. Über das spendenbasierte Hilfsprojekt „Alle kommen mit“ sollen Kinder unabhängig von staatlichen Fördermitteln an Schulfahrten teilnehmen können.

Premier Inn nimmt mit dem Premier Inn Halle (Saale) City Centre sein 75. Hotel in Deutschland und das erste im Bundesland Sachsen-Anhalt in Betrieb. Das Haus verfügt über 113 Zimmer.

Apartment-Anbieter Stayery expandiert erstmals in die Schweiz und baut in Basel ein ehemaliges Bürogebäude zu einem Haus für Kurz- und Langzeitaufenthalte um. Die Fertigstellung des Projekts an der Hochstrasse ist für das Jahr 2027 geplant.

B&B Hotels hat erstmals seit zehn Jahren wieder einen Hotelneubau selbst als Investor und Bauherr entwickelt. Das B&B Hotel Memmingen wurde nun an HPG Capital verkauft und von der Hotelgruppe langfristig zurückgemietet.

Im November 2024 schloss der Europäische Hof Hamburg für angekündigte Renovierungsarbeiten. Fast zwei Jahre später ist das Hotel noch immer geschlossen. Nun bringt ein Hamburger SPD-Politiker auch rechtliche Schritte der Stadt ins Gespräch.

Die Beherbergungsbetriebe in Nordrhein-Westfalen haben im Juni 2026 mehr Gäste und Übernachtungen gezählt. Besonders deutlich legten die Ankünfte und Übernachtungen ausländischer Gäste zu.