Bundesgerichtshof beanstandet Geschäftspraktiken von Booking.com

| Hotellerie Hotellerie

In der langjährigen Auseinandersetzung zwischen dem Hotel Wikingerhof und dem Buchungsportal Booking.com hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig aufgehoben. Wie Volker Soyez, Partner der Kanzlei SGP Schneider Geiwitz, auf LinkedIn berichtet, stellte das höchste deutsche Zivilgericht fest, dass das OLG-Urteil rechtsfehlerhaft war. In wesentlichen Punkten wies der BGH die Argumentation des Buchungsportals zurück.

[Worum geht es in diesem jetzt schon elf Jahre andauernden Rechtsstreit geht, sagt Markus Luthe, Hauptgerschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland, in einem aktuellen Blogpost]

Beanstandung von Rabattdarstellungen

Ein Schwerpunkt der Entscheidung betrifft die Darstellung von Hotelpreisen auf der Plattform. Nach Angaben von Soyez untersagt der BGH, Preise mit dem Hinweis auf einen bestimmten Prozent-Rabatt auszuzeichnen, wenn dieser lediglich auf einem internen Vergleich mit anderen Daten basiere. Erläuterungen, die erst beim Bewegen des Mauszeigers sichtbar würden, seien in diesem Zusammenhang nicht ausreichend. Auch eine Selbstverpflichtung von Booking.com gegenüber Verbraucherschutzbehörden nach Art. 9 Absatz 4 Satz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/2394 reiche nicht aus, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen, da es an wirksamen Sanktionen fehle.

Datenhoheit und Provisionsmodelle

Nach Darstellung von Soyez könne das Vorenthalten von Gästekontaktdaten wie E-Mail-Adressen oder Mobilfunknummern gegenüber den Hotels als missbräuchlich eingestuft werden. Nach handelsvertreterrechtlichen Grundsätzen stünden diese Daten den Beherbergungsbetrieben zu.

In Bezug auf die sogenannten Ranking-Booster, für die Provisionen von bis zu 50 Prozent anfallen können, wies der BGH die Argumentation von Booking.com zurück, wonach die Freiwilligkeit der Nutzung einen Missbrauch ausschließe. Das Gericht verwies darauf, dass eine Prüfung der Angemessenheit der Provisionen unter anderem durch Vergleiche mit Flugvergleichsportalen und unter Berücksichtigung der Gewinnmargen des Unternehmens erfolgen könne. Außerdem deutete der BGH an, dass bestimmte Klauseln zu Ranking-Boostern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise nicht mit Transparenzvorschriften vereinbar seien.

Rückverweisung an das Oberlandesgericht Schleswig

Die Bewertung der Marktbeherrschung von Booking.com durch das OLG Schleswig hielt der Prüfung durch den BGH stand. Da der BGH jedoch Rechtsfehler bei der Beurteilung der Unterlassungsklage feststellte, muss das Oberlandesgericht Schleswig nun erneut über die Sache entscheiden.

Otto Lindner, Präsident des Hotelverbandes Deutschland (IHA), bezeichnete das Urteil auf LinkedIn als „wegweisend für die gesamte Portalökonomie“. Markus Luthe ergänzt: „Das Hauptanliegen des Wikingerhofs, die Feststellung der Unzulässigkeit der irreführenden Rabatt-Aktion von Booking.com, ist nun höchstrichterlich vom BGH im Sinne der Hotellerie und der Verbraucher selbst entschieden worden. Der Wikingerhof hat sich diesbezüglich bereits erfolgreich gegen die Übergriffigkeit und den Rechtsbruch des Buchungsportals gewehrt!“


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Google baut seine Hotelsuche in Europa um – und ausgerechnet Booking.com, Expedia und andere Vermittler könnten dadurch prominenter werden. Google warnt vor Nachteilen für lokale Unternehmen, während frühere Tests bereits deutliche Traffic-Verluste bei Hotels gezeigt hatten.

Hotelgäste lassen sich Essen längst ins Hotel liefern. Mehrere Hotelunternehmen binden Lieferdienste inzwischen gezielt in ihre Angebote ein: tent Hotels schafft eigene Bereiche für Lieferessen, Wyndham und Hilton arbeiten mit Grubhub, Marriott mit Uber – und Accor plant eine Uber-Partnerschaft auch in Deutschland.

Der Hotelverband Deutschland veröffentlicht die zweite Staffel seines Podcasts Zukunft Hotel mit zehn neuen Episoden und beleuchtet zum Auftakt aktuelle Fragen zu Betreiberverträgen und Hotelimmobilien.

Die Motel One Group hat ein neues Hotel mit 177 Zimmern in der Koblenzer Innenstadt eröffnet. Das Innenraumkonzept des Hauses greift den Zusammenfluss von Rhein und Mosel auf.

Auf dem ehemaligen Knorr-Bremse-Areal in München-Milbertshofen soll ein neues Quartier entstehen. Teil der Planung ist ein 88 Meter hohes Hochhaus mit Hotel und Skybar.

Iremis kauft das Novotel Freiburg am Konzerthaus für rund 28 Millionen Euro von Deka Immobilien. Nach einer Sanierung soll das Hotel mit 219 Zimmern im Herbst 2027 unter der Marke Scandic wiedereröffnet werden.

Europas Hotelinvestoren konzentrieren sich auf gehobene und luxuriöse Hotels. Im ersten Halbjahr 2026 floss die Hälfte des Investitionsvolumens in „Upper Upscale“- und „Upscale“-Hotels, während die Zahl der Transaktionen über 100 Millionen Euro um 30 Prozent stieg.

Die Centralis Immobilien Gruppe hat in einer Doppeltransaktion zwei ehemalige Hotels am Kölner Hauptbahnhof erworben. Die Gebäude sollen nun saniert und zu Serviced Apartments mit insgesamt 233 Einheiten umgebaut werden.

1912 Hotels hat die Übernahme und den Betrieb im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags der Marbella Old Town Hotel Collection im spanischen Marbella bekanntgegeben. Mit den neuen Häusern startet auch die neue Marke 1912 Collection.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Booking.com wegen des Empfehlungssystems bei der Unterkunftssuche auf einer Karte verklagt. Der vzbv beanstandet die Angaben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu den Kriterien, nach denen Inhalte abhängig vom Hinein- oder Herauszoomen vorgeschlagen werden.