Bundesgerichtshof zu Beherbergungsverboten – Hotel muss rückerstatten

| Hotellerie Hotellerie

Ein Hotel muss Gästen die Zimmerkosten zurückerstatten, wenn sie wegen eines coronabedingten Beherbergungsverbots gar nicht erst anreisen konnten. Die Klägerin hatte zwar einen nicht stornierbaren Tarif für ein Hotel in Lüneburg Mitte Mai 2020 gewählt, von dem Vertrag sei sie aber einige Tage zuvor wirksam zurückgetreten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch. Das Urteil sei über den Fall hinaus für Hotelbuchungen während der Pandemie von Bedeutung, sagte der Vorsitzende Richter Ralph Bünger. (Az. VIII ZR 363/21)

Die Frau hatte im Herbst 2019 - also vor Ausbruch der Corona-Pandemie - drei Doppelzimmer gebucht. Nachdem das Land Niedersachsen ein Beherbergungsverbot erlassen hatte, bat die Klägerin vergeblich um Erstattung der seinerzeit sofort bezahlten Rechnung. Weil das Hotel, Mitglied einer Hotelgruppe mit Sitz in Berlin, nur eine Verschiebung bis Ende 2020 anbot, zog sie vor Gericht. Die Vorinstanzen hatten ihr Recht gegeben und den Anspruch auf Rückzahlung bejaht. Dagegen ging das Unternehmen in Revision.

Diese hatte am BGH keinen Erfolg. Das Hotel habe die geschuldete Leistung nicht erbringen können. Wiederum sei der Klägerin wegen des wechselhaften Pandemiegeschehens kein weiteres Abwarten zuzumuten gewesen, erklärte Bünger. 

Auch habe die Frau schon am 7. Mai 2020 wirksam von dem Vertrag zurücktreten können, obwohl das Land Niedersachsen das Beherbergungsverbot erst einen Tag später für den Buchungszeitraum verlängert habe. Diese Entwicklung - und damit die Voraussetzung für den Rücktritt - sei offensichtlich gewesen, hieß es. Die Frau habe «mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit» davon ausgehen können, dass die Hotelzimmer auch Mitte Mai nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden dürften. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vom ehemaligen Bürogebäude in Berlin bis zum Neubau auf Sylt: Limehome setzt bei seiner Expansion auf unterschiedliche Immobilientypen. Bis 2030 will das Unternehmen 25.000 Einheiten unter Vertrag haben.

IHG Hotels & Resorts plant ein neues Vignette-Collection-Hotel im Zentrum von Madrid. Das San Bernardo soll im März 2028 mit 67 Zimmern eröffnen und das spanische Luxus-Portfolio des Konzerns auf 21 Häuser erweitern.

Die österreichische Hotelgruppe Cooee alpin erweitert ihr Portfolio von drei auf fünf Hotels. In Kaprun läuft der Umbau eines bestehenden Hauses, zugleich entsteht in Bad Goisern bis Dezember 2027 ein Neubau mit 78 Zimmern.

Das familiengeführte Flemings Mayfair Hotel in London feiert sein 175-jähriges Jubiläum. Das im Jahr 1851 von Robert Fleming errichtete Anwesen gehört zu den ältesten unabhängigen Hotels der britischen Metropole.

Die Falkensteiner Michaeler Tourism Group hat ihr neues Fünf-Sterne-Resort in Salò am Gardasee offiziell eröffnet. Das Investitionsvolumen für das Mixed-Use-Projekt beläuft sich auf rund 150 Millionen Euro.

Arabella Hospitality übernimmt den Betrieb des neuen Hotels Moxy Munich South im Münchner Stadtquartier The Source. Die Fertigstellung des 164 Zimmer umfassenden Hauses ist für das Jahr 2028 geplant.

Auf dem Ostkinberg in Scheidegg ist ein Wellness-Hotel mit rund 120 Zimmern und Suiten geplant. Laut Allgäuer Zeitung soll es Teil der Lerch Genusswelten werden; Geschäftsführer Thomas Lerch äußerte sich gegenüber der Zeitung zu dem Projekt.

​​​​​​​Alle acht Seminaris-Hotels durchlaufen einen Betreiberwechsel. Vier Häuser seien bereits zum 15. September 2026 an die Belvilla Deutschland GmbH übergegangen und werden bereits als Sunday-Hotels vermarktet. Die übrigen vier sollen zum 1. Oktober folgen. Das bestätigte Seminaris auf Anfrage von Tageskarte.io.

Der Hotelverband Deutschland sieht in den neuen Booking.com-Zusagen einen Fortschritt, will ihre Wirkung aber in der Praxis prüfen. IHA-Präsident Otto Lindner stellt insbesondere Fragen zum Genius-Programm.

Die EPH Group plant im Mittelburgenland ein Fünf-Sterne-Resort mit rund 300 Betten. Der Grundstückserwerb setzt insbesondere eine rechtskräftige Baubewilligung voraus.