Bundestag und Bundesrat: Klarstellung bei gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen

| Hotellerie Hotellerie

Bundestag und Bundesrat stärken gewerblichen Mietern und Pächtern den Rücken. Am Donnerstag und Freitag wurde beschlossen, dass staatlich angeordnete Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie für Gewerbemieter künftig eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ bedeuten. Daraus  ergibt sich kein Minderungsrecht, doch erfahren die Pächter eine deutlich bessere Verhandlungsposition.

Wirtschaftlich schwer von der Schließung betroffene Mieter und Pächter können sich nun künftig darauf berufen, wenn es um Mietminderungen oder -stundungen bzw. Vertragsänderungen geht.

Begleitend wurde im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung ein Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt: Verfahren über die Anpassung der Miete oder Pacht für Gewerberäume wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie sind künftig vorrangig und beschleunigt zu behandeln.

„Die gesetzliche Klarstellung war überfällig. In den letzten Monaten hatte sich leider gezeigt, dass bei Weitem nicht alle Vermieter willens sind, ihren Mietern in Krisenzeiten bei diesem für viele Betriebe immensen Kostenblock freiwillig entgegenzukommen“, kommentiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges die Entscheidung. „Unzählige Schreiben und Gespräche waren notwendig, um diese Klarstellung zu erreichen. Wir drücken jetzt allen Pachtbetrieben die Daumen für die Verhandlungen.“

Im Kern geht es um die Frage, ob der Mieter einer Immobilie das alleinige Risiko bei der, in diesem Fall, Corona-bedingten Schließung der Geschäftsräume trägt oder ob der Vermieter ebenfalls am Ausgleich der Lasten zu beteiligen ist.

So kritisiert DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges seit Monaten das mangelnde Entgegenkommen vor allem großer Eigentümer bei in Pachtrückstand geratenen Unternehmern. „Es gibt Verpächter, die kommen ihren Gastronomen und Hoteliers entgegen – häufig gilt: je kleiner, umso vernünftiger und weitsichtiger“, sagte sie. Aber gerade in den Innenstädten sei das die Ausnahme. „Dort bestehen vor allem die großen Verpächter und Immobilienfonds auf 100 Prozent der Pachtzahlung“, berichtet Hartges.

Dabei gehe es um das Überleben der Innenstädte, in denen es nach wie vor häufig gespenstisch aussehe. „Hier muss der Gesetzgeber eingreifen und einen grundsätzlichen Anspruch auf Pachtminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie schaffen. Auf dieser Basis können die Parteien dann verhandeln.“ Es gehe um eine angemessene Risikoverteilung zwischen Verpächtern und Pächtern, meint Hartges. „Es ist völlig inakzeptabel, wenn allein die Pächter für die Folgen der Krise aufkommen müssen.“

Erstmals hat kürzlich ein Landgericht einem Einzelhändler die Minderung der Miete wegen der Corona-bedingten Schließung gestattet. In Hotellerie und Gastronomie wächst die Hoffnung, dass nun auch andere Gerichte so urteilen könnten. Es gibt aber auch schon konträre Urteile. (Tageskarte berichtete)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Pannonia Tower Hotel im österreichischen Parndorf plant eine Erweiterung. Neben dem bestehenden 4-Sterne-Haus soll ein zweites Hotelgebäude mit rund 300 zusätzlichen Zimmern entstehen.

Nach kurzer Vorbereitungszeit betreibt die DQuadrat Living GmbH seit dem 17. November nun auch ihr zweites Accor Franchisehaus, das ibis Styles Tübingen, und erweitert damit die Marktpräsenz in der Neckar-Alb-Region.

Kurzzeitvermietung verändert Städte, Märkte und Machtverhältnisse. Was als Sharing-Idee begann, ist heute ein milliardenschweres Ökosystem mit massiven Auswirkungen auf andere Wirtschaftszweige und die Gesellschaft. In ihrem Podcast sprechen Marco Nussbaum und Otto Lindner darüber, warum diese Debatte für die Zukunft der Hotellerie so entscheidend ist.

Die IFA by Lopesan Hotels haben ihre vier deutschen Standorte umfassend modernisiert und starten damit in die neue Saison. Die Überarbeitungen betrafen nach Angaben der Hotelgruppe unter anderem die Ausstattung und das Design in Lobbys, Restaurants, Bars, Zimmern, Spas und Tagungsräumen.

Die auf Seniorenresidenzen spezialisierte „Schönes Leben Gruppe“ erweitert ihr Geschäftsfeld und wird künftig auch im Hotelgewerbe tätig. Am Niederrhein hat das Unternehmen den traditionsreichen Hotel Krefelder Hof übernommen. Ein neues Gebäude soll Hotel und Seniorenresidenz vereinen.

Die Dertour Group Hotel Division erweitert ihr Markenportfolio und nimmt zur Sommersaison 2026 insgesamt sieben neue Häuser in ihr Angebot auf. Die Expansion stärkt die Präsenz der Marken ananea, Sentido und Calimera, insbesondere in wichtigen Destinationen rund um das Mittelmeer.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat einen neuen Podcast ins Leben gerufen, der sich an die deutsche und europäische Hotellerie richtet. Als Gastgeber fungieren die beiden IHA-Vorstandsmitglieder Otto Lindner und Marco Nussbaum.

Gäste in Essen können ab dem ersten Quartal 2026 im neuen Spark by Hilton Essen übernachten: Signo Hospitality Essen hat das bisherige Intercity Hotel in der Hachestraße übernommen. Das Haus wird in den kommenden Monaten renoviert und in die Budget-Marke von Hilton umgewandelt.

Steigenberger hat in diesem Jahr das 95-jährige Bestehen mit einer Reihe von Veranstaltungen gefeiert. Den Höhepunkt der Feierlichkeiten bildete die Wiedereröffnung des Steigenberger Icon Europäischer Hof Baden-Baden.

Der in London börsennotierte Luxusimmobilienentwickler Dar Global und die Trump Organization haben die Weltpremiere des Trump International Hotel Maldives sowie den Start des ersten tokenisierten Hotelentwicklungsprojekts der Welt bekannt gegeben. Die Eröffnung der Anlage auf den Malediven ist für Ende 2028 geplant.