Gegen eine in Franken ansässige Reinigungsfirma für Hotels hat der Zoll in dieser Woche eine bundesweite Durchsuchungsaktion gestartet. 274 Zollbedienstete durchsuchten dabei auch namhafte Hotels in München, Berlin, Hamburg, Heidelberg und Mannheim. Dem Unternehmen wird in einer Vielzahl von Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Last gelegt.
Die Abteilung Finanzkontrolle Würzburg beim Hauptzollamt Schweinfurt (FKS) führt und koordiniert die bundesweiten Ermittlungen im Auftrag und in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg.
Das Serviceunternehmen, das in das Visier der Fahnder geraten ist, übernimmt die Reinigung von Hotelzimmern für verschiedene und namhafte Hotels. Den Verantwortlichen des Unternehmens und seinem 65-jährigen Geschäftsführer wird in einer Vielzahl von Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt zur Last gelegt. Die tarifvertraglichen Vorgaben der Reinigungsbranche regeln die Vereinbarung von Wochenarbeitszeiten und festen Stundenlöhnen in den Arbeitsverträgen. Eine reine Ergebnisentlohnung (Akkordlohn) z.B. nach Anzahl der gereinigten Hotelzimmer führt ohne Beachtung der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zu Abweichungen gegenüber dem tariflichen Arbeitslohn. „Das Arbeitsentgelt wurde so nicht oder nicht in zutreffender Höhe an die Sozialversicherungsträger gemeldet“, sagt der Zoll.
Die Durchsuchungen fanden mit Rücksicht auf die laufenden Hotelbetriebsabläufe mit hohem Personaleinsatz sowie in ziviler Einsatzkleidung statt und sind vorrangig auf den Reinigungsbetrieb der Hotels gerichtet. Hierzu werden Reinigungskräfte nach Ihren Arbeitsbedingungen und ihrer Entlohnung befragt und voraussichtlich umfangreiche Beweismaterialien sichergestellt.