Corona-Hilfen - Verwaltungsgericht Köln weist Klage von Dorint ab

| Hotellerie Hotellerie

Unternehmen bekamen in der Corona-Zeit maximal 54,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe - nach einem aktuellen Gerichtsurteil geht das so auch in Ordnung. Eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13.09.2024 entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.

Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen und des hierdurch verursachten Einbruchs des Wirtschaftslebens stellten Bund und Länder die Förderprogramme der Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Hierdurch sollte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Die Programme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV sahen eine maximale Förderung von zuletzt 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller vor.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage, mit der sie einen Anspruch auf Gewährung höherer Zuwendungen geltend machte. Zur Begründung trug sie insbesondere vor, größere Unternehmen würden durch diese Obergrenzen gleichheitswidrig benachteiligt. Kleinere Unternehmen hätten ihre laufenden Kosten durch die Förderung der Überbrückungshilfe regelmäßig in einem Umfang von 80 bis 90 Prozent decken können. Größere Unternehmen wie die Klägerin, deren Ausfälle erheblich über den vorgesehenen Obergrenzen gelegen hätten, seien dagegen nur zu einem deutlich geringeren Anteil kompensiert worden. Hierdurch werde der Wettbewerb verzerrt. Da die Verluste der Klägerin auf staatlichen Eingriffen beruhten, seien diese auch entsprechend von der Allgemeinheit zu tragen. 

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Obergrenzen der Förderprogramme führen zwar zu einer Benachteiligung größerer Unternehmen. Diese Benachteiligung ist aber sachlich gerechtfertigt. Es ist legitim, dass mit Blick auf die Begrenztheit staatlicher Finanzierungsmöglichkeiten keine unbegrenzte Förderung ermöglicht worden ist. Hinsichtlich der Zielsetzung der Überbrückungshilfe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz zu sichern, ist eine Förderung bis zu 54,5 Millionen EUR regelmäßig ausreichend. Für größere Unternehmen standen alternative Hilfsmittel in Form von Bürgschaften und vergünstigten Krediten zur Verfügung. Größeren Unternehmen ist es auch in der Pandemie aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit zuzumuten, größere Lasten zu tragen, und sich gegebenenfalls weitere Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt zu beschaffen. Zu einer Vollkompensation aller pandemiebedingten Verluste ist der Staat nicht verpflichtet.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen dadurch ungleich behandelt und klagt sich schon länger durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Inzwischen hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation. (Tageskarte berichtete)


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die The Chocolate on the Pillow Group (COTP) hat einen Miet- und Franchisevertrag für das im Bau befindliche Holiday Inn Express Kassel unterzeichnet. Damit sichert sich das Unternehmen das dritte Hotel aus der Insolvenz der Revo Hospitality Group.

Grand Metropolitan Hotels will das gemeinsame Joint Venture mit dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) beenden. Gleichzeitig berichten Medien über weitreichende Maßnahmen eines Amsterdamer Gerichts im laufenden Streit zwischen beiden Gesellschaftern.

Für das insolvente Traditionshotel Bösehof in Bad Bederkesa zeichnet sich eine Lösung ab. Ein Ehepaar aus der Region soll das Haus übernehmen, während die Gläubiger noch im Juli über den Insolvenzplan entscheiden.

Der Convenience-Großhändler MCS hat im Highway Hotel Herbolzheim seinen ersten autonomen 24-Stunden-Shop eröffnet. Mit dem Standort erweitert das Unternehmen sein Konzept erstmals auf die Hotellerie.

Eine professionell gestaltete E-Mail zu einem angeblichen Bettwanzenbefall hat in einem Hotelunternehmen zunächst einen glaubwürdigen Eindruck hinterlassen. Erst ein nicht existierendes Zimmer entlarvte den Vorgang als Phishing-Versuch.

Die Accor-Gruppe erweitert im Jahr 2026 ihr weltweites Hotelportfolio um zahlreiche neue Standorte und Luxusprojekte. Der Fokus liegt dabei auf einer globalen Expansion in unterschiedlichen Marktsegmenten.

Eine Branchenstudie von XPORT hat knapp 20.000 deutsche Hotel-Websites automatisiert auf Barrierefreiheit untersucht. Nach Angaben des Unternehmens weisen mehr als 85 Prozent der analysierten Seiten erkennbare Verstöße gegen WCAG-Richtlinien auf.

Smartments wird zwei Serviced-Apartmenthäuser in Berlin und Bielefeld für M&G Real Estate betreiben. Mit den langfristigen Mietverträgen wächst das Portfolio des Unternehmens auf 16 Standorte mit 2.389 Apartments.

Eine YouGov-Umfrage im Auftrag von a&o Hostels zeigt: Für viele Europäer bestimmen im Sommer 2026 vor allem Kosten und Unsicherheiten die Urlaubsplanung. Während jeder Elfte ganz auf eine Reise verzichtet, gewinnen Kurztrips innerhalb Europas an Bedeutung.

Aus einem ehemaligen H-Plus-Hotel entstand innerhalb von sechs Monaten das Moxy Zurich. Marco Meier von der SV Hotel beschreibt in einem Video-Gespräch, wie der Betreiberwechsel, der Umbau und die Neupositionierung des Hauses umgesetzt wurden.