Corona-Hilfen - Verwaltungsgericht Köln weist Klage von Dorint ab

| Hotellerie Hotellerie

Unternehmen bekamen in der Corona-Zeit maximal 54,5 Millionen Euro an Überbrückungshilfe - nach einem aktuellen Gerichtsurteil geht das so auch in Ordnung. Eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört, wurde vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Begrenzung der Förderprogramme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV auf 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13.09.2024 entschieden und damit eine gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichtete Klage einer Finanzholding abgewiesen, zu der auch die Dorint-Hotel-Gruppe gehört.

Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen und des hierdurch verursachten Einbruchs des Wirtschaftslebens stellten Bund und Länder die Förderprogramme der Corona-Überbrückungshilfe zur Verfügung. Hierdurch sollte insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ein Beitrag zu deren Existenzsicherung geleistet werden. Die Programme Corona-Überbrückungshilfe III Plus und Corona-Überbrückungshilfe IV sahen eine maximale Förderung von zuletzt 54,5 Millionen Euro pro Antragsteller vor.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage, mit der sie einen Anspruch auf Gewährung höherer Zuwendungen geltend machte. Zur Begründung trug sie insbesondere vor, größere Unternehmen würden durch diese Obergrenzen gleichheitswidrig benachteiligt. Kleinere Unternehmen hätten ihre laufenden Kosten durch die Förderung der Überbrückungshilfe regelmäßig in einem Umfang von 80 bis 90 Prozent decken können. Größere Unternehmen wie die Klägerin, deren Ausfälle erheblich über den vorgesehenen Obergrenzen gelegen hätten, seien dagegen nur zu einem deutlich geringeren Anteil kompensiert worden. Hierdurch werde der Wettbewerb verzerrt. Da die Verluste der Klägerin auf staatlichen Eingriffen beruhten, seien diese auch entsprechend von der Allgemeinheit zu tragen. 

Dem ist das Gericht nicht gefolgt. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Obergrenzen der Förderprogramme führen zwar zu einer Benachteiligung größerer Unternehmen. Diese Benachteiligung ist aber sachlich gerechtfertigt. Es ist legitim, dass mit Blick auf die Begrenztheit staatlicher Finanzierungsmöglichkeiten keine unbegrenzte Förderung ermöglicht worden ist. Hinsichtlich der Zielsetzung der Überbrückungshilfe, vor allem kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Existenz zu sichern, ist eine Förderung bis zu 54,5 Millionen EUR regelmäßig ausreichend. Für größere Unternehmen standen alternative Hilfsmittel in Form von Bürgschaften und vergünstigten Krediten zur Verfügung. Größeren Unternehmen ist es auch in der Pandemie aufgrund ihrer höheren Leistungsfähigkeit zuzumuten, größere Lasten zu tragen, und sich gegebenenfalls weitere Mittel am Kredit- und Kapitalmarkt zu beschaffen. Zu einer Vollkompensation aller pandemiebedingten Verluste ist der Staat nicht verpflichtet.

Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die Dorint-Gruppe sieht sich bei Corona-Hilfen dadurch ungleich behandelt und klagt sich schon länger durch die Instanzen – bislang ohne Erfolg. Inzwischen hat Dorint-Boss Iserlohe per Eilantrag eine erneute Verfassungsbeschwerde eingereicht. 300 Seiten stark ist seine Argumentation. (Tageskarte berichtete)


 

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Novum Hospitality und IHG Hotels & Resorts haben das Garner Hotel Frankfurt – Main Station mit 84 Zimmern eröffnet. In das frühere Hotel Continental Frankfurt wurden nach Unternehmensangaben eigentümer- und betreiberseitig rund 5,1 Millionen Euro investiert.

Motel One und Leonardo Hotels haben in mehreren Pilotprojekten den Umgang mit Verpackungen, Restmüll und Hotelmobiliar untersucht. Ein gemeinsamer Report dokumentiert die Ergebnisse und Grenzen der Projekte.

Das Wilmina, das Hotel Schani City, das Biohotel Bühelwirt und Franz-Josef Perauer haben die Independent Hotel Show Munich Awards 2026 gewonnen. Die Auszeichnungen wurden am 16. September im MOC München verliehen.

Leonardo Hotels Central Europe übernimmt vier ehemalige Revo-Häuser in Berlin, Düsseldorf und Dortmund. Die Hotels verfügen zusammen über 1.040 Zimmer.

BWH Hotels Central Europe erweitert das Portfolio in der Rhein-Main-Region um das Main Plaza Suite Hotel in Frankfurt am Main. Das von Michael Schramm geführte Haus im Stadtteil Sachsenhausen wechselt in die WorldHotels Elite Collection.

Das Rosewood Hong Kong steht im weltweiten Ranking 50 Best Hotels auf dem ersten Platz. Die vierte Ausgabe des Branchenrankings wurde in Paris im Rahmen einer Live-Zeremonie vorgestellt. Aus Deutschland schaffte es kein Hotel auf die Liste.

nhow Hotels & Resorts bietet im nhow Frankfurt sechs Gaming Rooms und zwei mobile Gaming Suitcases an. Für 2027 kündigt Minor Hotels weitere Gaming Rooms in Belgien und den Niederlanden an.

Das Biohotel Eggensberger am Hopfensee bleibt bis voraussichtlich Ende März 2027 geschlossen. Bei dem nach Angaben der Allgäuer Zeitung millionenschweren Umbau sollen unter anderem ein Zwischenbau, zusätzliche Zimmer und neue Wellness-Einrichtungen entstehen.

Bis Anfang Oktober sollen nach Angaben der Sanierungsgeschäftsführer 154 der 178 insolventen Revo-Hotels an neue Betreiber übergeben werden. 15 Häuser seien geschlossen worden, für neun weitere würden noch neue Betreiber gesucht.

Das Europäische Unterkunftsbarometer 2026 von Booking.com weist für deutsche Beherbergungsbetriebe zurückhaltendere Einschätzungen als im europäischen Durchschnitt aus. Unterschiede zeigen sich bei Auslastung, Tagessätzen und Cybersicherheit.