DEHGOA Hessen: Corona-Regelung für Hotellerie nicht praxistauglich

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Die Regelungen in der Corona-Pandemie sind nach Auffassung des Hotel- und Gastronomieverbandes Dehoga für die hessische Hotellerie nicht praxistauglich und zu kompliziert. Während es in der Gastronomie ein einheitliche Linie gebe, stünden Hotelmitarbeiter vor einer Vielzahl von Fragen, sagte der Dehoga-Geschäftsführer Julius Wagner der Deutschen Presse-Agentur. Sie müssten in Nicht-Hotspot-Regionen prüfen, ob die 3G-, 2G- oder 2G-plus-Regel anzuwenden ist, ob der Gast aus privaten Gründen, als Tourist oder aus beruflichen Gründen kommt. Treffe sich ein übernachtender Tourist zum Frühstück mit einem Bekannten, gelte für den einen die 2G-Regel, für den anderen wegen der Bestimmungen in der Gastronomie die 2G-plus-Regel.

«Das macht es unnötig noch komplizierter», sagte Wagner. «Wir hätten es für vernünftig gehalten, die Gastronomie und die Hotellerie gleich zu behandeln.» Theoretisch vereinfachten sich durch eine Einstufung als Hotspot die Kontrollen durch die Verschärfungen, allerdings könnten dann auch weniger Menschen kommen.

Eine Kommune gilt in Hessen als Hotspot, wenn an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz über dem Wert 350 liegt. Ab diesem Dienstag gilt dies nach Angaben des Sozialministeriums für 19 Kreise und kreisfreie Städte.


 

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