"Deutsche Hotels können sich vor deutschen Gerichten gegen Booking.com wehren"

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) lässt in einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären, ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com vor einem deutschen Gericht wehren kann oder ob es bei einem Amsterdamer Gericht Klage erheben muss. In dem seit 2015 schwelenden Rechtsstreit hat nun der Generalanwalt des EuGH in Luxemburg, Henrik Saugmandsgaard Øe, eindeutig Position zugunsten des Hotels bezogen.

In seinen Schlussanträgen positioniert sich Generalanwalt Saugmandsgaard Øe deutlich: „In Anbetracht all dessen bin ich der Ansicht, dass eine Klage wie die von Wikingerhof „eine unerlaubte Handlung oder … Ansprüche aus einer solchen Handlung“ im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Brüssel Ia-Verordnung zum Gegenstand hat.“ und schließt sich damit vorbehaltlos der vom Hotelverband/Wikingerhof im Rahmen des Verfahrens verfochtenen Rechtsauffassung an.

Das Verfahren geht auf die vom Hotelverband unterstützte und seit 2015 anhängige Klage des Hotels Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) gegen das aus seiner Sicht missbräuchliche Verhalten des marktbeherrschenden Buchungsportals Booking.com zurück. Konkret beklagt das Hotel eine von Booking.com ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Rabattaktion, die generelle Höhe des Kommissionssatzes und einen nur eingeschränkten Zugang zu Kundendaten. Das Landgericht Kiel hatte die Klage des Wikingerhofes am 27. Januar 2017 wegen internationaler Nichtzuständigkeit des Gerichts abgewiesen und auf Amsterdam, den Firmensitz von Booking.com, als Gerichtsstand verwiesen.

Die Berufung gegen dieses Urteil wies das OLG Schleswig am 12. Oktober 2017 ab, wobei eine Revision zum Bundesgerichtshof explizit nicht zugelassen wurde, da das OLG Schleswig der Sache keine grundlegende Bedeutung beimaß. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Hotels beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am 17. Juli 2018 Erfolg. Aufgrund der europarechtlichen Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung des Verfahrens beschloss der BGH, die relevante Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 7 EuGVVO dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Die mündliche Verhandlung im Fall Wikingerhof fand am 27. Januar 2020 in Luxemburg statt.

„Wir hoffen jetzt natürlich, dass der Europäische Gerichtshof wie in den allermeisten Fällen den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen und für Rechtssicherheit in dieser in Zeiten der Internationalisierung und Digitalisierung zentralen Frage sorgen wird. Denn es macht faktisch einen erheblichen Unterschied aus, ob sich David gegen Goliath mit niederländischen Anwälten in fremder Sprache und in ungewohntem Rechtsrahmen in Amsterdam gegen rechtswidriges Verhalten wehren muss, oder ob jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland vor das für seinen Standort zuständige Landgericht ziehen kann“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundlegende Bedeutung des Verfahrens. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die InterContinental Hotels Group (IHG) hat im ersten Quartal 2026 einen operativen Meilenstein erreicht und betreibt nun weltweit mehr als 7.000 Hotels. Die Marke wurde durch die Eröffnung von insgesamt 82 Hotels in den ersten drei Monaten überschritten.

Elf familien- und inhabergeführte Hotels aus der Oberpfalz haben die Kooperation „Wohlfühlhotels Bayerischer Jura“ gegründet. Die Initiative wurde bei einer Auftaktveranstaltung in Parsberg vorgestellt.

Die Stichting Hotel Claims Alliance hat nach eigenen Angaben mehrere gerichtliche Maßnahmen zur Beweissicherung im Zusammenhang mit der europaweiten Sammelklage gegen Booking.com eingeleitet. Unterstützt wird die Klage unter anderem vom Hotelverband Deutschland, der "Genug des Hinhaltens und Behinderns!" auf Social Media postete.

Trivago hat eine Kartellklage gegen Google vor dem Landgericht Hamburg eingereicht. Das Unternehmen wirft dem Suchmaschinenkonzern vor, den eigenen Hotelpreisvergleich in den allgemeinen Suchergebnissen bevorzugt zu behandeln und Wettbewerber wie Trivago dadurch zu benachteiligen.

​​​​​​​Marriott International hat nach eigenen Angaben eine Vereinbarung für den Betrieb des Hotelprojekts Seegut am Tegernsee in Bad Wiessee unterzeichnet. Das Resort soll künftig unter der Marke The Luxury Collection geführt werden. Die Eröffnung ist laut Mitteilung für das Jahr 2029 vorgesehen.

Das Sunneschlössli in Nesselwängle im Tiroler Tannheimer Tal bekommt neue Eigentümer. Nina und Matthias Kienzle übernehmen das Boutique-Apartmenthaus zum 1. Juli 2026. Das Ehepaar war nach eigenen Angaben seit 15 Jahren regelmäßig Gast des Hauses.

Nach der Insolvenz der Revo-Hospitality-Gruppe übernimmt die neu gegründete Ernst Leitz Hotel GmbH unter Führung der Familie Kaufmann das Ernst Leitz Hotel in Wetzlar. Die operative Leitung wird der Treugast Solutions Group übertragen.

Die Radisson Hotel Group baut ihr Portfolio in Deutschland und Österreich durch drei neue Standorte in Ahlbeck, Wien und Lustenau aus. In Kooperation mit der 1912 Hotels GmbH wächst die Präsenz der Gruppe in der DACH-Region damit auf insgesamt 90 Hotels.

Die Landlust Hotels bauen ihre Präsenz in Europa aus und integrieren fünf neue Partnerbetriebe in das Portfolio. Damit umfasst die Kollektion nun insgesamt 40 Häuser mit Schwerpunkten auf Regionalität und Naturverbundenheit.

Das unter Denkmalschutz stehende IFA Fehmarn Hotel & Ferien-Centrum wird bei laufendem Betrieb modernisiert. Die Maßnahmen umfassen öffentliche Bereiche sowie Zimmer und Apartments und sollen den architektonischen Charakter des Standorts bewahren.