"Deutsche Hotels können sich vor deutschen Gerichten gegen Booking.com wehren"

| Hotellerie Hotellerie

Der Hotelverband Deutschland (IHA) lässt in einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären, ob sich ein deutsches Hotel gegen missbräuchliches Marktverhalten von Booking.com vor einem deutschen Gericht wehren kann oder ob es bei einem Amsterdamer Gericht Klage erheben muss. In dem seit 2015 schwelenden Rechtsstreit hat nun der Generalanwalt des EuGH in Luxemburg, Henrik Saugmandsgaard Øe, eindeutig Position zugunsten des Hotels bezogen.

In seinen Schlussanträgen positioniert sich Generalanwalt Saugmandsgaard Øe deutlich: „In Anbetracht all dessen bin ich der Ansicht, dass eine Klage wie die von Wikingerhof „eine unerlaubte Handlung oder … Ansprüche aus einer solchen Handlung“ im Sinne von Art. 7 Nr. 2 der Brüssel Ia-Verordnung zum Gegenstand hat.“ und schließt sich damit vorbehaltlos der vom Hotelverband/Wikingerhof im Rahmen des Verfahrens verfochtenen Rechtsauffassung an.

Das Verfahren geht auf die vom Hotelverband unterstützte und seit 2015 anhängige Klage des Hotels Wikingerhof in Kropp (Schleswig-Holstein) gegen das aus seiner Sicht missbräuchliche Verhalten des marktbeherrschenden Buchungsportals Booking.com zurück. Konkret beklagt das Hotel eine von Booking.com ohne seine Kenntnis und Zustimmung durchgeführte Rabattaktion, die generelle Höhe des Kommissionssatzes und einen nur eingeschränkten Zugang zu Kundendaten. Das Landgericht Kiel hatte die Klage des Wikingerhofes am 27. Januar 2017 wegen internationaler Nichtzuständigkeit des Gerichts abgewiesen und auf Amsterdam, den Firmensitz von Booking.com, als Gerichtsstand verwiesen.

Die Berufung gegen dieses Urteil wies das OLG Schleswig am 12. Oktober 2017 ab, wobei eine Revision zum Bundesgerichtshof explizit nicht zugelassen wurde, da das OLG Schleswig der Sache keine grundlegende Bedeutung beimaß. Die hiergegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde des Hotels beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte am 17. Juli 2018 Erfolg. Aufgrund der europarechtlichen Klärungsbedürftigkeit und Bedeutung des Verfahrens beschloss der BGH, die relevante Rechtsfrage zur Auslegung des Art. 7 EuGVVO dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Die mündliche Verhandlung im Fall Wikingerhof fand am 27. Januar 2020 in Luxemburg statt.

„Wir hoffen jetzt natürlich, dass der Europäische Gerichtshof wie in den allermeisten Fällen den Schlussanträgen des Generalanwalts folgen und für Rechtssicherheit in dieser in Zeiten der Internationalisierung und Digitalisierung zentralen Frage sorgen wird. Denn es macht faktisch einen erheblichen Unterschied aus, ob sich David gegen Goliath mit niederländischen Anwälten in fremder Sprache und in ungewohntem Rechtsrahmen in Amsterdam gegen rechtswidriges Verhalten wehren muss, oder ob jeder Beherbergungsbetrieb in Deutschland vor das für seinen Standort zuständige Landgericht ziehen kann“, erläutert Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), die grundlegende Bedeutung des Verfahrens. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Leipzig wurden die SO!APART Awards 2025 verliehen. Die ausgezeichneten Häuser präsentieren Konzepte, die laut Jury-Einschätzung trotz des aktuell schwierigen Marktumfelds und der Zurückhaltung bei Neueröffnungen „extrem stark und zukunftsgewandt“ sind.

Der aktuelle „Changing Traveller Report 2026“von SiteMinder zeigt eine deutliche Verschiebung im Suchverhalten von Reisenden bei der Hotelsuche. Demnach haben Online-Reisebüros die Suchmaschinen als primären Startpunkt für die Hotelrecherche abgelöst.

Die britische Aufsichtsbehörde Advertising Standards Authority (ASA) hat Beschwerden gegen große Akteure der Reisebranche, darunter die Hotelgruppen Hilton, Travelodge und Accor sowie das Buchungsportal Booking.com, stattgegeben. Der Vorwurf: Irreführende Werbung mit sogenannten „Ab-Preisen“ für Hotelzimmer.

Der auf Hotelimmobilien spezialisierte Berater Christie & Co ist mit der Vermarktung des etablierten Romantik Hotel Bösehof in Bad Bederkesa beauftragt worden. Das Midscale-Hotel, gelegen im Elbe-Weser-Dreieck zwischen den Städten Bremen, Hamburg und Cuxhaven, wird zum Verkauf angeboten.

Das Hochhaus Main Plaza am Sachsenhäuser Mainufer in Frankfurt startet in eine neue Ära. Unternehmer Michael Schramm, Inhaber der Apartmentresidenz-Gruppe, hat das Gebäude von der Lindner Hotel Gruppe übernommen. Das als Frankfurter Wahrzeichen geltende Hochhaus soll mit einem zukunftsweisenden Hybridmodell neu ausgerichtet werden.

Tin Inn, das auf ein nachhaltiges Übernachtungskonzept auf Basis seriell gefertigter Container setzt, hat einen neuen Standort in Nettetal-Kaldenkirchen eröffnet. Die Eröffnung folgt kurz nach der Inbetriebnahme des Standorts in Meckenheim.

Am 1. Dezember 2025 eröffnet in Frankfurt-Sachsenhausen das The Florentin. Das Haus, das aus der ehemaligen Villa Kennedy und erweiterten Gebäudeflügeln besteht, ist Teil der Althoff Collection.

Die Ertragslage in der österreichischen Ferienhotellerie bleibt angespannt. Dies ist das zentrale Ergebnis des „Fitness-Check 2025“, der als größtes Benchmarking im Alpenraum gilt. Wesentliche Ursache dafür sind die gestiegenen Betriebskosten.

Eine intensive Debatte innerhalb der Hotellerie beleuchtet die steigende Diskrepanz zwischen den verlangten Preisen und der tatsächlich gebotenen Qualität beim Frühstücksbuffet. Die Diskussion ausgelöst hatte Unternehmer und Hotelier Marco Nußbaum in einem LinkedIn-Post, der auf starke Resonanz traf.

Die deutsche Hotellandschaft verzeichnet eine Premiere: In Rheine fand die Grundsteinlegung für das erste Fairfield by Marriott in Deutschland statt. Das neue Haus, das von Signo Hospitality betrieben wird, soll voraussichtlich im Frühjahr 2027 eröffnet werden.