Dirk Iserlohe verlangt von Bundesregierung konkrete Unterstützung

| Hotellerie Hotellerie

Dirk Iserlohe, Vorstand der HONESTIS AG, zu der die Dorint Hotelgruppe gehört, ist wie die meisten Hoteliers und Gastronomen geschockt über den neuen Lockdown. Wieder sei es das Gastgewerbe, das nachhaltig wirtschaftlich belastet werde. In seinem inzwischen 20. Brief an die Bundeskanzlerin, Minister und Bundespolitiker, zeigt er sein Unverständnis über die Maßnahmen:

„Warum dürfen meine Mitarbeiter in überfüllten öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Risikogebieten und der Arbeitsstätte pendeln und ein Einzelreisender darf für seine Exerzitien oder zu seiner Entspannung nicht in einem Hotel übernachten?“ 

Sonderopfer, obwohl sich keiner bei Dorint infizierte

Der Familienunternehmer fragt sich schon länger, ob das die Richtlinien sind, die nachhaltig die erschreckend hohen Infektionszahlen mindern können. Er geht sogar noch einen Schritt weiter und bekundet, dass ihn das geringe Fingerspitzengefühl in Hinblick auf die knallharten Maßnahmen für eine Branche mit über 2,4 Millionen Arbeitnehmern sprachlos macht. „Unsere Branche hat in den letzten Monaten enorme Investitionen in Hygiene- und Sicherheitskonzepte geleistet und sich strikt darangehalten. Bei uns hat sich in den Hotels bisher nachweislich niemand infiziert. Auch nach Aussage des Robert Koch Institutes sind eher geringe Infektionsrisiken in Hotels und Gaststätten bemerkt worden“, so der Dorint Aufsichtsratsvorsitzende. 

Dirk Iserlohe empfindet die Entscheidungen der Kanzlerin, ihres Kabinetts und der Länderchefs nicht zielführend, unangemessen und diskreditierend. Er ist darüber hinaus enttäuscht, dass die bereits im Sommer von den Virologen prognostizierte Entwicklung der Fallzahlen nicht direkt zum Anlass genommen worden ist, vorsorglich maßgeschneiderte Hilfskonzepte für die Branchen zu entwickeln, von denen jetzt wieder Sonderopfer verlangt werden. 

Unausgegorene Hilfsversprechen von Finanzminister Olaf Scholz, die nicht definiert sind, Hinweise seitens der Kanzlerin, dass die Bundesregierung sowohl auf das EU-Beihilfeverbot achten muss, als auch die offenen Fragen für alle, die nicht zu den Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMUs) gehören, seien ernüchternd und beängstigend zugleich. Die Dorint Geschäftsführung muss also bereits am 2. November 2020 die meisten Mitarbeiter wieder in die Kurzarbeit zurückschicken und das mit welcher Perspektive?

Gesetzliche Klarstellungen zur Selbsthilfe nötig

Dirk Iserlohe spricht in seinem Schreiben an Frau Dr. Merkel konkret an, dass die Regierung wenigstens Klarstellungen treffen sollte, um das Schlimmste zu verhindern. Hierzu gehören:

  • Ordentlich und aus Gründen der Gerechtigkeit festzustellen, dass die Corona-Verordnungen auf Basis des § 16 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erlassen worden sind und nicht fälschlicherweise pauschal nach § 28 IfSG. Hier verweist Iserlohe darauf, dass dieser Paragraf nur in Fällen wie bei der Unternehmensgruppe Tönnies anwendbar ist. Hingegen ermächtigt der § 16 IfSG die Länder wegen einer drohenden Gefahr Allgemeinverfügungen zu treffen. 
  • Die überfällige Klarstellung zur Störung der Geschäftsgrundlage, die in Artikel 240 des EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) für die Dauer der Pandemie aufgenommen werden könnte. Zurzeit überlässt die Regierung es der Legislative, wie der darwinistische Kampf zwischen Verpächter und Pächter ausgeht. 
  • Auch stünde es der Regierung gut, in Analogie zum Verbraucherkredit (vgl. § 3 des Artikel 240 EGBGB), auch den Finanzierern aufzuerlegen, dass bei unverschuldeten Engpässen die Kapitaldienstraten bei gewerblichen Krediten an das Ende der Laufzeit prolongiert werden. Die Bankenkrise ist sonst 2022 vorprogrammiert. 
  • Und schließlich sollte der § 19 Insolvenzordnung aufgehoben werden, um die zu erwartende riesige Insolvenzwelle im kommenden Jahr zu verhindern. Der Überschuldungstatbestand als Insolvenzgrund ist wettbewerbsverzerrend und wirkt gegen den Gläubigerschutz. Oder will der Staat seine Überbrückungshilfen nicht zurückbekommen?

Beihilferechtlich legale Zuschüsse gemindert durch die Klarstellung des § 313 BGB und abgesichert durch den Wegfall des § 19 InsO

Deutlich fairer wäre es allerdings ohne Abzüge von – nicht in der gleichen Periode zugewiesenen – Fördermitteln die Umsatzdifferenz des Vergleichsmonat 2019 zu 2020 zu erstatten. Dies wäre aufgrund der Aussage der europäischen Kommission in Bezug auf den Artikel 107 II b) AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) nicht nur legitim, sondern auch legal. Würde man den § 313 BGB (vgl. ii) die Störung der Geschäftsgrundlage für Miet- und Pachträume während der Pandemie klar- und feststellen, würde sich dieser Zuschuss um den Verpächter-Anteil reduzieren. 

Nicht ausreichende Kommunikation der zuständigen Politiker mit der Branche 

Dirk Iserlohe nahm bereits Ende Juli 2020 mit einer Abordnung der Spitzenvertreter aus der DEHOGA, der IHA, dem DSGV, dem vdp, dem HDE und dem BTE, auf Einladung des Abgeordneten Dr. Carsten Linnemann zu einem Hearing in den Bundestag teil. Iserlohe fragt sich, warum die zuständigen Politiker aus Recht und Wirtschaft, die Kommunikation haben einschlafen lassen und die genannten Klarstellungen, die von diesem Kreis einstimmig gefordert wurden, nicht verfolgen. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der ACADEME der Adina Hotels haben leistungsstarke Teammitglieder aller Level die Möglichkeit, sich zur Führungskraft zu entwickeln. Ende März schlossen acht Teilnehmer ihre Weiterbildung ab, 17 starten in diesem Monat in das neue ACADEME-Jahr.

Im Jahr 2024 feiern Sofitel Hotels & Resorts ihr 60-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums plant auch das Sofitel Frankfurt Opera für Ortsansässige, Hausgäste und Mitarbeiter eine Reihe von Veranstaltungen und Aktivitäten.

Das Konferenzhotel Lufthansa Seeheim geht mit einem innovativen Barkonzept an den Start. „Upper Deck“ heißt der neue Hotel-Hotspot, der Tagungsgästen ein modernes Ambiente für entspanntes Networking und kleine Veranstaltungen bietet. 

Accor, Europas größter Hotelkonzern, meldete am Donnerstag einen Umsatzanstieg von acht Prozent im ersten Quartal. Die höchsten Wachstumszahlen verzeichnete das Unternehmen im Nahen Osten, in Afrika und Asien-Pazifik-Raum. Auch Deutschland entwickelte sich positiv.

Drei Monate vor dem größten Sportereignis der Welt verdeutlichen Daten von Amadeus, dass die Auslastung der französischen Hotels während der Olympischen Spiele vom 26. Juli bis zum 11. August im Vergleich zum selben Zeitraum der Vorjahre stark angestiegen ist.

Leonardo Hotels haben das Hotel Cicerone Roma übernommen. Das Haus wird nach einer Renovierung als NYX Hotel Rome by Leonardo Hotels wiedereröffnen. Damit ist Leonardo mit zwei Häusern in Rom und mit insgesamt sieben Hotels in Italien vertreten.

Das B&B Hotel Rastatt ist eröffnet und begrüßt seine ersten Gäste. Es ist mittlerweile der 185. Standort in Deutschland. Mit insgesamt 125 Zimmern richtet sich das Hotel in der Karlsruher Straße in der Nähe des Hauptbahnhofs an Reisende aller Art.

Die europäische Hotelstars Union (HSU) hat anlässlich ihrer Generalversammlung in Budapest einen neuen Kriterienkatalog 2025-2030 einstimmig beschlossen. Nachhaltigkeit, Personalmangel und die Digitalisierung und Automatisierung der Hotellerie waren die treibenden Kräfte hinter einem einjährigen Prozess zur Überarbeitung der Klassifizierungskriterien. 

Eines der führenden Häuser in den Usedomer Kaiserbädern startet durch: Nach einer fünfmonatigen Renovierungsphase lockt das Hotel Kaiserhof Heringsdorf seine Gäste jetzt mit 91 frisch renovierten Zimmern und Suiten. Neben den neuen Interieurs machen auch der Blick auf die Ostsee und die Nähe zum Strand Urlaubslaune.

Hilton Worldwide glänzt im ersten Quartal mit positiven Geschäftszahlen und übertraf am Mittwoch die Schätzungen der Wall Street für den Umsatz. Die Aktien von Hilton stiegen im frühen Handel um 5,5 Prozent.