Dorint zieht gegen Hotel-Lockdown vor Verfassungsgericht

| Hotellerie Hotellerie

Die Hotelgruppe Dorint hat Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen die aus ihrer Sicht unzureichende Entschädigung für die Corona-Maßnahmen gestellt. Die nicht zeitgerecht ausgezahlte Entschädigung führe zur Existenzgefährdung einer ganzen Branche, teilte die Hotelgesellschaft mit 4500 Mitarbeitern und Sitz in Köln mit.

Bei einem Schaden von 14,3 Millionen Euro im Vergleich zum November 2019 sei zunächst als Entschädigung nur eine Abschlagszahlung von 10 000 Euro geplant. Der Maximalbetrag sei zudem auf eine Million Euro gedeckelt - darüber hinausgehende Hilfen müssten angeblich erst mit der EU abgestimmt werden.

Die Entschädigungen seien verpflichtend und damit auch zeitgerecht und angemessen zu zahlen, so Aufsichtsratschef Dirk Iserlohe. Schließlich sei das Beherbergungsverbot ein Eingriff in die Berufsfreiheit. Deswegen habe man eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen eingereicht. Viele Unternehmer stünden nun «am Scheideweg», so Iserlohe. Entweder entschädige der Gesetzgeber zügig, oder sie müssten ihre Existenzen aufgeben.

Kein Rechtsanspruch auf Novemberhilfe?

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier habe durch sein Ministerium sogenannte Vollzugshinweise für die Gewährung von Corona-Novemberhilfen verfassen lassen, schreibt Dorint. Diese enthielten in ihrem Text gleich zu Beginn folgenden Hinweis: „Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Billigkeitsleistung“. Noch am Wochenende widersprach die Justizministerin Christine Lambrecht mittelbar gegenüber der dpa in folgender Meldung: „Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hält staatliche Entschädigungszahlungen an die Wirtschaft für rechtlich geboten, bis die einschneidenden Corona-Auflagen aufgehoben werden.“ (Tageskarte berichtete) Der Bundesjustizministerin sei es also bewusst, dass schwerwiegende Eingriffe in den Artikel 12 (Berufsfreiheit) auch einer Entschädigung unterliegen müssen. Somit wer durch die Auffassung der Bundesjustizministerin deutlich, dass die Einschränkungen nach §28a des Infektionsschutzgesetzes, wie das Beherbergungsverbot, zwingend zu Entschädigungen führen müssten, argumentiert Dorint-Chef Iserlohe. Das werde jedoch durch die Einsortierung des neuen Paragrafen unterlaufen. Der neue Restriktionskatalog nach §28a IfSG werde eben nicht vom Entschädigungsparagrafen 65 IfSG erfasst.

Unnötige Schleife über Europa – keine Zustimmungserfordernisse

Noch nicht genug dieses Widerspruchs, seitens des Bundeswirtschaftsministeriums werde auch noch darauf hingewiesen, dass Hilfen über eine Millionen Euro mit der EU abzustimmen seien, führt Dorint weiter aus. Wie der Justizministerin sicherlich klar sei, sei eine Entschädigung keiner Beihilferegelung zuzuordnen. Deshalb sei die Einsortierung einer Novemberhilfe in die Förderprogramme grundlegend falsch.

Das Wesen von Förderprogrammen liege in der Unterstützung von überwiegend kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMUS), z.B. bei Entwicklungs- und Forschungsprojekten. Aus Gründen der Wettbewerbsverzerrung ist hier der Beihilfeaspekt des passiv handelnden Staates zu beachten. Bei den geforderten Entschädigungsleistungen gehe es allerdings nicht um Forschungsprojekte, sondern schlicht um den Ausgleich von entstandenen Schäden durch den aktiven staatlichen Eingriff.

Darüber hinaus habe die Europäische Kommission längst festgestellt, dass die Corona Pandemie ein außergewöhnliches Ereignis sei. Daher spielen Beihilfetatbestände hier keine Rolle, so Dorint. „Was also hindert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier daran, den geschädigten Unternehmen verpflichtende Entschädigungen durch den schwerwiegenden Eingriff des Staates in Artikel 12 (Berufsfreiheit), unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Artikel 3 (Gleichheitsprinzip) zeitgerecht und angemessen zu zahlen“, fragt sich Hotelunternehmer Dirk Iserlohe.

Die juristische Konsequenz sei nun nun, dass die Dorint Hotelgruppe eine Verfassungsbeschwerde mit sechs Hauptanträgen und zwei Eilanträgen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht habe. Und zwar deshalb, da die Novemberhilfe, die eigentlich „November-Entschädigung“ heißen müsste, nicht zeitgerecht ausgezahlt wurde. Das führe zur Gefährdung der Existenz einer gesamten Branche. Zumal die Insolvenzantragspflichten für die Zahlungsunfähigkeit seit dem 1. Oktober 2020 wieder gesetzlich vorgegeben seien. Pachten, Mieten, Kapitaldienst und Kosten liefen doch weiter, werden auch jetzt im November wieder fällig und müssen gezahlt werden.

Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Dorint-Hotelgruppe sehen das Unternehmen somit schwerwiegend in ihren Grundrechten verletzt. Und zwar einerseits wegen der Verhängung von zurzeit entschädigungslosen Beherbergungsverboten und der damit einhergehenden schwerwiegenden Eingriffe in die Grundrechte der Artikel 12 und 14. Anderseits aber auch wegen der Differenzierung der Novemberhilfen für Unternehmen nach ihrer Größenordnung, was nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes – der gebotenen Gleichberechtigung – entsprechen würden. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Grandhotel Der Sonnenhof in Bad Wörishofen vollzieht eine strategische Neuausrichtung. Mit der Einführung einer "Genusspension" und neuen Zimmerkategorien reagiert das Haus auf veränderte Gästebedürfnisse und setzt verstärkt auf das Thema Longevity.

Die Hotelkette Premier Inn hat zwei neue Häuser in Hamburg und Berlin eröffnet und damit nach eigenen Angaben erstmals die Marke von mehr als 70 Hotels in Deutschland überschritten.

Die Beherbergungsbetriebe in Deutschland haben im Februar 2026 insgesamt 27,7 Millionen Übernachtungen verzeichnet. Das entspricht einem Anstieg von 3,3 Prozent im Vergleich zum Februar 2025, wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt.

Wyndham Hotels & Resorts arbeitet nach eigenen Angaben mit mehreren Anbietern von künstlicher Intelligenz zusammen, um die Direktbuchungen zu erhöhen. Wie das Unternehmen mitteilte, kooperiert Wyndham unter anderem mit Google, ChatGPT und Anthropic.

Am Ortsrand von Kopfing im Dreiländereck Österreich, Deutschland und Tschechien ist die Waldentdeckerwelt eröffnet worden. Teil des erweiterten Angebots ist ein Baumhotel mit 21 Baumhäusern. Die Anlage befindet sich im Sauwald und ergänzt den bestehenden Naturerlebnispark.

Die Hotelkooperation Akzent Hotels setzt künftig auf digitale Kundenbindung und Sprach-KI, um die Buchungsprozesse zu optimieren und das Personal zu entlasten. Zudem begrüßt der Verband mit dem Akzent Hotel Bavaria in Oldenburg ein neues Mitglied in seinen Reihen.

Der deutsche Hotelinvestmentmarkt verzeichnete im ersten Quartal 2026 einen deutlichen Rückgang. Trotz steigender Betreiberinsolvenzen und hoher Betriebskosten bleibt das Interesse institutioneller Investoren aufgrund geringer Neubauaktivitäten laut Savills aber stabil.

Das Frankfurter Hotel The Florentin stellt seinen neuen, 1.000 Quadratmeter großen Wellnessbereich vor. Das Angebot umfasst neben einem Innenpool und Fitnessbereichen auch spezielle Mitgliedschaften für die Gäste.

BWH Hotels Central Europe hat im Jahr 2025 insgesamt 18 neue Hotels in ihre Gruppe aufgenommen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 38 Prozent gesteigert. Für das laufende Jahr strebt BWH ein Wachstum in einer vergleichbaren Größenordnung an.

Das Sporthotel Zoll in Sterzing eröffnet nach Umbau im Juni 2026 neu. Laut Unternehmensangaben liegt der Fokus künftig auf strukturierten Sport- und Trainingsprogrammen. Das Haus hat ein Performance- und Recovery-Center mit 700 Quadratmetern Fläche eingerichtet.